Zwei Familien, eine Nanny, pro Haushalt rund die halben Kosten. Nanny-Sharing ist eine gute Idee, und es ist günstiger, als uns zu buchen. Was nirgends steht: Die Schweizer Sozialversicherungen messen pro Arbeitgeber und nicht pro Nanny — dieselbe Aufteilung, die beiden Haushalten das vereinfachte Abrechnungsverfahren eröffnet, kann die Nanny bei beiden Familien gleichzeitig unter die BVG-Eintrittsschwelle drücken und eine Altersvorsorge löschen, die sie in einer einzigen Anstellung gehabt hätte. Hier steht jeder Grenzwert, der sich verschiebt, wenn eine Woche geteilt wird — in Franken, mit Quellen.
Zum Zitieren geschrieben, deshalb steht das Teure zuerst.
Nanny-Sharing heisst: Zwei Familien stellen dieselbe Nanny an — und in der Schweiz bedeutet das in aller Regel zwei separate Arbeitsverträge. quitt sagt es unmissverständlich: «Die Nanny hat einen separaten Arbeitsvertrag bei Familie 1 und einen Arbeitsvertrag bei Familie 2.» swissmom beschreibt die beiden Familien als gemeinsame Arbeitgeberinnen, die die Bedingungen zusammen aushandeln; der Nanny Verein Schweiz verlangt eine verbindliche schriftliche Vereinbarung, unterschrieben von allen Beteiligten. Das Modell, bei dem eine Familie anstellt und die andere ihren Anteil zurückzahlt, stützt keine dieser Quellen — es ist Schwarzarbeit.
Jeder relevante Schweizer Grenzwert wird pro Arbeitgeber gemessen — das ist die ganze Geschichte dieser Seite. Die AHV schuldet jeder Haushalt ab dem ersten Franken. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren wird pro Arbeitgeber beurteilt, was eine gute Nachricht ist. Die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 ebenfalls, was keine gute ist: Laut Allianz ist nicht obligatorisch versichert, wer bei mehreren Arbeitgebern je weniger als diesen Betrag verdient — auch dann nicht, wenn die Löhne zusammengezählt darüber liegen.
Zwei weitere Grenzwerte arbeiten gegen sie. Die Nichtberufsunfall-Deckung nach UVG beginnt bei acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber — eine Woche, aufgeteilt in zweimal sechs Stunden, lässt sie bei beiden Familien ohne Deckung. Der Mindestlohn nach NAV Hauswirtschaft greift ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber; zweimal vier Stunden fallen damit aus der eidgenössischen Lohnuntergrenze heraus.
Wo wir stehen, ehrlich gesagt: Sharing ist günstiger als wir. Rundil verrechnet pro Kind — zwei Familien, die uns getrennt buchen, zahlen pro Haushalt meist mehr als zwei Familien, die sich eine direkt angestellte Nanny teilen. Dafür ist nichts von alldem Ihr Problem: ein Arbeitsverhältnis, sauber versichert, Betreuung auch dann, wenn die Nanny krank ist, und keine Ausstiegsverhandlung.
Zum Nanny-Sharing in der Schweiz gibt es genau einen guten Artikel. Er hört dort auf, wo es teuer wird.
Beim Nanny-Sharing betreut eine Nanny die Kinder von zwei Haushalten gleichzeitig, meist in einem der beiden Zuhause und oft im Wechsel. Es ist kein Hüte-Turnus, und es ist keine Tagesfamilie: Eine geteilte Nanny ist Arbeitnehmerin, und die Familien sind ihre Arbeitgeber.
Beim Geld laufen die Quellen auf eine einzige Zahl hinaus: Eine geteilte Nanny verdient rund 20 % mehr als in einer Anstellung bei nur einer Familie, und dieser höhere Gesamtlohn wird auf zwei Haushalte verteilt. Keine Schweizer Quelle publiziert einen Stundenansatz fürs Nanny-Sharing, und keine nennt einen Verteilschlüssel — beides erfinden wir nicht. Die 20 % zeigen die Form der Ersparnis: Die Lohnsumme steigt um etwa ein Fünftel und wird von zwei Haushalten getragen statt von einem.
Kosten. Zwei Haushalte teilen sich eine Lohnsumme, die nur rund ein Fünftel höher liegt, als eine Familie allein gezahlt hätte — die grösste Ersparnis in der Kinderbetreuung ausserhalb eines subventionierten Kita-Platzes.
Umfeld. Betreuung zu Hause statt im Gruppenraum, mit einer einzigen Bezugsperson — und ein Gspänli für ein Kind, das sonst keines hätte.
Übereinstimmung. Zwei Familien müssen dieselben Zeiten, dieselben Tage und dieselbe Haltung zu Essen, Mittagsschlaf und Grenzen wollen — und zwar länger als ein Semester.
Grenzwerte. Wer eine Woche teilt, verschiebt die Nanny über vier gesetzliche Linien, die pro Arbeitgeber gemessen werden. Drei laufen gegen sie, eine zu Ihren Gunsten. Der Rest dieser Seite handelt von diesen vier Linien.
Ausstieg. Zieht eine Familie weg oder wechselt die Stelle, endet die Sache abrupt statt sanft.
Die folgenreichste Entscheidung beim Nanny-Sharing fällt, bevor jemand unterschreibt.
Familien denken an drei Konstruktionen, und nur zwei überstehen den Kontakt mit den Schweizer Sozialversicherungen: zwei separate Verträge; ein Vertrag, den beide Familien und die Nanny unterschreiben, mit schriftlich festgehaltener Aufteilung von Stunden und Lohn; oder eine Familie stellt auf dem Papier an, während die andere informell mitzahlt. Die dritte sieht am einfachsten aus. Sie ist die, die Sie nicht nehmen dürfen.
Die Mechanik der Sozialversicherungen drängt stark zu zwei Dokumenten. Jeder Arbeitgeber meldet seinen Haushalt bei einer Ausgleichskasse an, schliesst seine eigene UVG-Police ab, schuldet seinen eigenen Ferienanspruch und wird separat an den Limiten des vereinfachten Verfahrens und an der BVG-Eintrittsschwelle gemessen. Ein Vertrag, der so tut, als gäbe es nur einen Arbeitgeber, widerspricht jeder Meldung dahinter.
Jede Familie vereinbart ihre eigenen Stunden, ihren Lohn, ihre Kündigungsfrist, ihren Ferienanspruch und ihre eigene Lohnmeldung — genau die Struktur, die quitt beschreibt.
Sie passt dazu, wie AHV, UVG, vereinfachtes Verfahren und BVG je einzeln beurteilt werden, und sie übersteht einen Ausstieg: Geht eine Familie, läuft der andere Vertrag unverändert weiter.
swissmom und der Nanny Verein Schweiz sehen beide einen gemeinsam ausgehandelten Vertrag vor, den alle Beteiligten unterschreiben — Stunden, Ort, Krankheit und Ferien stehen damit an einer Stelle.
Er erspart keine Anmeldung und keine Abrechnung. Die juristische Arbeit leistet die schriftliche Aufteilung von Stunden und Lohn zwischen den Haushalten. Ohne sie haben Sie zwei Verantwortliche und keine Aussage darüber, für wie viel.
Keine Quelle stützt das, weil es keine Struktur ist — es ist ein nicht deklariertes Arbeitsverhältnis mit einem privaten Geldfluss daneben.
Stunden, die ein zweiter Haushalt bezieht, sind in dessen Händen Lohn und dort beitragspflichtig. Die Nanny verliert dauerhaft: Auf Schwarzlohn wächst keine AHV, er zählt nicht an die BVG-Schwelle, und er liegt ausserhalb jeder Unfallversicherung.
Der Mechanismus hinter jeder Falle und jedem Vorteil weiter unten.
Die Schweizer Sozialversicherung ist um das Arbeitsverhältnis herum gebaut, nicht um die Person. Bei einer einzigen Anstellung fällt das nie auf. Bei zweien wird jeder Grenzwert zweimal angewendet, auf zwei kleinere Zahlen — mit Ergebnissen, die niemand erwartet.
Beginnen wir mit dem, der gar keine Schwelle hat. AHV, IV und EO sind auf Löhnen im Privathaushalt geschuldet, «unabhängig von der Höhe des Lohnes» — es gibt also keine Untergrenze. Die einzige Ausnahme gilt für Angestellte bis 25 Jahre mit höchstens CHF 750 im Jahr bei diesem Arbeitgeber, und dort landet ein Sharing nie. Beide Familien schulden Beiträge ab dem ersten Franken, jede über ihre eigene Ausgleichskasse.
| Grenzwert | Was er steuert | Wie gemessen | Effekt der Aufteilung auf zwei Familien |
|---|---|---|---|
| Erster Franken | AHV-, IV-, EO-Pflicht | Pro Arbeitgeber, ohne Untergrenze | Neutral — beide Familien schulden Beiträge auf ihren eigenen Löhnen |
| 5 Wochenstunden im Schnitt | Mindestlohn NAV Hauswirtschaft | Pro Arbeitgeber | Gegen sie — ein kleines Pensum fällt aus der eidgenössischen Lohnuntergrenze |
| 8 Wochenstunden | UVG-Nichtberufsunfalldeckung | Pro Arbeitgeber | Gegen sie — bei 2 × 6 Std. deckt sie keine der beiden Familien |
| CHF 22’680 im Jahr | BVG-Eintrittsschwelle | Pro Arbeitgeber | Gegen sie — sie verliert die Vorsorge, obwohl sie weit mehr verdient |
| CHF 22’680 / CHF 60’480 | Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (VAV) | Pro Arbeitgeber | Für Sie — jede Familie qualifiziert sich viel eher für das Verfahren mit 5 % Pauschalsteuer |
Lesen Sie die letzte Spalte von oben nach unten. Eine geteilte Woche ist neutral für die AHV, positiv für Ihr Abrechnungsverfahren und negativ für Lohnuntergrenze, Unfalldeckung und Vorsorge — also für alles, was die Nanny schützt. So verhalten sich Grenzwerte, die für ganze Stellen gedacht sind, wenn sie auf eine halbierte Stelle treffen.
Es gibt genau eine gute Nachricht, und sie ist bares Geld wert.
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren, kurz VAV, wurde für Haushalte geschaffen, die Hauspersonal anstellen. Statt einer normalen Lohnbuchhaltung rechnet der Arbeitgeber Sozialbeiträge und Steuer gemeinsam mit der Ausgleichskasse ab, und die Einkommenssteuer ist mit pauschal 5 % abgegolten.
Die beiden Limiten für 2026 sind ein Bruttolohn pro angestellter Person von höchstens CHF 22’680 im Jahr und eine gesamte Lohnsumme von höchstens CHF 60’480, beide beurteilt pro Arbeitgeber. Eine Vollzeit-Nanny bei einer einzigen Familie sprengt die Personenlimite sofort; beim Sharing zahlt jede Familie rund eine halbe Woche. Beide Familien können das vereinfachte Verfahren meist nutzen, obwohl es keine von beiden allein gekonnt hätte.
Unter etwa sechzehneinhalb Wochenstunden bei einem einzelnen Haushalt bleibt dieser Haushalt unter der Personenlimite — gerechnet zum eidgenössischen EFZ-Minimum inklusive Ferienzuschlag von 8,33 %. Zahlen Sie über dem Minimum, wie beim Sharing üblich, kommt der Kipppunkt früher. Das ist Rechnen mit publizierten Limiten, kein zitierter Marktansatz.
Eine Einschränkung: Das Verfahren ist eine Wahl, kein automatischer Status. Sie beantragen es bei Ihrer Ausgleichskasse, und die 5 % sind für sie eine abgeltende Steuer — das bespricht man mit ihr, statt es über ihren Kopf hinweg zu entscheiden.
Das Wichtigste auf dieser Seite — und genau das, was der beste Artikel zum Thema nicht erwähnt.
Die zweite Säule ist ab einem Jahreslohn obligatorisch, der für 2026 bei CHF 22’680 liegt. Darüber ist der Anschluss zwingend, der Koordinationsabzug von CHF 26’460 wird abgezogen und ergibt den versicherten Lohn, und die Beiträge laufen bis zur BVG-Obergrenze von CHF 90’720. Darunter hat ein Arbeitgeber überhaupt keine Anschlusspflicht.
Nun die Regel pro Arbeitgeber. Allianz bringt es in einem Satz: «Falls Sie bei mehreren Arbeitgebern arbeiten und bei jedem weniger als CHF 22 680.– verdienen, sind Sie nicht obligatorisch versichert – und zwar auch dann nicht, wenn Sie zusammengezählt mehr als CHF 22 680.– verdienen.» Im Klartext: Wer bei zwei Arbeitgebern je weniger als CHF 22’680 verdient, steht ohne obligatorische Vorsorge da — und das gilt auch dann, wenn die Löhne zusammengerechnet über der Schwelle liegen.
Die Kollision ist exakt. Genau die Aufteilung, die beide Familien ins vereinfachte Verfahren bringt, stellt die Nanny ausserhalb der obligatorischen Vorsorge — eine Zahl, zwei Aufgaben, entgegengesetzte Richtungen. Keine der beiden Familien hat etwas falsch gemacht, und niemand hat es ihnen gesagt.
Jeder Haushalt zahlt CHF 20’744 im Jahr, CHF 1’936 unter der Eintrittsschwelle, also muss sie keiner anschliessen. Ihr Gesamtlohn beträgt CHF 41’489, fast das Doppelte der Schwelle. In einer einzigen Anstellung wäre sie nach Koordinationsabzug auf CHF 15’029 versichert. Im Sharing ist sie auf nichts versichert.
| Bruttostundenlohn bei einer Familie | Wochenstunden bis CHF 22’680 | Darunter | Ab dieser Grenze |
|---|---|---|---|
| CHF 20.35 | 19,8 h | Vereinfachtes Verfahren · keine BVG-Pflicht | BVG-Anschluss obligatorisch |
| CHF 22.30 | 18,1 h | Vereinfachtes Verfahren · keine BVG-Pflicht | BVG-Anschluss obligatorisch |
| CHF 24.55 | 16,4 h | Vereinfachtes Verfahren · keine BVG-Pflicht | BVG-Anschluss obligatorisch |
| CHF 28.00 | 14,4 h | Vereinfachtes Verfahren · keine BVG-Pflicht | BVG-Anschluss obligatorisch |
| CHF 32.00 | 12,6 h | Vereinfachtes Verfahren · keine BVG-Pflicht | BVG-Anschluss obligatorisch |
Beachten Sie, was die Tabelle bedeutet: Je besser Sie zahlen, desto früher überschreitet Ihr Haushalt die Schwelle — die Falle schnappt also gerade bei den bescheiden wirkenden Pensen zu.
Das Gesetz kennt eine Antwort. Nach Artikel 46 BVG kann sich eine Arbeitnehmerin, die für mehrere Arbeitgeber tätig ist und deren zusammengerechneter AHV-Lohn die Eintrittsschwelle übersteigt, freiwillig versichern — über die Auffangeinrichtung mit ihrem Plan für Mehrfachbeschäftigte oder über die Kasse eines Arbeitgebers, sofern deren Reglement es zulässt. Die meisten tun das nicht. Jeder Arbeitgeber schuldet dann die Hälfte der Beiträge auf dem Lohn, den er zahlt.
Ein zweiter Weg funktioniert umgekehrt. Bei einer AN Plus-Lösung versichert jeder Arbeitgeber seinen eigenen Teilzeitlohn freiwillig ab CHF 2’500 im Jahr, ohne Koordinationsabzug, sodass 100 % jedes Lohns versichert sind — was genau auf die zwei Verträge passt, die Sie ohnehin haben. Im Rechenbeispiel versichert Artikel 46 über die Auffangeinrichtung CHF 15’029, AN Plus die vollen CHF 41’489.
| Weg | Wer stösst ihn an | Versicherter Lohn im Beispiel | Haken in der Praxis |
|---|---|---|---|
| Nichts — der Normalfall | Niemand | CHF 0 | Das häufigste Ergebnis, und der Grund für diesen Abschnitt |
| Art. 46 BVG über die Auffangeinrichtung | Die Arbeitnehmerin | CHF 15’029 | Koordinationsabzug greift; jeder Arbeitgeber schuldet die Hälfte seines Anteils |
| Art. 46 BVG über die Kasse eines Arbeitgebers | Die Arbeitnehmerin | Je nach Kasse | Die meisten Reglemente schliessen es aus, der Weg ist also meist zu |
| AN Plus, freiwillig pro Arbeitgeber | Jeder Arbeitgeber | CHF 41’489 | Freiwillig — beide Familien müssen zustimmen und beide zahlen Beiträge |
In einer einzigen Anstellung ist die Unfallversicherung simpel. Teilen Sie die Woche, hört das auf.
Nach UVG versichert jeder Arbeitgeber seine eigenen Angestellten, und die Deckung besteht aus zwei Hälften. Berufsunfälle sind ab der ersten Stunde gedeckt. Nichtberufsunfälle, kurz NBU, nur dann, wenn die Angestellte mindestens acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber arbeitet. Darunter gibt es von diesem Arbeitgeber keine NBU-Deckung, und Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Berufsunfälle.
Die Regel gilt pro Arbeitgeber, wie alles hier. Eine Nanny mit zwölf Wochenstunden bei einer Familie hat NBU-Deckung. Dieselbe Nanny mit denselben zwölf Stunden, aufgeteilt in sechs und sechs auf zwei Familien, hat von keiner der beiden eine Nichtberufsunfalldeckung. Sie hat eine Stelle in zwei geteilt — und ihre Deckung für alles, was an einem Sonntag geschieht, ist verschwunden.
Über acht Stunden bei diesem Arbeitgeber. Berufs- und Nichtberufsunfall sind beide gedeckt.
Unter acht Stunden bei jedem Arbeitgeber. Nur Berufsunfall gedeckt. Nirgends NBU-Deckung, und der Arbeitsweg zählt als Berufsunfall.
Über acht Stunden bei jedem Arbeitgeber. Beide tragen NBU-Deckung — das gewünschte Ergebnis, und der Grund, warum die Stundenaufteilung zählt.
Bei einem NBU-Fall der Versicherer des Arbeitgebers, bei dem sie zuletzt gearbeitet hat und NBU-versichert war. Das Taggeld rechnet mit den Löhnen aller Arbeitgeber zusammen.
Eine der wenigen harten Untergrenzen im Schweizer Arbeitsrecht hat eine Anwendungsbedingung — und ein Sharing kann durch sie hindurchfallen.
Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft legt in allen Kantonen ausser Genf verbindliche Mindeststundenlöhne für Hauspersonal fest. Per 1. Januar 2026 stiegen sie um 2 % auf CHF 20.35 für Ungelernte, CHF 22.30 für Ungelernte mit vier und mehr Jahren Erfahrung sowie für EBA-Abschlüsse und CHF 24.55 für EFZ-Abschlüsse, brutto und ohne Ferienzuschlag. Kinderbetreuung fällt ausdrücklich darunter — und wer CHF 19.95, CHF 21.85 oder CHF 24.05 nennt, zitiert das Vorjahr.
Der Haken ist die Anwendungsbedingung. Der NAV gilt ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber. Bei einer Anstellung in einer einzigen Familie spielt das nie eine Rolle. Beim Sharing schon: Eine Familie, die zwei Vormittage abdecken will, kommt leicht auf vier Wochenstunden. 2 × 4 Std. fallen ganz aus dem eidgenössischen NAV.
| Kategorie NAV Hauswirtschaft 2026 | Mindestlohn brutto pro Stunde | Mit 8,33 % Ferienzuschlag | Gilt ab |
|---|---|---|---|
| Ungelernt | CHF 20.35 | CHF 22.04 | Mind. 5 Std./Woche, gleicher Arbeitgeber |
| Ungelernt, 4+ Jahre, und EBA | CHF 22.30 | CHF 24.16 | Mind. 5 Std./Woche, gleicher Arbeitgeber |
| Mit EFZ | CHF 24.55 | CHF 26.60 | Mind. 5 Std./Woche, gleicher Arbeitgeber |
| Alle Kategorien, unter 5 Std./Woche | — | — | Der eidgenössische NAV gilt für dieses Pensum nicht |
Ausserhalb des NAV zu liegen macht einen tiefen Lohn nicht anständig, und einzelne Kantone kennen eigene Minima. Es bedeutet nur: Der automatische eidgenössische Schutz fehlt — genau dann, wenn ihre Verhandlungsposition am schwächsten ist.
Sharing ist günstiger als eine Buchung bei uns, und das haben wir gesagt. Rechnen Sie Ihre tatsächliche Woche trotzdem durch, damit der Vergleich auf einer echten Zahl beruht statt auf einer Annahme — pro Kind, inklusive 8,1% MwSt.
Der Monatswert rechnet mit 4,33 Wochen, derselben Konvention, mit der die Schweizer Lohnbuchhaltung aus einem Stundenvertrag ein Salär macht. Verrechnet wird pro Kind bei einem Mindesteinsatz von zwei Stunden, und 8,1% MwSt. stecken bereits in den Zahlen rechts. Flex ist der Ansatz für alles, was weniger als 48 Stunden im Voraus gebucht wird.
Geprüft, kontrolliert und englischsprachig — die Alltagsstufe.
Mehrere Jahre im Beruf, mit Referenzen, die wir angerufen haben.
Abschluss in Pädagogik oder Kinderbetreuung, vertraut mit dem Lehrplan der Primarstufe.
Kurzfristig: unter 48 Stunden Vorlauf, abends, am Wochenende, an Feiertagen.
Nanny-Sharing macht Sie doppelt zum Arbeitgeber — zwei Anmeldungen, zwei Policen, zwei Sätze Grenzwerte und eine geteilte Nanny in der Mitte. Hier steht dieselbe Entscheidung, ohne die Rechnerei.
Die Arbeitgeberspalte der Tabelle oben ist eine echte Rechnung, die jemand bezahlt. Wenn Sie Rundil buchen, bezahlt sie Rundil. Wir sind ein betreuter Kinderbetreuungsservice: Wir stellen die Nanny selbst an und weisen sie Ihnen zu — die AHV-Zahl, die BVG-Zahl, die Unfalldeckung, die Lohnfortzahlung und die Kündigungsfrist gehören uns. Ihr Haushalt meldet sich nie als Arbeitgeber an und reicht nie etwas ein.
Zwei Arbeitgeber schulden je den vollen Anspruch. Sie hat einen Kalender.
Artikel 329a OR gibt jeder angestellten Person mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, fünf bis zum zwanzigsten Altersjahr. Im Stundenlohn wird das üblicherweise in einen Zuschlag umgerechnet: 8,33 % für vier Wochen, 10,64 % für fünf. Beim Sharing schuldet jeder Arbeitgeber den Anspruch auf seinem eigenen Lohn. Einen Rabatt fürs Teilen gibt es nicht.
Das Geld ist die einfache Hälfte. Die schwierige ist, dass es dieselben vier Wochen ihres Lebens sind. Frei bei Familie A im Juli und bei Familie B im Oktober sind keine Ferien — in beiden Monaten würde sie die jeweils andere Stelle arbeiten. Beide Haushalte müssen sich vor Jahresbeginn einigen, wann sie liegen.
Ist Familie A zwei Wochen weg und Familie B nicht, schuldet A den Lohn für Stunden, die sie nicht nutzen wollte — ausser sie hat vorher etwas anderes mit ihr vereinbart. Und derweil läuft nicht das Sharing, sondern nur dessen eine Hälfte.
Halten Sie schriftlich fest, wer die Kosten der eigenen Abwesenheit trägt. Es ist die Klausel, die am häufigsten fehlt und über die am häufigsten gestritten wird.
Beide Arbeitgeber müssen dieselben Wochen freigeben, sonst kann sie sie nicht beziehen. Vereinbaren Sie die Daten für das ganze Jahr beim Aufsetzen des Sharings und schreiben Sie sie in beide Verträge.
Hier ist Sharing messbar schlechter als ein betreuter Service: Ist sie weg, stehen beide Haushalte gleichzeitig ohne Betreuung da, und dahinter wartet niemand.
Feiertage werden kantonal festgelegt. Zwei Familien zwanzig Minuten voneinander entfernt können auf verschiedenen Seiten einer Grenze liegen und unterschiedliche freie Tage haben.
Führt Ihr Sharing über eine Kantonsgrenze — rund um Zürich und Zug tun das viele —, listen Sie die Feiertage beider Kantone in beiden Verträgen auf und halten Sie schriftlich fest, welcher Kalender für welche Stunden gilt.
Wie Ferienlohn im Stundenlohn und nicht bezogene Ferien funktionieren, steht auf unserer Seite zum Ferienanspruch der Nanny in der Schweiz — und alles davon gilt für jeden Vertrag einzeln.
Sharings scheitern selten. Sie enden, aus ganz gewöhnlichen Gründen, nach einem Zeitplan, den niemand vereinbart hat.
Jeder Artikel beschreibt, wie man ein Sharing startet. Eine Schweizer Quelle dazu, wie eines endet, haben wir nicht gefunden — was seltsam ist, denn das Ende ist der Teil mit den finanziellen Folgen. Ein Sharing endet aus Gründen, für die niemand etwas kann: eine Stelle in einem anderen Kanton, ein zweites Kind, ein frei werdender Kita-Platz. Es sind zwei Verträge, die ein Zufall der Stundenpläne zusammenhält — und Zufälle laufen ab.
Kündigt Familie B, ändern sich für Familie A vier Dinge gleichzeitig. Die Stunden ändern sich. Die Lohnfrage geht wieder auf. Die Grenzwerte verschieben sich. Und der verbleibende Haushalt erbt ein Arbeitgeberproblem, für das er nie unterschrieben hat.
Jeder Vertrag hat seine eigene Kündigungsfrist, und die beiden laufen nicht synchron, wenn Sie sie nicht so geschrieben haben. Setzen Sie in beiden Verträgen identische Fristen und vereinbaren Sie, dass eine Kündigung bei einem Haushalt dem anderen am selben Tag schriftlich weitergegeben wird.
Bleibt sie allein bei Familie A, können deren Stunden über CHF 22’680 im Jahr steigen: Das vereinfachte Verfahren endet, der BVG-Anschluss wird obligatorisch. Oder ihr Gesamteinkommen fällt unter die Eintrittsschwelle und beendet still eine Deckung nach Artikel 46. Verlangen Sie eine Grenzwertprüfung innert dreissig Tagen nach Ende eines der beiden Verträge.
Den Zuschlag gibt es, weil ein Sharing die anspruchsvollere Arbeit ist. Endet es, zahlt die verbleibende Familie dann einen Sharing-Lohn für eine Stelle bei einer einzigen Familie? Entweder kehrt der Lohn auf ein festgelegtes Datum zurück — oder er tut es nicht, und der verbleibende Haushalt hat das akzeptiert.
Die Nanny wird eine Meinung dazu haben, denn sie muss in diesem Zuhause arbeiten. Schreiben Sie auf, wer sucht, wer zustimmt und wie lange gesucht wird, bevor daraus eine Stelle bei einer einzigen Familie wird.
Kündigung, Grenzwertprüfung, Lohnrückkehr und Nachfolgerechte. Fünf Zeilen in beiden Verträgen in der ersten Woche, wenn das Gespräch nichts kostet. In der letzten Woche kostet es die Freundschaft, mit der das Sharing begann.
Hier sind wir vorsichtig, denn genau hier behaupten die meisten Artikel etwas Selbstsicheres und Ungeprüftes.
Zwei Dinge sind gesichert. Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz freiwillig, Sie können also nicht davon ausgehen, dass die andere Familie eine hat. Und eine Police schliesst Schäden an Personen im eigenen Haushalt üblicherweise aus, weshalb ein Gastkind eine echte und keine offensichtliche Frage ist.
Ein dritter Punkt stammt von quitt und überrascht die meisten Familien: Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen, und sie sind von der Haftpflicht in der Regel ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich in die Police der Eltern aufgenommen sind.
Was wir Ihnen nicht sagen: was gilt, wenn das Kind von Familie B im Zuhause von Familie A verletzt wird. Wir konnten das aus keiner Schweizer Quelle belegen, und auf einer Seite, auf die sich Familien verlassen, raten wir nicht. Das muss Ihr eigener Versicherer zu Ihrer eigenen Police schriftlich beantworten. Hier ist die Liste zum Verschicken.
Ist ein Kind aus einem anderen Haushalt, das im Rahmen eines Nanny-Sharings bei uns zu Hause ist, über unsere Privathaftpflicht gegen Verletzungen bei uns gedeckt?
Sind unsere eigenen Kinder ausdrücklich in der Police aufgeführt, da Kinder unter sieben rechtlich nicht verantwortlich sind?
Greift die Police, wenn der Schaden von unserer Nanny und nicht von einem Haushaltsmitglied verursacht wird?
Wirkt sich die regelmässige Betreuung eines nicht im Haushalt lebenden Kindes auf die Hausrat- oder Gebäudepolice oder eine ihrer Bedingungen aus?
Gibt es eine Obergrenze für haushaltsfremde Kinder oder eine Meldepflicht, die ein Sharing bei uns zu Hause verletzen würde?
Ändert sich etwas in den Wochen, in denen wir zu Gast sind, wenn wir abwechseln?
Welche Police greift, wenn sie sich verletzt, während sie beide Kindergruppen im Zuhause des anderen Haushalts betreut?
Erreicht sie bei diesem Haushalt acht Wochenstunden, sodass die Nichtberufsunfalldeckung gilt?
Lassen Sie sich jede Antwort schriftlich geben und legen Sie sie zu den Verträgen.
Jede Seite, die einen Sharing-Ansatz nennt, hat ihn erfunden. Hier steht, was die Schweizer Quellen hergeben.
Die einzige Kostenzahl, die eine Schweizer Quelle publiziert, ist der Zuschlag: Eine geteilte Nanny verdient rund 20 % mehr als in einer Anstellung bei nur einer Familie, und diesen höheren Gesamtbetrag tragen zwei Haushalte. Weder quitt noch swissmom nennt einen Stundenansatz, und niemand publiziert einen Verteilschlüssel. Die ehrliche Aussage ist deshalb eine Form statt einer Zahl: Die Lohnsumme steigt um etwa ein Fünftel, und zwei Haushalte teilen sie statt einem.
Wie sie aufgeteilt wird, ist Verhandlungssache und kein Standard; wir haben keine Quelle dafür, welche Aufteilung üblich ist. Sagen können wir Ihnen den Boden unter der Verhandlung — den NAV-Mindestlohn der richtigen Qualifikationsstufe — und dass ein Sharing-Lohn darüber liegt, weil sich der Zuschlag auf einen Marktlohn und nicht auf ein gesetzliches Minimum bezieht.
| Kostenbestandteil beim Nanny-Sharing | Verhalten bei geteilter Woche | Wer trägt ihn |
|---|---|---|
| Bruttolohn | Gesamtsumme steigt um rund 20 %, dann wird geteilt | Beide, nach Vereinbarung |
| AHV, IV, EO, ALV | Auf den eigenen Löhnen jedes Haushalts, ab dem ersten Franken | Jeder Haushalt einzeln |
| UVG-Prämie | Eine Police pro Arbeitgeber, mit eigener Acht-Stunden-Regel für NBU | Jeder Haushalt einzeln |
| Ferienzuschlag | 8,33 % für vier Wochen, auf dem eigenen Lohn jedes Haushalts | Jeder Haushalt einzeln |
| BVG-Beiträge | Meist keine, ausser es wird freiwillig versichert | Standardmässig niemand |
| Lohnadministration | Verdoppelt, nicht geteilt — zwei Anmeldungen, zwei Abrechnungen | Jeder Haushalt einzeln |
| Betreuung bei Krankheit | Beide Haushalte verlieren am selben Tag die Betreuung | Beide gleichzeitig |
Gegen eine Rundil-Buchung gestellt fällt der Vergleich nicht zu unseren Gunsten aus. Unsere Ansätze sind CHF 42 pro Stunde Qualified, CHF 47 Experienced, CHF 54 Expert und CHF 55 Flex, alle exkl. 8,1% MwSt., verrechnet pro Kind, Mindesteinsatz zwei Stunden — CHF 42 exkl. MwSt. sind CHF 45.40 inkl. Weil wir pro Kind verrechnen, zahlen zwei getrennt buchende Familien zwei volle Ansätze, während zwei Familien mit einer gemeinsam angestellten Nanny eine Lohnsumme teilen. Für zwei preisbewusste Familien ist Sharing günstiger, oft deutlich.
Neun Abschnitte lang haben wir gesagt, dass die günstigere Variante günstiger ist. Hier kommt unser eigentliches Argument.
Nanny-Sharing ist eine gute Lösung auf einer Struktur, die das Schweizer Recht eigentlich nicht vorsieht. Zwei Privathaushalte werden zu zwei Arbeitgebern, je mit eigener Anmeldung, eigener Unfallpolice, eigener Ferienpflicht, eigener Grenzwertprüfung und eigener Kündigungsfrist — gerichtet auf eine Person, deren Altersvorsorge womöglich still nicht existiert. Jedes dieser Probleme ist lösbar: von Ihnen, an Ihren Abenden.
Was wir verkaufen, ist keine günstigere Stunde. Es ist der Wegfall dieses Abschnitts. Rundil ist Arbeitgeber, also gibt es ein Arbeitsverhältnis statt zwei — sauber angemeldet, versichert und abgerechnet. Ist die Nanny krank, wird eine geprüfte Ersatzperson zugewiesen, statt dass zwei Haushalte am selben Morgen ohne Betreuung dastehen. Und es gibt keine zweite Familie, deren Umzug Ihre Kinderbetreuung beendet.
Zwei Verträge, oder einer, den alle Beteiligten unterschreiben, mit schriftlicher Aufteilung von Stunden und Lohn. Melden Sie jeden Haushalt bei seiner Ausgleichskasse an, und führen Sie die Sache nie so, dass ein Arbeitgeber vom anderen entschädigt wird.
Mindestens fünf Wochenstunden pro Haushalt für die NAV-Lohnuntergrenze, mindestens acht für die Unfalldeckung, und dann schauen Sie, wo CHF 22’680 im Jahr für jeden liegen.
Überschreitet kein Haushalt CHF 22’680, hat sie keine obligatorische zweite Säule. Sprechen Sie Artikel 46 BVG und die Auffangeinrichtung mit ihr an, oder vereinbaren Sie AN Plus bei jedem Arbeitgeber, und halten Sie fest, was Sie gewählt haben.
Die Haftpflicht ist freiwillig, und Kinder unter sieben sind ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich aufgenommen sind. Schicken Sie die Fragen oben und legen Sie die Antworten zu den Verträgen.
Identische Kündigungsfristen, eine Grenzwertprüfung innert dreissig Tagen nach Ende eines der beiden Verträge, eine vereinbarte Antwort zur Lohnrückkehr und eine Regel zur Suche einer neuen Familie.
Wir haben mit Rundil Childcare eine rundum schöne Erfahrung gemacht. Unser Kind hat sich von Anfang an wohlgefühlt, und die Kommunikation mit uns war immer klar und beruhigend. Unsere Wochenplanung ist dadurch viel einfacher geworden.
Rundil hat unseren zwei Kindern eine verlässliche Betreuung nach der Schule zugewiesen. Sie ist herzlich, aufmerksam und zuverlässig, und die Kinder freuen sich wirklich auf die gemeinsame Zeit. Wir sind sehr zufrieden.
Wir brauchten eine punktuelle Betreuung, die sich unseren wechselnden Arbeitszeiten anpasst. Der Ablauf war unkompliziert, und die Unterstützung war professionell und herzlich. Es beruhigt zu wissen, dass jemand Verlässliches da ist, wenn wir Hilfe brauchen.
Unsere Tochter hat sich sehr schnell eingelebt und wirkt nach jedem Einsatz zufrieden und entspannt. Besonders schätzen wir die regelmässige Kommunikation und die aufmerksame Rücksicht auf ihren Tagesablauf. Rundil ist eine grosse Unterstützung für unsere Familie.
Wir haben Rundil für eine Abendbetreuung angefragt und waren sehr zufrieden. Alles lief ruhig und professionell ab, und unsere Kinder fühlten sich sicher und wohl. Wir würden den Service jederzeit wieder nutzen.
Die Betreuung ist zuverlässig, freundlich und passt sehr gut zu unserer Familie. Unser Sohn geniesst die Aktivitäten und die Aufmerksamkeit, wir schätzen die Pünktlichkeit und die gute Kommunikation. Das gibt uns echte Ruhe.
Jede Antwort steht für sich und nennt die Zahl im ersten Satz.
Rundil verrechnet in der ganzen Schweiz denselben Ansatz. Was sich von Kanton zu Kanton ändert, sind die Kosten der Alternative — der Abstand zwischen eigener Anstellung und einer Buchung bei uns ist deshalb in der Waadt am grössten und in Zug am kleinsten.
Jede hier genannte Zahl ist anderswo im Cluster vollständig hergeleitet.
Die ganze Rechnung Stufe für Stufe, vom NAV-Mindestlohn bis zur Zahl auf Ihrer Rechnung.
Zur Rechnung →Was die Arbeitgeberrolle bedeutet — Vertrag, Anmeldung, Lohnabrechnung, Versicherung und die Risiken.
Zum Ratgeber →Vier Wochen, der Zuschlag von 8,33 % und nicht bezogene Ferien, je Vertrag einzeln.
Regeln ansehen →Der ehrliche Kostenvergleich mit institutioneller Betreuung, inklusive der Fälle, in denen die Kita klar gewinnt.
Vergleichen →CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. 8,1% MwSt., pro Kind, mindestens zwei Stunden. Keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr, kein Arbeitgeber-Papierkram und keine Mindestlaufzeit — eine geprüfte, englischsprachige Nanny, zugewiesen in 48 bis 72 Stunden.
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