✦ Nanny-Sharing · Schweiz · Grenzwerte 2026

Nanny-Sharing in der Schweiz — die zwei Arbeitsverträge und die Vorsorge, die dabei lautlos verschwindet

Zwei Familien, eine Nanny, pro Haushalt rund die halben Kosten. Nanny-Sharing ist eine gute Idee, und es ist günstiger, als uns zu buchen. Was nirgends steht: Die Schweizer Sozialversicherungen messen pro Arbeitgeber und nicht pro Nanny — dieselbe Aufteilung, die beiden Haushalten das vereinfachte Abrechnungsverfahren eröffnet, kann die Nanny bei beiden Familien gleichzeitig unter die BVG-Eintrittsschwelle drücken und eine Altersvorsorge löschen, die sie in einer einzigen Anstellung gehabt hätte. Hier steht jeder Grenzwert, der sich verschiebt, wenn eine Woche geteilt wird — in Franken, mit Quellen.

★★★★★4.9in der Schweiz · aus 536 Kundenbewertungen seit 2019Schweiz
Nanny-Sharing in der Schweiz — eine Nanny betreut Kinder aus zwei Familien in einem gemeinsamen Zuhause
Die BVG-Falle, die niemand erwähnt
BVG-Eintrittsschwelle 2026
CHF 22’680pro Arbeitgeber und Jahr
Liegt sie bei beiden Familien darunter, ist sie nicht obligatorisch versichert — auch wenn beide Löhne zusammen weit darüber liegen
Zwei Verträge, nicht einer
Je ein eigener Arbeitsvertrag pro Familie ist der Schweizer Normalfall — die Sozialversicherungen erzwingen ihn faktisch
Ehrlich gesagt
Sharing ist pro Familie günstiger als zwei Rundil-Buchungen, weil wir pro Kind verrechnen
Was diese Seite anders macht: Jeder Grenzwert, der pro Arbeitgeber statt pro Nanny gemessen wirdDie Vorsorgelösung nach Art. 46 BVG — und wer sie anstossen mussWas in dem Monat passiert, in dem die andere Familie kündigt

Nanny-Sharing in der Schweiz — die kurze Antwort

Zum Zitieren geschrieben, deshalb steht das Teure zuerst.

Kurz gesagt

Nanny-Sharing heisst: Zwei Familien stellen dieselbe Nanny an — und in der Schweiz bedeutet das in aller Regel zwei separate Arbeitsverträge. quitt sagt es unmissverständlich: «Die Nanny hat einen separaten Arbeitsvertrag bei Familie 1 und einen Arbeitsvertrag bei Familie 2.» swissmom beschreibt die beiden Familien als gemeinsame Arbeitgeberinnen, die die Bedingungen zusammen aushandeln; der Nanny Verein Schweiz verlangt eine verbindliche schriftliche Vereinbarung, unterschrieben von allen Beteiligten. Das Modell, bei dem eine Familie anstellt und die andere ihren Anteil zurückzahlt, stützt keine dieser Quellen — es ist Schwarzarbeit.

Jeder relevante Schweizer Grenzwert wird pro Arbeitgeber gemessen — das ist die ganze Geschichte dieser Seite. Die AHV schuldet jeder Haushalt ab dem ersten Franken. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren wird pro Arbeitgeber beurteilt, was eine gute Nachricht ist. Die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 ebenfalls, was keine gute ist: Laut Allianz ist nicht obligatorisch versichert, wer bei mehreren Arbeitgebern je weniger als diesen Betrag verdient — auch dann nicht, wenn die Löhne zusammengezählt darüber liegen.

Zwei weitere Grenzwerte arbeiten gegen sie. Die Nichtberufsunfall-Deckung nach UVG beginnt bei acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber — eine Woche, aufgeteilt in zweimal sechs Stunden, lässt sie bei beiden Familien ohne Deckung. Der Mindestlohn nach NAV Hauswirtschaft greift ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber; zweimal vier Stunden fallen damit aus der eidgenössischen Lohnuntergrenze heraus.

Wo wir stehen, ehrlich gesagt: Sharing ist günstiger als wir. Rundil verrechnet pro Kind — zwei Familien, die uns getrennt buchen, zahlen pro Haushalt meist mehr als zwei Familien, die sich eine direkt angestellte Nanny teilen. Dafür ist nichts von alldem Ihr Problem: ein Arbeitsverhältnis, sauber versichert, Betreuung auch dann, wenn die Nanny krank ist, und keine Ausstiegsverhandlung.

Was Nanny-Sharing ist — und was die Schweizer Quellen dazu sagen

Zum Nanny-Sharing in der Schweiz gibt es genau einen guten Artikel. Er hört dort auf, wo es teuer wird.

Beim Nanny-Sharing betreut eine Nanny die Kinder von zwei Haushalten gleichzeitig, meist in einem der beiden Zuhause und oft im Wechsel. Es ist kein Hüte-Turnus, und es ist keine Tagesfamilie: Eine geteilte Nanny ist Arbeitnehmerin, und die Familien sind ihre Arbeitgeber.

Beim Geld laufen die Quellen auf eine einzige Zahl hinaus: Eine geteilte Nanny verdient rund 20 % mehr als in einer Anstellung bei nur einer Familie, und dieser höhere Gesamtlohn wird auf zwei Haushalte verteilt. Keine Schweizer Quelle publiziert einen Stundenansatz fürs Nanny-Sharing, und keine nennt einen Verteilschlüssel — beides erfinden wir nicht. Die 20 % zeigen die Form der Ersparnis: Die Lohnsumme steigt um etwa ein Fünftel und wird von zwei Haushalten getragen statt von einem.

Wofür Sharing gut ist das ehrliche Argument dafür

Kosten. Zwei Haushalte teilen sich eine Lohnsumme, die nur rund ein Fünftel höher liegt, als eine Familie allein gezahlt hätte — die grösste Ersparnis in der Kinderbetreuung ausserhalb eines subventionierten Kita-Platzes.

Umfeld. Betreuung zu Hause statt im Gruppenraum, mit einer einzigen Bezugsperson — und ein Gspänli für ein Kind, das sonst keines hätte.

Wo Sharing schwierig wird der Teil, der nicht im Prospekt steht

Übereinstimmung. Zwei Familien müssen dieselben Zeiten, dieselben Tage und dieselbe Haltung zu Essen, Mittagsschlaf und Grenzen wollen — und zwar länger als ein Semester.

Grenzwerte. Wer eine Woche teilt, verschiebt die Nanny über vier gesetzliche Linien, die pro Arbeitgeber gemessen werden. Drei laufen gegen sie, eine zu Ihren Gunsten. Der Rest dieser Seite handelt von diesen vier Linien.

Ausstieg. Zieht eine Familie weg oder wechselt die Stelle, endet die Sache abrupt statt sanft.

Die Quellenlage, offen gesagt. Der Beitrag von quitt ist der einzige ernsthafte Artikel zum Nanny-Sharing in der Schweiz, den wir finden konnten. Definition, wechselnde Haushalte, der Zuschlag von 20 % und die zwei Verträge stehen dort gut erklärt. Nicht behandelt sind der Mindestlohn nach NAV und seine Fünf-Stunden-Schwelle, das UVG und die Acht-Stunden-Regel, die VAV-Limiten sowie die BVG-Eintrittsschwelle und die Lösung nach Artikel 46. Auf Englisch existiert dazu überhaupt nichts.

Zwei Verträge, zwei Arbeitgeber — und warum «wir zahlen es einfach zurück» keine Option ist

Die folgenreichste Entscheidung beim Nanny-Sharing fällt, bevor jemand unterschreibt.

Familien denken an drei Konstruktionen, und nur zwei überstehen den Kontakt mit den Schweizer Sozialversicherungen: zwei separate Verträge; ein Vertrag, den beide Familien und die Nanny unterschreiben, mit schriftlich festgehaltener Aufteilung von Stunden und Lohn; oder eine Familie stellt auf dem Papier an, während die andere informell mitzahlt. Die dritte sieht am einfachsten aus. Sie ist die, die Sie nicht nehmen dürfen.

Die Mechanik der Sozialversicherungen drängt stark zu zwei Dokumenten. Jeder Arbeitgeber meldet seinen Haushalt bei einer Ausgleichskasse an, schliesst seine eigene UVG-Police ab, schuldet seinen eigenen Ferienanspruch und wird separat an den Limiten des vereinfachten Verfahrens und an der BVG-Eintrittsschwelle gemessen. Ein Vertrag, der so tut, als gäbe es nur einen Arbeitgeber, widerspricht jeder Meldung dahinter.

Zwei separate Verträge der Schweizer Normalfall

Jede Familie vereinbart ihre eigenen Stunden, ihren Lohn, ihre Kündigungsfrist, ihren Ferienanspruch und ihre eigene Lohnmeldung — genau die Struktur, die quitt beschreibt.

Sie passt dazu, wie AHV, UVG, vereinfachtes Verfahren und BVG je einzeln beurteilt werden, und sie übersteht einen Ausstieg: Geht eine Familie, läuft der andere Vertrag unverändert weiter.

Ein gemeinsamer Vertrag, von beiden Familien unterschrieben machbar, aber aufwendiger

swissmom und der Nanny Verein Schweiz sehen beide einen gemeinsam ausgehandelten Vertrag vor, den alle Beteiligten unterschreiben — Stunden, Ort, Krankheit und Ferien stehen damit an einer Stelle.

Er erspart keine Anmeldung und keine Abrechnung. Die juristische Arbeit leistet die schriftliche Aufteilung von Stunden und Lohn zwischen den Haushalten. Ohne sie haben Sie zwei Verantwortliche und keine Aussage darüber, für wie viel.

Eine Familie stellt an, die andere zahlt zurück bitte nicht

Keine Quelle stützt das, weil es keine Struktur ist — es ist ein nicht deklariertes Arbeitsverhältnis mit einem privaten Geldfluss daneben.

Stunden, die ein zweiter Haushalt bezieht, sind in dessen Händen Lohn und dort beitragspflichtig. Die Nanny verliert dauerhaft: Auf Schwarzlohn wächst keine AHV, er zählt nicht an die BVG-Schwelle, und er liegt ausserhalb jeder Unfallversicherung.

Die Regel zum Mitnehmen: Wer Betreuungsstunden bezieht, ist Arbeitgeber. Halten Sie das in einem Dokument fest oder in zweien — aber in keinem geht nicht, denn alles Weitere hier wird Arbeitgeber für Arbeitgeber berechnet.

Jeder relevante Schweizer Grenzwert wird pro Arbeitgeber gemessen

Der Mechanismus hinter jeder Falle und jedem Vorteil weiter unten.

Die Schweizer Sozialversicherung ist um das Arbeitsverhältnis herum gebaut, nicht um die Person. Bei einer einzigen Anstellung fällt das nie auf. Bei zweien wird jeder Grenzwert zweimal angewendet, auf zwei kleinere Zahlen — mit Ergebnissen, die niemand erwartet.

Beginnen wir mit dem, der gar keine Schwelle hat. AHV, IV und EO sind auf Löhnen im Privathaushalt geschuldet, «unabhängig von der Höhe des Lohnes» — es gibt also keine Untergrenze. Die einzige Ausnahme gilt für Angestellte bis 25 Jahre mit höchstens CHF 750 im Jahr bei diesem Arbeitgeber, und dort landet ein Sharing nie. Beide Familien schulden Beiträge ab dem ersten Franken, jede über ihre eigene Ausgleichskasse.

Wie sich die für die private Kinderbetreuung relevanten Schweizer Grenzwerte verhalten, wenn eine Arbeitswoche auf zwei anstellende Haushalte aufgeteilt wird, 2026.
GrenzwertWas er steuertWie gemessenEffekt der Aufteilung auf zwei Familien
Erster FrankenAHV-, IV-, EO-PflichtPro Arbeitgeber, ohne UntergrenzeNeutral — beide Familien schulden Beiträge auf ihren eigenen Löhnen
5 Wochenstunden im SchnittMindestlohn NAV HauswirtschaftPro ArbeitgeberGegen sie — ein kleines Pensum fällt aus der eidgenössischen Lohnuntergrenze
8 WochenstundenUVG-NichtberufsunfalldeckungPro ArbeitgeberGegen sie — bei 2 × 6 Std. deckt sie keine der beiden Familien
CHF 22’680 im JahrBVG-EintrittsschwellePro ArbeitgeberGegen sie — sie verliert die Vorsorge, obwohl sie weit mehr verdient
CHF 22’680 / CHF 60’480Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (VAV)Pro ArbeitgeberFür Sie — jede Familie qualifiziert sich viel eher für das Verfahren mit 5 % Pauschalsteuer
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Lesen Sie die letzte Spalte von oben nach unten. Eine geteilte Woche ist neutral für die AHV, positiv für Ihr Abrechnungsverfahren und negativ für Lohnuntergrenze, Unfalldeckung und Vorsorge — also für alles, was die Nanny schützt. So verhalten sich Grenzwerte, die für ganze Stellen gedacht sind, wenn sie auf eine halbierte Stelle treffen.

Diese Seite ist allgemeine Information darüber, wie Schweizer Grenzwerte funktionieren — keine Beratung für Ihren Haushalt. Bevor Sie etwas unterschreiben, legen Sie Ihre eigenen Zahlen einer Anwältin oder Ihrer kantonalen Ausgleichskasse vor und lassen Sie sich die Details bestätigen.

Der eine Grenzwert, der zu Ihren Gunsten wirkt: das vereinfachte Abrechnungsverfahren

Es gibt genau eine gute Nachricht, und sie ist bares Geld wert.

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren, kurz VAV, wurde für Haushalte geschaffen, die Hauspersonal anstellen. Statt einer normalen Lohnbuchhaltung rechnet der Arbeitgeber Sozialbeiträge und Steuer gemeinsam mit der Ausgleichskasse ab, und die Einkommenssteuer ist mit pauschal 5 % abgegolten.

Die beiden Limiten für 2026 sind ein Bruttolohn pro angestellter Person von höchstens CHF 22’680 im Jahr und eine gesamte Lohnsumme von höchstens CHF 60’480, beide beurteilt pro Arbeitgeber. Eine Vollzeit-Nanny bei einer einzigen Familie sprengt die Personenlimite sofort; beim Sharing zahlt jede Familie rund eine halbe Woche. Beide Familien können das vereinfachte Verfahren meist nutzen, obwohl es keine von beiden allein gekonnt hätte.

Der Kipppunkt, zum NAV-EFZ-Mindestlohn 2026
CHF 22’680 ÷ 1,0833 Ferienzuschlag ÷ 52 Wochen ÷ CHF 24.55/Std.
rund 16,4 Wochenstunden bei einer Familie

Unter etwa sechzehneinhalb Wochenstunden bei einem einzelnen Haushalt bleibt dieser Haushalt unter der Personenlimite — gerechnet zum eidgenössischen EFZ-Minimum inklusive Ferienzuschlag von 8,33 %. Zahlen Sie über dem Minimum, wie beim Sharing üblich, kommt der Kipppunkt früher. Das ist Rechnen mit publizierten Limiten, kein zitierter Marktansatz.

Eine Einschränkung: Das Verfahren ist eine Wahl, kein automatischer Status. Sie beantragen es bei Ihrer Ausgleichskasse, und die 5 % sind für sie eine abgeltende Steuer — das bespricht man mit ihr, statt es über ihren Kopf hinweg zu entscheiden.

Merken Sie sich CHF 22’680, denn diese Zahl hat gleich noch eine zweite Aufgabe. Dieselbe Zahl, die entscheidet, ob eine Familie das vereinfachte Verfahren erhält, entscheidet auch, ob die Nanny eine Vorsorge erhält — und beides läuft in entgegengesetzte Richtungen.

Die Vorsorge, die Nanny-Sharing lautlos löschen kann

Das Wichtigste auf dieser Seite — und genau das, was der beste Artikel zum Thema nicht erwähnt.

Die zweite Säule ist ab einem Jahreslohn obligatorisch, der für 2026 bei CHF 22’680 liegt. Darüber ist der Anschluss zwingend, der Koordinationsabzug von CHF 26’460 wird abgezogen und ergibt den versicherten Lohn, und die Beiträge laufen bis zur BVG-Obergrenze von CHF 90’720. Darunter hat ein Arbeitgeber überhaupt keine Anschlusspflicht.

Nun die Regel pro Arbeitgeber. Allianz bringt es in einem Satz: «Falls Sie bei mehreren Arbeitgebern arbeiten und bei jedem weniger als CHF 22 680.– verdienen, sind Sie nicht obligatorisch versichert – und zwar auch dann nicht, wenn Sie zusammengezählt mehr als CHF 22 680.– verdienen.» Im Klartext: Wer bei zwei Arbeitgebern je weniger als CHF 22’680 verdient, steht ohne obligatorische Vorsorge da — und das gilt auch dann, wenn die Löhne zusammengerechnet über der Schwelle liegen.

Die Kollision ist exakt. Genau die Aufteilung, die beide Familien ins vereinfachte Verfahren bringt, stellt die Nanny ausserhalb der obligatorischen Vorsorge — eine Zahl, zwei Aufgaben, entgegengesetzte Richtungen. Keine der beiden Familien hat etwas falsch gemacht, und niemand hat es ihnen gesagt.

Ein Rechenbeispiel: zwei Familien, dreissig Wochenstunden
15 Wochenstunden × CHF 24.55 × 52 Wochen × 1,0833 Ferienzuschlag = CHF 20’744 pro Familie
Zusammen CHF 41’489 — und von keinem Arbeitgeber eine obligatorische Vorsorge

Jeder Haushalt zahlt CHF 20’744 im Jahr, CHF 1’936 unter der Eintrittsschwelle, also muss sie keiner anschliessen. Ihr Gesamtlohn beträgt CHF 41’489, fast das Doppelte der Schwelle. In einer einzigen Anstellung wäre sie nach Koordinationsabzug auf CHF 15’029 versichert. Im Sharing ist sie auf nichts versichert.

Wochenstunden, ab denen der Jahreslohn eines Haushalts 2026 CHF 22’680 erreicht, inklusive Ferienzuschlag von 8,33 %. Die Lohnspalte ist reine Beispielrechnung — keine Schweizer Quelle publiziert einen Sharing-Ansatz, und wir erfinden keinen.
Bruttostundenlohn bei einer FamilieWochenstunden bis CHF 22’680DarunterAb dieser Grenze
CHF 20.3519,8 hVereinfachtes Verfahren · keine BVG-PflichtBVG-Anschluss obligatorisch
CHF 22.3018,1 hVereinfachtes Verfahren · keine BVG-PflichtBVG-Anschluss obligatorisch
CHF 24.5516,4 hVereinfachtes Verfahren · keine BVG-PflichtBVG-Anschluss obligatorisch
CHF 28.0014,4 hVereinfachtes Verfahren · keine BVG-PflichtBVG-Anschluss obligatorisch
CHF 32.0012,6 hVereinfachtes Verfahren · keine BVG-PflichtBVG-Anschluss obligatorisch
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Beachten Sie, was die Tabelle bedeutet: Je besser Sie zahlen, desto früher überschreitet Ihr Haushalt die Schwelle — die Falle schnappt also gerade bei den bescheiden wirkenden Pensen zu.

Die Lösung: Artikel 46 BVG — und wer sie anstossen muss

Das Gesetz kennt eine Antwort. Nach Artikel 46 BVG kann sich eine Arbeitnehmerin, die für mehrere Arbeitgeber tätig ist und deren zusammengerechneter AHV-Lohn die Eintrittsschwelle übersteigt, freiwillig versichern — über die Auffangeinrichtung mit ihrem Plan für Mehrfachbeschäftigte oder über die Kasse eines Arbeitgebers, sofern deren Reglement es zulässt. Die meisten tun das nicht. Jeder Arbeitgeber schuldet dann die Hälfte der Beiträge auf dem Lohn, den er zahlt.

Entscheidend ist: Die Initiative liegt bei der Arbeitnehmerin. Keine der beiden Familien ist gesetzlich verpflichtet, eine freiwillige Versicherung einzurichten, sie vorzuschlagen oder auch nur zu erwähnen. Kennt niemand den Artikel 46 — und wenn beide Arbeitgeber Privathaushalte sind, kennt ihn meistens niemand —, dann geschieht nichts, und die Lücke in ihrem Vorsorgekonto bleibt für immer. Das Thema anzusprechen kostet ein Gespräch.

Die Alternative: AN Plus — und warum sie mehr versichert

Ein zweiter Weg funktioniert umgekehrt. Bei einer AN Plus-Lösung versichert jeder Arbeitgeber seinen eigenen Teilzeitlohn freiwillig ab CHF 2’500 im Jahr, ohne Koordinationsabzug, sodass 100 % jedes Lohns versichert sind — was genau auf die zwei Verträge passt, die Sie ohnehin haben. Im Rechenbeispiel versichert Artikel 46 über die Auffangeinrichtung CHF 15’029, AN Plus die vollen CHF 41’489.

Optionen für die zweite Säule bei einer Nanny, die 2026 von zwei Haushalten je CHF 20’744 im Jahr verdient, nach den publizierten Grenzwerten.
WegWer stösst ihn anVersicherter Lohn im BeispielHaken in der Praxis
Nichts — der NormalfallNiemandCHF 0Das häufigste Ergebnis, und der Grund für diesen Abschnitt
Art. 46 BVG über die AuffangeinrichtungDie ArbeitnehmerinCHF 15’029Koordinationsabzug greift; jeder Arbeitgeber schuldet die Hälfte seines Anteils
Art. 46 BVG über die Kasse eines ArbeitgebersDie ArbeitnehmerinJe nach KasseDie meisten Reglemente schliessen es aus, der Weg ist also meist zu
AN Plus, freiwillig pro ArbeitgeberJeder ArbeitgeberCHF 41’489Freiwillig — beide Familien müssen zustimmen und beide zahlen Beiträge
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Wenn Sie eine Sache von dieser Seite mitnehmen, dann diese: Nanny-Sharing kann eine Nanny ganz ohne zweite Säule dastehen lassen, und kein Gesetz verpflichtet jemanden, es ihr zu sagen. Regeln Sie es schriftlich, bevor sie anfängt — und wenn keine der beiden Familien dieses Gespräch führen mag, ist das ein guter Grund, die Anstellung einem Arbeitgeber zu überlassen.

Die Acht-Stunden-Falle: Wie 2 × 6 Std. ihre Deckung streichen

In einer einzigen Anstellung ist die Unfallversicherung simpel. Teilen Sie die Woche, hört das auf.

Nach UVG versichert jeder Arbeitgeber seine eigenen Angestellten, und die Deckung besteht aus zwei Hälften. Berufsunfälle sind ab der ersten Stunde gedeckt. Nichtberufsunfälle, kurz NBU, nur dann, wenn die Angestellte mindestens acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber arbeitet. Darunter gibt es von diesem Arbeitgeber keine NBU-Deckung, und Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Berufsunfälle.

Die Regel gilt pro Arbeitgeber, wie alles hier. Eine Nanny mit zwölf Wochenstunden bei einer Familie hat NBU-Deckung. Dieselbe Nanny mit denselben zwölf Stunden, aufgeteilt in sechs und sechs auf zwei Familien, hat von keiner der beiden eine Nichtberufsunfalldeckung. Sie hat eine Stelle in zwei geteilt — und ihre Deckung für alles, was an einem Sonntag geschieht, ist verschwunden.

12h

Eine Familie, zwölf Wochenstunden

Über acht Stunden bei diesem Arbeitgeber. Berufs- und Nichtberufsunfall sind beide gedeckt.

6 + 6

Zwei Familien, je sechs Stunden

Unter acht Stunden bei jedem Arbeitgeber. Nur Berufsunfall gedeckt. Nirgends NBU-Deckung, und der Arbeitsweg zählt als Berufsunfall.

10 + 10

Zwei Familien, je zehn Stunden

Über acht Stunden bei jedem Arbeitgeber. Beide tragen NBU-Deckung — das gewünschte Ergebnis, und der Grund, warum die Stundenaufteilung zählt.

Schadenfall

Wer zahlt

Bei einem NBU-Fall der Versicherer des Arbeitgebers, bei dem sie zuletzt gearbeitet hat und NBU-versichert war. Das Taggeld rechnet mit den Löhnen aller Arbeitgeber zusammen.

Die Gestaltungsregel: Geben Sie jeder Familie mindestens acht Wochenstunden — oder organisieren Sie bewusst eine eigene Unfalldeckung und sagen Sie es ihr. 2 × 6 Std. sieht nach einer rücksichtsvollen Lösung aus. Es ist die gefährlichste Form, die ein Sharing annehmen kann.

Die Fünf-Stunden-Falle: Wie ein kleines Pensum aus dem Mindestlohn fällt

Eine der wenigen harten Untergrenzen im Schweizer Arbeitsrecht hat eine Anwendungsbedingung — und ein Sharing kann durch sie hindurchfallen.

Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft legt in allen Kantonen ausser Genf verbindliche Mindeststundenlöhne für Hauspersonal fest. Per 1. Januar 2026 stiegen sie um 2 % auf CHF 20.35 für Ungelernte, CHF 22.30 für Ungelernte mit vier und mehr Jahren Erfahrung sowie für EBA-Abschlüsse und CHF 24.55 für EFZ-Abschlüsse, brutto und ohne Ferienzuschlag. Kinderbetreuung fällt ausdrücklich darunter — und wer CHF 19.95, CHF 21.85 oder CHF 24.05 nennt, zitiert das Vorjahr.

Der Haken ist die Anwendungsbedingung. Der NAV gilt ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber. Bei einer Anstellung in einer einzigen Familie spielt das nie eine Rolle. Beim Sharing schon: Eine Familie, die zwei Vormittage abdecken will, kommt leicht auf vier Wochenstunden. 2 × 4 Std. fallen ganz aus dem eidgenössischen NAV.

Mindestlöhne NAV Hauswirtschaft ab 1. Januar 2026, alle Kantone ausser Genf. Kinderbetreuung fällt darunter; kantonale Regeln können weitergehen.
Kategorie NAV Hauswirtschaft 2026Mindestlohn brutto pro StundeMit 8,33 % FerienzuschlagGilt ab
UngelerntCHF 20.35CHF 22.04Mind. 5 Std./Woche, gleicher Arbeitgeber
Ungelernt, 4+ Jahre, und EBACHF 22.30CHF 24.16Mind. 5 Std./Woche, gleicher Arbeitgeber
Mit EFZCHF 24.55CHF 26.60Mind. 5 Std./Woche, gleicher Arbeitgeber
Alle Kategorien, unter 5 Std./WocheDer eidgenössische NAV gilt für dieses Pensum nicht
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Ausserhalb des NAV zu liegen macht einen tiefen Lohn nicht anständig, und einzelne Kantone kennen eigene Minima. Es bedeutet nur: Der automatische eidgenössische Schutz fehlt — genau dann, wenn ihre Verhandlungsposition am schwächsten ist.

Legen Sie die Stunden mit allen Grenzwerten vor Augen fest. Fünf Wochenstunden sichern die Lohnuntergrenze. Acht sichern die Unfalldeckung. Rund sechzehn sichern das vereinfachte Verfahren und kosten die Vorsorge. Keine Form ist auf allen Achsen optimal — deshalb muss ein Sharing gestaltet und nicht einfach angenommen werden.
✦ Sofort-Schätzung

Die Alternative zum Sharing berechnen

Sharing ist günstiger als eine Buchung bei uns, und das haben wir gesagt. Rechnen Sie Ihre tatsächliche Woche trotzdem durch, damit der Vergleich auf einer echten Zahl beruht statt auf einer Annahme — pro Kind, inklusive 8,1% MwSt.

Stufe
Stunden/Woche
Gut zu wissen

Der Monatswert rechnet mit 4,33 Wochen, derselben Konvention, mit der die Schweizer Lohnbuchhaltung aus einem Stundenvertrag ein Salär macht. Verrechnet wird pro Kind bei einem Mindesteinsatz von zwei Stunden, und 8,1% MwSt. stecken bereits in den Zahlen rechts. Flex ist der Ansatz für alles, was weniger als 48 Stunden im Voraus gebucht wird.

Geschätzte Kosten pro Woche
CHF610
12 Std./Woche · Experienced
≈ CHF 2’640 pro Monat · inkl. 8,1% MwSt.
Ein Richtwert, keine Offerte — jede Familienwoche ist anders. Was nie passiert: dass die Zahl später wächst. Es gibt keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr und keine Verwaltungsgebühr im Childcare Plan.
  • Pro Kind · Mindesteinsatz 2 Std. · MwSt. oben inbegriffen
  • Kostenlose Annullation bis 48 Stunden vorher
  • Null AHV, BVG und UVG — Rundil ist Arbeitgeber

Qualified

Geprüft, kontrolliert und englischsprachig — die Alltagsstufe.

CHF 42/h
CHF 45.40 inkl. 8,1% MwSt.
  • Strafregisterauszug und Nothilfeausweis vor der Zuweisung geprüft
  • Auf Augenhöhe mit den Vollkosten einer eigenen Anstellung
  • CHF 908 pro Woche bei 20 Stunden, inkl. MwSt.
Qualified buchen
★ Beliebteste

Experienced

Mehrere Jahre im Beruf, mit Referenzen, die wir angerufen haben.

CHF 47/h
CHF 50.81 inkl. 8,1% MwSt.
  • Alles aus Qualified, plus geprüfte Referenzen
  • Vergleichbar mit einer Privatanstellung zu CHF 34/Std. brutto, alles inklusive
  • CHF 610 pro Woche bei 12 Stunden, inkl. MwSt.
Experienced buchen

Expert

Abschluss in Pädagogik oder Kinderbetreuung, vertraut mit dem Lehrplan der Primarstufe.

CHF 54/h
CHF 58.37 inkl. 8,1% MwSt.
  • Alles aus Experienced, plus pädagogische Ausbildung
  • Das Niveau, das eine spezialisierte Privatanstellung bei CHF 38–40 brutto erreicht
  • CHF 700 pro Woche bei 12 Stunden, inkl. MwSt.
Expert buchen

Flex

Kurzfristig: unter 48 Stunden Vorlauf, abends, am Wochenende, an Feiertagen.

CHF 55/h
CHF 59.46 inkl. 8,1% MwSt.
  • Nanny auf Qualified-Niveau, kurzfristig verfügbar
  • Kein Zuschlag für ein krankes Kind oder einen Notfalltag
  • CHF 119 für den Mindesteinsatz von zwei Stunden, inkl. MwSt.
So funktioniert Flex
Ehrlicher Vergleich

Zwei Arbeitgeber oder keiner: die Entscheidung, um die es beim Sharing wirklich geht

Nanny-Sharing macht Sie doppelt zum Arbeitgeber — zwei Anmeldungen, zwei Policen, zwei Sätze Grenzwerte und eine geteilte Nanny in der Mitte. Hier steht dieselbe Entscheidung, ohne die Rechnerei.

Sie sind Arbeitgeber
Nanny direkt anstellen
CHF 44.87 pro tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde, im durchgerechneten Zürcher Basisfall. Keine MwSt. — dafür gehört alles Folgende Ihnen.
  • Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, monatliche Lohnabrechnung, Lohnausweis und ein rechtskonformer Arbeitsvertrag — alles in Ihrer Verantwortung
  • CHF 8’817 im Jahr an AHV, ALV, FAK, UVG, BVG und KTG im Basisfall, von Ihnen bezahlt
  • Eine einmalige Antrittsgebühr von CHF 6’000 bis 12’000, wenn Sie über einen externen Anbieter suchen, dazu Anmeldegebühr und MwSt.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach kantonaler Skala — acht Wochen im zweiten Jahr nach Zürcher Skala, rund CHF 10’900, unversichert ohne KTG
  • Vier Wochen bezahlte Ferien, in denen Sie keine Betreuung haben und trotzdem zahlen
  • Gesetzliche Kündigungsfristen zum Auflösen: ein Monat im ersten Jahr, zwei Monate ab dem zweiten
  • Bussen von bis zu CHF 40’000 bei Schwarzarbeit oder bei Zusammenarbeit mit einem nicht bewilligten Anbieter
Beim reinen Stundenpreis nur in einer Konstellation wirklich günstiger: zwei oder mehr Kinder, viele Wochenstunden und ein Haushalt, der Arbeitgeber sein will.
Rundil ist Arbeitgeber
Dieselbe Betreuung, als Service gekauft
CHF 45.40 pro Stunde inkl. 8,1% MwSt. auf der Stufe Qualified — 53 Rappen pro Stunde mehr als der Basisfall bei Direktanstellung, pro Kind.
  • Keine Anmeldung, keine Lohnabrechnung, kein Lohnausweis, kein Arbeitsvertrag — eine Rechnung pro Monat
  • Null AHV, BVG und UVG für Ihre Familie: Die Beiträge stecken in unserem Ansatz, nicht obendrauf
  • Keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr — die erste Rechnung ist für Betreuungsstunden
  • Die Lohnfortzahlung ist unsere Sache, und die garantierte Ersatzbetreuung heisst: Sie haben an diesem Tag trotzdem Betreuung
  • Sie zahlen für geleistete Stunden — Ferienwochen werden schlicht nicht verrechnet
  • Keine Kündigungsfrist, keine Mindestlaufzeit — ändern, pausieren oder beenden, kostenlos bis 48 Stunden vorher
  • Das Compliance-Risiko trägt ein bewilligtes Schweizer Unternehmen, nicht ein Privathaushalt
Lesen Sie die beiden Spalten als Tausch, nicht als Ersparnis. Für ein Kind zahlen Sie so oder so ungefähr gleich viel. Was Sie dafür bekommen, ist der Wegfall der Arbeitgeberrolle: keine Anmeldung, keine Beiträge, keine Antrittsgebühr, keine Lohnfortzahlungsskala, keine Betreuungslücke in den Ferien und keine Kündigungsfrist. Ist Ihnen das nichts wert, stellen Sie direkt an — die Rechnung auf dieser Seite ist genau die Rechnung, die Sie dafür brauchen. Ist es Ihnen etwas wert, kostet der Wegfall rund 50 Rappen pro Stunde.
Wohin die CHF 8’817 gehen

Jeder Beitrag auf dieser Seite. Keiner davon Ihrer.

Die Arbeitgeberspalte der Tabelle oben ist eine echte Rechnung, die jemand bezahlt. Wenn Sie Rundil buchen, bezahlt sie Rundil. Wir sind ein betreuter Kinderbetreuungsservice: Wir stellen die Nanny selbst an und weisen sie Ihnen zu — die AHV-Zahl, die BVG-Zahl, die Unfalldeckung, die Lohnfortzahlung und die Kündigungsfrist gehören uns. Ihr Haushalt meldet sich nie als Arbeitgeber an und reicht nie etwas ein.

CHF 0
an AHV, BVG, UVG, FAK oder Lohnabrechnung — auf jeder Stufe, bei jeder Stundenzahl
Die Beiträge stecken im Ansatz
Nicht unten auf der Rechnung dazugerechnet, nicht quartalsweise verrechnet, nicht neu berechnet, wenn sie Geburtstag hat und die BVG-Gutschrift steigt.
Nichts vor der ersten Stunde
Keine Antrittsgebühr von CHF 6’000–12’000, keine Anmeldegebühr von CHF 160–890, keine Einrichtungskosten. Die erste Rechnung ist für Betreuung.
Sie zahlen geleistete Stunden
Ferienwochen werden nicht verrechnet, und ein 48 Stunden vorher abgesagter Einsatz kostet nichts — die Lücke zwischen bezahlt und geleistet gibt es hier nicht.

Ferien, Feiertage und die vier Wochen, die sie nur einmal nehmen kann

Zwei Arbeitgeber schulden je den vollen Anspruch. Sie hat einen Kalender.

Artikel 329a OR gibt jeder angestellten Person mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, fünf bis zum zwanzigsten Altersjahr. Im Stundenlohn wird das üblicherweise in einen Zuschlag umgerechnet: 8,33 % für vier Wochen, 10,64 % für fünf. Beim Sharing schuldet jeder Arbeitgeber den Anspruch auf seinem eigenen Lohn. Einen Rabatt fürs Teilen gibt es nicht.

Das Geld ist die einfache Hälfte. Die schwierige ist, dass es dieselben vier Wochen ihres Lebens sind. Frei bei Familie A im Juli und bei Familie B im Oktober sind keine Ferien — in beiden Monaten würde sie die jeweils andere Stelle arbeiten. Beide Haushalte müssen sich vor Jahresbeginn einigen, wann sie liegen.

Wenn die Familien zu verschiedenen Zeiten wegfahren der häufigste Reibungspunkt

Ist Familie A zwei Wochen weg und Familie B nicht, schuldet A den Lohn für Stunden, die sie nicht nutzen wollte — ausser sie hat vorher etwas anderes mit ihr vereinbart. Und derweil läuft nicht das Sharing, sondern nur dessen eine Hälfte.

Halten Sie schriftlich fest, wer die Kosten der eigenen Abwesenheit trägt. Es ist die Klausel, die am häufigsten fehlt und über die am häufigsten gestritten wird.

Wenn sie ihre echten Ferien bezieht die Klausel, die gemeinsam sein muss

Beide Arbeitgeber müssen dieselben Wochen freigeben, sonst kann sie sie nicht beziehen. Vereinbaren Sie die Daten für das ganze Jahr beim Aufsetzen des Sharings und schreiben Sie sie in beide Verträge.

Hier ist Sharing messbar schlechter als ein betreuter Service: Ist sie weg, stehen beide Haushalte gleichzeitig ohne Betreuung da, und dahinter wartet niemand.

Feiertage über die Kantonsgrenze hinweg leicht übersehen

Feiertage werden kantonal festgelegt. Zwei Familien zwanzig Minuten voneinander entfernt können auf verschiedenen Seiten einer Grenze liegen und unterschiedliche freie Tage haben.

Führt Ihr Sharing über eine Kantonsgrenze — rund um Zürich und Zug tun das viele —, listen Sie die Feiertage beider Kantone in beiden Verträgen auf und halten Sie schriftlich fest, welcher Kalender für welche Stunden gilt.

Wie Ferienlohn im Stundenlohn und nicht bezogene Ferien funktionieren, steht auf unserer Seite zum Ferienanspruch der Nanny in der Schweiz — und alles davon gilt für jeden Vertrag einzeln.

Was passiert, wenn eine Familie aussteigt — der Abschnitt, den niemand schreibt

Sharings scheitern selten. Sie enden, aus ganz gewöhnlichen Gründen, nach einem Zeitplan, den niemand vereinbart hat.

Jeder Artikel beschreibt, wie man ein Sharing startet. Eine Schweizer Quelle dazu, wie eines endet, haben wir nicht gefunden — was seltsam ist, denn das Ende ist der Teil mit den finanziellen Folgen. Ein Sharing endet aus Gründen, für die niemand etwas kann: eine Stelle in einem anderen Kanton, ein zweites Kind, ein frei werdender Kita-Platz. Es sind zwei Verträge, die ein Zufall der Stundenpläne zusammenhält — und Zufälle laufen ab.

Kündigt Familie B, ändern sich für Familie A vier Dinge gleichzeitig. Die Stunden ändern sich. Die Lohnfrage geht wieder auf. Die Grenzwerte verschieben sich. Und der verbleibende Haushalt erbt ein Arbeitgeberproblem, für das er nie unterschrieben hat.

1

Kündigungsfristen laufen getrennt und können unterschiedlich lang sein

Jeder Vertrag hat seine eigene Kündigungsfrist, und die beiden laufen nicht synchron, wenn Sie sie nicht so geschrieben haben. Setzen Sie in beiden Verträgen identische Fristen und vereinbaren Sie, dass eine Kündigung bei einem Haushalt dem anderen am selben Tag schriftlich weitergegeben wird.

2

Die verbleibende Familie kann die Grenzwerte überschreiten — oder durch sie fallen

Bleibt sie allein bei Familie A, können deren Stunden über CHF 22’680 im Jahr steigen: Das vereinfachte Verfahren endet, der BVG-Anschluss wird obligatorisch. Oder ihr Gesamteinkommen fällt unter die Eintrittsschwelle und beendet still eine Deckung nach Artikel 46. Verlangen Sie eine Grenzwertprüfung innert dreissig Tagen nach Ende eines der beiden Verträge.

3

Entscheiden Sie im Voraus, was mit dem Lohn geschieht

Den Zuschlag gibt es, weil ein Sharing die anspruchsvollere Arbeit ist. Endet es, zahlt die verbleibende Familie dann einen Sharing-Lohn für eine Stelle bei einer einzigen Familie? Entweder kehrt der Lohn auf ein festgelegtes Datum zurück — oder er tut es nicht, und der verbleibende Haushalt hat das akzeptiert.

4

Halten Sie fest, wer eine neue Familie suchen darf und wer ein Veto hat

Die Nanny wird eine Meinung dazu haben, denn sie muss in diesem Zuhause arbeiten. Schreiben Sie auf, wer sucht, wer zustimmt und wie lange gesucht wird, bevor daraus eine Stelle bei einer einzigen Familie wird.

5

Schreiben Sie die Ausstiegsklausel am ersten Tag, solange sich alle mögen

Kündigung, Grenzwertprüfung, Lohnrückkehr und Nachfolgerechte. Fünf Zeilen in beiden Verträgen in der ersten Woche, wenn das Gespräch nichts kostet. In der letzten Woche kostet es die Freundschaft, mit der das Sharing begann.

Die strukturelle Schwäche des Sharings ist nicht das Recht. Sie besteht darin, dass Ihre Kinderbetreuung davon abhängt, dass das Leben eines anderen Haushalts dieselbe Form behält wie Ihres — deren Stelle, deren Kanton, deren zweites Kind. Alles andere hier lässt sich mit einer Klausel lösen. Das nicht.

Die Versicherungsfrage, die Sie Ihrem Versicherer schriftlich stellen

Hier sind wir vorsichtig, denn genau hier behaupten die meisten Artikel etwas Selbstsicheres und Ungeprüftes.

Zwei Dinge sind gesichert. Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz freiwillig, Sie können also nicht davon ausgehen, dass die andere Familie eine hat. Und eine Police schliesst Schäden an Personen im eigenen Haushalt üblicherweise aus, weshalb ein Gastkind eine echte und keine offensichtliche Frage ist.

Ein dritter Punkt stammt von quitt und überrascht die meisten Familien: Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen, und sie sind von der Haftpflicht in der Regel ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich in die Police der Eltern aufgenommen sind.

Was wir Ihnen nicht sagen: was gilt, wenn das Kind von Familie B im Zuhause von Familie A verletzt wird. Wir konnten das aus keiner Schweizer Quelle belegen, und auf einer Seite, auf die sich Familien verlassen, raten wir nicht. Das muss Ihr eigener Versicherer zu Ihrer eigenen Police schriftlich beantworten. Hier ist die Liste zum Verschicken.

Fragen Sie die Haftpflichtversicherer beider Haushalte vor dem ersten gemeinsamen Tag

Ist ein Kind aus einem anderen Haushalt, das im Rahmen eines Nanny-Sharings bei uns zu Hause ist, über unsere Privathaftpflicht gegen Verletzungen bei uns gedeckt?

Sind unsere eigenen Kinder ausdrücklich in der Police aufgeführt, da Kinder unter sieben rechtlich nicht verantwortlich sind?

Greift die Police, wenn der Schaden von unserer Nanny und nicht von einem Haushaltsmitglied verursacht wird?

Fragen Sie auch Hausrat- und Gebäudeversicherung das übersehene Paar

Wirkt sich die regelmässige Betreuung eines nicht im Haushalt lebenden Kindes auf die Hausrat- oder Gebäudepolice oder eine ihrer Bedingungen aus?

Gibt es eine Obergrenze für haushaltsfremde Kinder oder eine Meldepflicht, die ein Sharing bei uns zu Hause verletzen würde?

Ändert sich etwas in den Wochen, in denen wir zu Gast sind, wenn wir abwechseln?

Und fragen Sie den UVG-Versicherer jedes Arbeitgebers weil sie zweimal Arbeitnehmerin ist

Welche Police greift, wenn sie sich verletzt, während sie beide Kindergruppen im Zuhause des anderen Haushalts betreut?

Erreicht sie bei diesem Haushalt acht Wochenstunden, sodass die Nichtberufsunfalldeckung gilt?

Lassen Sie sich jede Antwort schriftlich geben und legen Sie sie zu den Verträgen.

Nanny-Sharing bringt Kinder, eine Angestellte und Sachwerte aus zwei Haushalten in ein Zuhause — unter Policen, die für einen Haushalt geschrieben wurden. Fragen Sie schriftlich und behalten Sie die Antworten. Ein betreuter Service nimmt Ihnen die Frage ab, weil Anstellung, Deckung und Haftung bei einem Unternehmen liegen.

Was Nanny-Sharing kostet — und warum wir keinen Ansatz publizieren

Jede Seite, die einen Sharing-Ansatz nennt, hat ihn erfunden. Hier steht, was die Schweizer Quellen hergeben.

Die einzige Kostenzahl, die eine Schweizer Quelle publiziert, ist der Zuschlag: Eine geteilte Nanny verdient rund 20 % mehr als in einer Anstellung bei nur einer Familie, und diesen höheren Gesamtbetrag tragen zwei Haushalte. Weder quitt noch swissmom nennt einen Stundenansatz, und niemand publiziert einen Verteilschlüssel. Die ehrliche Aussage ist deshalb eine Form statt einer Zahl: Die Lohnsumme steigt um etwa ein Fünftel, und zwei Haushalte teilen sie statt einem.

Wie sie aufgeteilt wird, ist Verhandlungssache und kein Standard; wir haben keine Quelle dafür, welche Aufteilung üblich ist. Sagen können wir Ihnen den Boden unter der Verhandlung — den NAV-Mindestlohn der richtigen Qualifikationsstufe — und dass ein Sharing-Lohn darüber liegt, weil sich der Zuschlag auf einen Marktlohn und nicht auf ein gesetzliches Minimum bezieht.

Wie sich die einzelnen Kostenbestandteile einer Nanny-Anstellung verhalten, wenn eine Woche auf zwei Haushalte aufgeteilt wird, 2026.
Kostenbestandteil beim Nanny-SharingVerhalten bei geteilter WocheWer trägt ihn
BruttolohnGesamtsumme steigt um rund 20 %, dann wird geteiltBeide, nach Vereinbarung
AHV, IV, EO, ALVAuf den eigenen Löhnen jedes Haushalts, ab dem ersten FrankenJeder Haushalt einzeln
UVG-PrämieEine Police pro Arbeitgeber, mit eigener Acht-Stunden-Regel für NBUJeder Haushalt einzeln
Ferienzuschlag8,33 % für vier Wochen, auf dem eigenen Lohn jedes HaushaltsJeder Haushalt einzeln
BVG-BeiträgeMeist keine, ausser es wird freiwillig versichertStandardmässig niemand
LohnadministrationVerdoppelt, nicht geteilt — zwei Anmeldungen, zwei AbrechnungenJeder Haushalt einzeln
Betreuung bei KrankheitBeide Haushalte verlieren am selben Tag die BetreuungBeide gleichzeitig
Für alle Spalten wischen →

Gegen eine Rundil-Buchung gestellt fällt der Vergleich nicht zu unseren Gunsten aus. Unsere Ansätze sind CHF 42 pro Stunde Qualified, CHF 47 Experienced, CHF 54 Expert und CHF 55 Flex, alle exkl. 8,1% MwSt., verrechnet pro Kind, Mindesteinsatz zwei Stunden — CHF 42 exkl. MwSt. sind CHF 45.40 inkl. Weil wir pro Kind verrechnen, zahlen zwei getrennt buchende Familien zwei volle Ansätze, während zwei Familien mit einer gemeinsam angestellten Nanny eine Lohnsumme teilen. Für zwei preisbewusste Familien ist Sharing günstiger, oft deutlich.

Dieser Abschnitt ist das ehrliche Herz dieser Seite, und wir möchten lieber, dass Sie ihn hier lesen, als dass Sie ihn sich aus einer Offerte zusammenrechnen. Die Rechnung Stufe für Stufe steht auf der Seite Nanny-Kosten in der Schweiz, und der Vergleich mit institutioneller Betreuung unter Nanny oder Kita.

Wo wir hineinpassen, wenn Sie das alles gelesen haben

Neun Abschnitte lang haben wir gesagt, dass die günstigere Variante günstiger ist. Hier kommt unser eigentliches Argument.

Nanny-Sharing ist eine gute Lösung auf einer Struktur, die das Schweizer Recht eigentlich nicht vorsieht. Zwei Privathaushalte werden zu zwei Arbeitgebern, je mit eigener Anmeldung, eigener Unfallpolice, eigener Ferienpflicht, eigener Grenzwertprüfung und eigener Kündigungsfrist — gerichtet auf eine Person, deren Altersvorsorge womöglich still nicht existiert. Jedes dieser Probleme ist lösbar: von Ihnen, an Ihren Abenden.

Was wir verkaufen, ist keine günstigere Stunde. Es ist der Wegfall dieses Abschnitts. Rundil ist Arbeitgeber, also gibt es ein Arbeitsverhältnis statt zwei — sauber angemeldet, versichert und abgerechnet. Ist die Nanny krank, wird eine geprüfte Ersatzperson zugewiesen, statt dass zwei Haushalte am selben Morgen ohne Betreuung dastehen. Und es gibt keine zweite Familie, deren Umzug Ihre Kinderbetreuung beendet.

Nanny-Sharing
Zwei Arbeitgeber, eine Nanny
Pro Familie wirklich günstiger — und die Struktur bauen Sie selbst.
  • Zwei Anmeldungen, zwei UVG-Policen, zwei Ferienpflichten, zwei Kündigungsfristen
  • Vier Grenzwerte pro Arbeitgeber gemessen, drei davon gegen die Nanny
  • Keine obligatorische Vorsorge, ausser jemand richtet Artikel 46 oder AN Plus ein
  • Ist sie krank, stehen beide Haushalte am selben Tag ohne Betreuung da
  • Es endet, wenn sich die Verhältnisse der anderen Familie ändern, nicht Ihre
Rundil
Ein Arbeitgeber, keine Grenzwerte
Sie buchen Stunden. Die Anstellung ist unsere.
  • Ein Arbeitsverhältnis — AHV, IV, EO, ALV, UVG, FAK und Vorsorge liegen bei Rundil
  • Kein Grenzwert pro Arbeitgeber zu verfolgen, weil der eine Arbeitgeber nicht Sie sind
  • Ersatz, wenn Ihre zugewiesene Nanny krank ist, statt zwei Haushalte ohne Betreuung
  • Kein zweiter Haushalt, dessen Stellenwechsel oder Kita-Platz Ihre Lösung beendet
  • Eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. und ein Mindesteinsatz von zwei Stunden
1

Halten Sie beide Arbeitsverhältnisse vor dem ersten Tag schriftlich fest

Zwei Verträge, oder einer, den alle Beteiligten unterschreiben, mit schriftlicher Aufteilung von Stunden und Lohn. Melden Sie jeden Haushalt bei seiner Ausgleichskasse an, und führen Sie die Sache nie so, dass ein Arbeitgeber vom anderen entschädigt wird.

2

Legen Sie die Stunden pro Familie gegen alle vier Grenzwerte zugleich fest

Mindestens fünf Wochenstunden pro Haushalt für die NAV-Lohnuntergrenze, mindestens acht für die Unfalldeckung, und dann schauen Sie, wo CHF 22’680 im Jahr für jeden liegen.

3

Regeln Sie die Vorsorge bewusst und schriftlich, bevor sie anfängt

Überschreitet kein Haushalt CHF 22’680, hat sie keine obligatorische zweite Säule. Sprechen Sie Artikel 46 BVG und die Auffangeinrichtung mit ihr an, oder vereinbaren Sie AN Plus bei jedem Arbeitgeber, und halten Sie fest, was Sie gewählt haben.

4

Stellen Sie beiden Versicherern die Gastkind-Frage und behalten Sie die Antworten

Die Haftpflicht ist freiwillig, und Kinder unter sieben sind ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich aufgenommen sind. Schicken Sie die Fragen oben und legen Sie die Antworten zu den Verträgen.

5

Schreiben Sie die Ausstiegsklausel am ersten Tag

Identische Kündigungsfristen, eine Grenzwertprüfung innert dreissig Tagen nach Ende eines der beiden Verträge, eine vereinbarte Antwort zur Lohnrückkehr und eine Regel zur Suche einer neuen Familie.

Wenn Sie das alles nicht tragen möchten, sind wir genau dafür da. Beginnen Sie bei der Übersicht zum Nanny-Service in der Schweiz, oder gehen Sie direkt zu Nannys in Zürich und Nannys in Zug.
Beliebt bei Schweizer Familien

Was Familien über Rundil sagen

★★★★★4.9von 5· 536 geprüfte Bewertungen· 100 % Empfehlung
★★★★★

Wir haben mit Rundil Childcare eine rundum schöne Erfahrung gemacht. Unser Kind hat sich von Anfang an wohlgefühlt, und die Kommunikation mit uns war immer klar und beruhigend. Unsere Wochenplanung ist dadurch viel einfacher geworden.

S
Sarah M.
Zürich · Regelmässige Betreuung
★★★★★

Rundil hat unseren zwei Kindern eine verlässliche Betreuung nach der Schule zugewiesen. Sie ist herzlich, aufmerksam und zuverlässig, und die Kinder freuen sich wirklich auf die gemeinsame Zeit. Wir sind sehr zufrieden.

D
Daniel K.
Zug · Zwei Kinder
★★★★★

Wir brauchten eine punktuelle Betreuung, die sich unseren wechselnden Arbeitszeiten anpasst. Der Ablauf war unkompliziert, und die Unterstützung war professionell und herzlich. Es beruhigt zu wissen, dass jemand Verlässliches da ist, wenn wir Hilfe brauchen.

L
Laura P.
Genf · Punktuelle Stunden
★★★★★

Unsere Tochter hat sich sehr schnell eingelebt und wirkt nach jedem Einsatz zufrieden und entspannt. Besonders schätzen wir die regelmässige Kommunikation und die aufmerksame Rücksicht auf ihren Tagesablauf. Rundil ist eine grosse Unterstützung für unsere Familie.

R
Rebecca T.
Basel · Wöchentliche Betreuung
★★★★★

Wir haben Rundil für eine Abendbetreuung angefragt und waren sehr zufrieden. Alles lief ruhig und professionell ab, und unsere Kinder fühlten sich sicher und wohl. Wir würden den Service jederzeit wieder nutzen.

M
Michael R.
Lausanne · Abendstunden
★★★★★

Die Betreuung ist zuverlässig, freundlich und passt sehr gut zu unserer Familie. Unser Sohn geniesst die Aktivitäten und die Aufmerksamkeit, wir schätzen die Pünktlichkeit und die gute Kommunikation. Das gibt uns echte Ruhe.

S
Sophie L.
Luzern · Betreuung zu Hause

Nanny-Sharing in der Schweiz — achtzehn Fragen mit den Zahlen darin

Jede Antwort steht für sich und nennt die Zahl im ersten Satz.

Wie funktioniert Nanny-Sharing in der Schweiz?
Beim Nanny-Sharing betreut eine Nanny die Kinder von zwei Haushalten gleichzeitig, meist in einem der beiden Zuhause und oft im Wechsel. Die Schweizer Quellen beschreiben die Familien als Arbeitgeberinnen derselben Person und nicht als Kundinnen eines Dienstleisters — dieses Detail bestimmt alles Weitere. Es unterscheidet sich von einer Tagesfamilie, die als selbstständige Anbieterin Kinder bei sich zu Hause betreut.
Braucht es zwei Arbeitsverträge?
Ja — zwei separate Arbeitsverträge sind der Schweizer Normalfall. quitt sagt es direkt: Die Nanny hat einen separaten Arbeitsvertrag bei Familie 1 und einen bei Familie 2. swissmom behandelt die Familien als gemeinsame Arbeitgeberinnen, die die Bedingungen zusammen aushandeln, und der Nanny Verein Schweiz verlangt eine verbindliche schriftliche Vereinbarung, unterschrieben von allen Beteiligten. Ein einziger gemeinsam unterschriebener Vertrag funktioniert nur, wenn er Stunden und Lohn ausdrücklich auf die Haushalte aufteilt.
Darf eine Familie anstellen und die andere ihren Anteil zurückzahlen?
Nein — das ist keine Struktur, sondern Schwarzarbeit, und keine Schweizer Quelle stützt es. Stunden, die ein zweiter Haushalt bezieht, sind in dessen Händen Lohn und dort beitragspflichtig; das Geld über die erste Familie zu leiten ändert nichts daran, für wen die Arbeit geleistet wurde. Die Nanny trägt den Verlust dauerhaft, denn auf nicht deklariertem Lohn wächst keine AHV, und er liegt ausserhalb jeder Unfallversicherung.
Muss jede Familie die Nanny separat bei der AHV anmelden?
Ja, jede Familie rechnet separat ab: AHV, IV und EO sind auf den eigenen Löhnen geschuldet, ab dem ersten Franken. Löhne in einem Privathaushalt sind beitragspflichtig unabhängig von der Höhe des Lohnes — so das AHV-Merkblatt — und die einzige Ausnahme gilt für Angestellte bis 25 Jahre mit höchstens CHF 750 im Jahr bei diesem Arbeitgeber. Jeder Haushalt meldet sich bei seiner eigenen Ausgleichskasse an.
Können beide Familien das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen?
Meist ja, und es ist der eine Grenzwert, der zu Ihren Gunsten wirkt. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren kennt für 2026 zwei Limiten — Bruttolohn pro angestellter Person von höchstens CHF 22’680 im Jahr und eine gesamte Lohnsumme von höchstens CHF 60’480 — und beide werden pro Arbeitgeber beurteilt. Weil jede Familie rund eine halbe Woche bezahlt, qualifizieren sich meist beide, wo es keine allein geschafft hätte.
Wirkt sich Nanny-Sharing auf die Pensionskasse der Nanny aus?
Ja, und das ist der schwerwiegendste Punkt beim Nanny-Sharing. Die BVG-Eintrittsschwelle wird pro Arbeitgeber gemessen: Eine Nanny, die bei zwei Familien je weniger als CHF 22’680 verdient, ist nicht obligatorisch versichert. Allianz hält fest, dass dies auch dann gilt, wenn beide Löhne zusammengezählt über der Schwelle liegen. Sie kann anständig verdienen und trotzdem nichts in der zweiten Säule aufbauen.
Ab welchem Lohn ist die Pensionskasse 2026 obligatorisch?
Die BVG-Eintrittsschwelle liegt 2026 bei CHF 22’680 im Jahr, pro Arbeitgeber. Darüber ist der Anschluss an eine Pensionskasse obligatorisch, der Koordinationsabzug von CHF 26’460 ergibt den versicherten Lohn, und die Beiträge laufen bis zur BVG-Obergrenze von CHF 90’720. Darunter besteht überhaupt keine Anschlusspflicht. Dieselbe Zahl ist die Personenlimite des vereinfachten Abrechnungsverfahrens.
Wie kommt eine geteilte Nanny doch zu einer zweiten Säule?
Nach Artikel 46 BVG kann sich eine Arbeitnehmerin, die für mehrere Arbeitgeber tätig ist und deren zusammengerechneter AHV-Lohn die Eintrittsschwelle übersteigt, freiwillig versichern. In der Praxis heisst das über die Auffangeinrichtung, weil die meisten Pensionskassen diese Möglichkeit in ihrem Reglement ausschliessen. Jeder Arbeitgeber schuldet dann die Hälfte der Beiträge auf dem Lohn, den er zahlt. Die Initiative liegt bei der Arbeitnehmerin — kein Arbeitgeber muss sie einrichten oder auch nur erwähnen.
Was ist AN Plus, und wie unterscheidet es sich von der Auffangeinrichtung?
AN Plus ist eine freiwillige Lösung, bei der jeder Arbeitgeber seinen eigenen Teilzeitlohn ab CHF 2’500 im Jahr versichert, ohne Koordinationsabzug, sodass 100 % jedes Lohns versichert sind. Sie läuft umgekehrt zu Artikel 46: Hier handeln die Arbeitgeber statt der Arbeitnehmerin. Bei einer Nanny, die von zwei Familien je CHF 20’744 verdient, sind das CHF 41’489 versicherter Lohn gegenüber rund CHF 15’029.
Ist eine geteilte Nanny gegen Nichtberufsunfälle versichert?
Nur, wenn sie beim selben Arbeitgeber mindestens acht Wochenstunden arbeitet. Nach UVG versichert jeder Arbeitgeber separat, und die Acht-Stunden-Regel wird pro Arbeitgeber angewendet, nicht auf ihre ganze Woche. Eine Zwölf-Stunden-Woche, aufgeteilt in sechs und sechs, lässt sie bei beiden Familien ohne Nichtberufsunfalldeckung — Berufs- und Wegunfälle bleiben gedeckt, eine Verletzung am Sonntag jedoch nirgends.
Welcher Versicherer zahlt, wenn die Nanny verunfallt?
Bei einem Nichtberufsunfall haftet der Versicherer jenes Arbeitgebers, bei dem sie vor dem Unfall zuletzt gearbeitet hat und bei dem sie gegen Nichtberufsunfälle versichert war. Das Taggeld wird auf den Löhnen aller Arbeitgeber zusammen berechnet, sodass die Police eines Haushalts eine Leistung auf Basis beider Löhne zahlen kann. Erreicht keine der beiden Familien acht Wochenstunden, gibt es gar keinen solchen Versicherer.
Gilt der Mindestlohn auch beim Nanny-Sharing?
Er gilt für jedes Pensum von durchschnittlich mindestens fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber. Die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft 2026 sind nach einer Erhöhung um 2 % per 1. Januar CHF 20.35 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.30 mit vier und mehr Jahren Erfahrung sowie für EBA und CHF 24.55 für EFZ — in allen Kantonen ausser Genf. Zweimal vier Stunden fallen ganz aus dem eidgenössischen NAV.
Wie teilen sich zwei Familien die Lohnkosten beim Nanny-Sharing?
Das ist Verhandlungssache: Keine Schweizer Quelle publiziert einen Stundenansatz fürs Nanny-Sharing, und wir drucken keinen. Was quitt und swissmom publizieren, ist der Zuschlag — eine geteilte Nanny verdient rund 20 % mehr als bei einer einzigen Familie, und diese höhere Lohnsumme tragen zwei Haushalte statt einem. Wie die Familien sie aufteilen, handeln sie unter sich aus; einen Standardschlüssel belegt keine Quelle.
Wie funktionieren die Ferien, wenn eine Nanny zwei Arbeitgeber hat?
Jeder Arbeitgeber schuldet den vollen Anspruch auf seinem eigenen Lohn — vier Wochen nach Artikel 329a OR, fünf bis zum zwanzigsten Altersjahr, im Stundenlohn umgerechnet in einen Zuschlag von 8,33 % oder 10,64 %. Einen Rabatt fürs Teilen gibt es nicht. Die schwierigere Hälfte ist die Planung: Es sind dieselben vier Wochen ihres Lebens, also müssen beide Haushalte dieselben Daten freigeben.
Was passiert, wenn eine Familie aus dem Nanny-Sharing aussteigt?
Für den verbleibenden Haushalt ändern sich vier Dinge auf einmal. Die Kündigungsfristen laufen je Vertrag getrennt und können unterschiedlich lang sein. Die Stunden der Nanny halbieren sich, also bleibt sie vielleicht nicht. Die Lohnfrage geht wieder auf, weil der Zuschlag von rund 20 % mit zwei Haushalten begründet war. Und die Grenzwerte verschieben sich in die eine oder andere Richtung, mitsamt vereinfachtem Verfahren oder freiwilliger Vorsorge.
Wo findet die Betreuung statt?
Die Schweizer Quellen beschreiben Familien, die zwischen den beiden Zuhause wechseln, wochen- oder tageweise, damit jede Kindergruppe Zeit im eigenen Umfeld verbringt und nicht ein Haushalt die ganze Abnutzung trägt. Rechtlich ist beides möglich. Praktisch zählt, dass jeder Ortswechsel die Versicherungsfrage neu stellt. Halten Sie es schriftlich fest, statt wöchentlich zu verhandeln.
Wer haftet, wenn dem Kind der anderen Familie bei uns etwas passiert?
Stellen Sie diese Frage Ihrem Versicherer schriftlich — das ist der eine Punkt, den wir nicht von einer Website aus beantworten. Gesichert ist: Die Privathaftpflicht ist in der Schweiz freiwillig, die andere Familie hat also womöglich keine; Policen schliessen Schäden an Personen im eigenen Haushalt üblicherweise aus; und Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht verantwortlich und ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich aufgenommen sind.
Ist Nanny-Sharing günstiger als eine Buchung bei Rundil?
Für zwei preisbewusste Familien ja, und oft deutlich. Rundil verrechnet pro Kind — CHF 42 pro Stunde Qualified, CHF 47 Experienced, CHF 54 Expert und CHF 55 Flex, alle exkl. 8,1% MwSt., bei einem Mindesteinsatz von zwei Stunden. Zwei getrennt buchende Familien zahlen also zwei volle Ansätze, während zwei Familien mit einer gemeinsam angestellten Nanny eine Lohnsumme teilen.
Wo wir arbeiten

Ein Preis, jeder Kanton

Rundil verrechnet in der ganzen Schweiz denselben Ansatz. Was sich von Kanton zu Kanton ändert, sind die Kosten der Alternative — der Abstand zwischen eigener Anstellung und einer Buchung bei uns ist deshalb in der Waadt am grössten und in Zug am kleinsten.

Zürich ≈ CHF 47/Std. selbstCHF 31.50 brutto · FAK 0,98 % · Kita CHF 131–149/Tag · Nanny in Zürich →
Zug ≈ CHF 49/Std. selbstCHF 32.40 brutto, der teuerste grosse Kanton · FAK 1,35 % · Nanny in Zug →
Basel ≈ CHF 43/Std. selbstCHF 28.60 brutto · FAK 1,10 % · kantonaler Mindestlohn CHF 22.20 · Basler Lohnfortzahlungsskala
Bern ≈ CHF 43/Std. selbstCHF 28.95 brutto · FAK 1,45 % · Nanny-Lohn nur zu 50 % abziehbar
Luzern ≈ CHF 45/Std. selbstCHF 30.10 brutto · FAK 1,37 % · städtischer Mindestlohn CHF 22.75 ab Januar 2026
Genf & Lausanne ≈ CHF 37–40/Std. selbstTiefste Löhne, höchste FAK mit 2,29 % und 2,88 % · Genfer CTT-EDom-Untergrenze CHF 24.59
«Selbst» meint die Vollkosten pro tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde, wenn Sie selbst zum Durchschnittslohn dieses Kantons anstellen, gerechnet mit dem Multiplikator dieser Seite — nicht den Lohn. Der Rundil-Ansatz liegt in allen sechs bei CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. MwSt. Mehr dazu im Kinderbetreuungs-Blog oder beginnen Sie beim betreuten Nanny-Service.

Der Rest der Rechnung

Jede hier genannte Zahl ist anderswo im Cluster vollständig hergeleitet.

Was eine Nanny wirklich kostet

Die ganze Rechnung Stufe für Stufe, vom NAV-Mindestlohn bis zur Zahl auf Ihrer Rechnung.

Zur Rechnung →

Eine Nanny selbst anstellen

Was die Arbeitgeberrolle bedeutet — Vertrag, Anmeldung, Lohnabrechnung, Versicherung und die Risiken.

Zum Ratgeber →

Ferienanspruch der Nanny

Vier Wochen, der Zuschlag von 8,33 % und nicht bezogene Ferien, je Vertrag einzeln.

Regeln ansehen →

Nanny oder Kita

Der ehrliche Kostenvergleich mit institutioneller Betreuung, inklusive der Fälle, in denen die Kita klar gewinnt.

Vergleichen →

Sie haben die ganze Rechnung gesehen. Jetzt sehen Sie unsere.

CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. 8,1% MwSt., pro Kind, mindestens zwei Stunden. Keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr, kein Arbeitgeber-Papierkram und keine Mindestlaufzeit — eine geprüfte, englischsprachige Nanny, zugewiesen in 48 bis 72 Stunden.