✦ Nanny Ferienanspruch · Schweiz · Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Nanny Ferienanspruch in der Schweiz — was Sie schulden und was Sie nicht auszahlen dürfen

Stellen Sie eine Nanny bei sich zu Hause an, sind Sie nach Schweizer Obligationenrecht ihr Arbeitgeber — und der Nanny Ferienanspruch ist die Pflicht, über die Haushalte als Erstes stolpern. Fällig sind mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Im Stundenlohn heisst das einen Zuschlag von 8,33 %, nicht die 7,69 %, die die meisten Rechner ausweisen. Und seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2023 dürfen Sie den Zuschlag nicht zahlen und die freien Wochen weglassen. Hier steht jede Pflicht, die auf einem Privathaushalt landet — und daneben die Variante, in der Rundil der Arbeitgeber ist.

★★★★★4.9in der Schweiz · aus 536 Kundenbewertungen seit 2019Schweiz
Nanny Ferienanspruch in der Schweiz — eine Nanny mit einem Kind zu Hause, Sinnbild für die bezahlten Ferien, die ein Schweizer Privathaushalt nach Art. 329a OR schuldet
Geschrieben für die Familie, nicht für die Nanny
Gesetzliches Minimum
4 Wochenbezahlte Ferien
Art. 329a OR · fünf Wochen bis 20 · pro rata im Teiljahr
8,33 %, nie 7,69 %
Vier Wochen geteilt durch die achtundvierzig tatsächlich gearbeiteten Wochen
Oder gar nichts davon
Rundil stellt die Nanny an, ab CHF 42/Std. exkl. MwSt. — die Ferienpflicht liegt bei uns
Was diese Seite anders macht: Der Zuschlag vollständig hergeleitet, damit Sie ihn prüfen statt glaubenDer Entscheid von 2023, der den Ferienlohn im Stundenlohn bei festen Pensen beendet hatDie Korrektur zum Arbeitsgesetz, die fast alle Seiten zum Thema falsch machen

Was Sie Ihrer Nanny schulden — in einem Kasten

Die direkte Antwort für eine Familie, die in der Schweiz eine Nanny anstellt, vor allen Einzelheiten.

Kurz gesagt

Sie schulden Ihrer Nanny mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr nach Art. 329a OR, mit einer Erhöhung auf fünf Wochen bis zum Ende des Jahres, in dem sie 20 wird, und anteilig, wenn sie unterjährig ein- oder austritt. Vier Wochen sind eine Untergrenze, kein Ziel — vereinbaren Sie mehr, bindet es Sie.

Im Stundenlohn wird aus diesem Anspruch ein prozentualer Zuschlag: 8,33 % für vier Wochen, 10,64 % für fünf, 13,04 % für sechs — weil die Ferien aus den tatsächlich gearbeiteten Wochen finanziert werden und nicht aus allen zweiundfünfzig. Die vielzitierten 7,69 % sind dieselbe Rechnung, falsch gemacht, und sie zahlen ihr jede Stunde zu wenig.

Der Zuschlag ist eine Art, Ferien zu bezahlen, keine Art, sie zu umgehen. Art. 329d Abs. 2 OR verbietet, Ferien während des Arbeitsverhältnisses durch Geld abzugelten, und in BGE 149 III 202 hat das Bundesgericht festgehalten, dass bei einem Vollzeitpensum beim selben Arbeitgeber der Ferienlohn im Stundenlohn ganz ausgeschlossen ist — auch wenn die Monatsstunden schwanken. Ihre Nanny muss die Zeit trotzdem beziehen, und Sie müssen sie dafür freistellen.

Ferien sind eine Zeile auf einer längeren Liste: Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR, Feiertagslohn, Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, der Mindestlohn nach NAV Hauswirtschaft, monatliche Lohnabrechnungen und die Anmeldung bei den Sozialversicherungen. Alles unten erklärt — und alles bei uns, wenn eine Nanny über Rundil zugewiesen wird.

Die Untergrenze von vier Wochen — und die drei Dinge, die sie verschieben

Art. 329a OR ist kurz. Kompliziert wird es durch das Alter, durch Teiljahre und durch den Moment, in dem Sie eine grosszügigere Zahl in einen Vertrag schreiben.

Das Schweizer Ferienrecht steht in einem einzigen Artikel. Art. 329a OR verpflichtet den Arbeitgeber, pro Dienstjahr mindestens vier Wochen Ferien zu gewähren und mindestens fünf Wochen bis zum Ende des Jahres, in dem die Angestellte zwanzig wird; in einem unvollständigen Jahr wird der Anspruch anteilsmässig gewährt. Für Hausangestellte gibt es kein eigenes Regime — eine Nanny hat dieselbe gesetzliche Untergrenze wie eine Bankangestellte.

Vier Wochen der Normalfall

Zwanzig Arbeitstage bei einer Fünftagewoche, zwölf bei einer Dreitagewoche. Ferien zählen in Wochen, nicht in Tagen, so lassen sich Teilzeitpensen sauber umrechnen.

Wer einer Nanny mit drei Tagen pro Woche zwanzig Tage gibt, schenkt ihr fast sieben Wochen — und was einmal gelebte Praxis ist, nimmt man schlecht wieder zurück.

Fünf Wochen unter zwanzig

Die höhere Untergrenze läuft bis Ende des Kalenderjahres, in dem sie zwanzig wird. In Privathaushalten wiegt das schwerer als in den meisten Branchen, weil Studentinnen mit Nachmittagsstunden genau in dieses Alter fallen.

Eine Nanny, die im September zwanzig wird, hat für dieses ganze Kalenderjahr fünf Wochen und ab dem 1. Januar vier.

Pro rata Teiljahre

Eine Nanny, die am 1. April beginnt, arbeitet neun von zwölf Monaten; ihr Anspruch im ersten Jahr sind also neun Zwölftel von vier Wochen — fünfzehn Arbeitstage bei einer Fünftagewoche.

Hier verlieren Haushalte den Überblick, weil das Ferienjahr in dem Moment aufhört, mit dem Kalenderjahr übereinzustimmen, in dem jemand unterjährig eintritt.

Mehr als vier wenn vereinbart

Fünf oder sechs Wochen sind in Schweizer Bürojobs verbreitet, und Familien bieten sie, um eine Kandidatin zu gewinnen. Steht es einmal im Vertrag, können Sie im zweiten Jahr nicht auf die gesetzlichen vier zurück.

Es verschiebt auch den Stundenzuschlag: fünf Wochen sind 10,64 %, sechs sind 13,04 %.

Zwei Hinweise aus der Praxis. Den Zeitpunkt bestimmen Sie, unter Rücksicht auf ihre Wünsche, soweit es der Haushalt zulässt. Und mindestens zwei der vier Wochen sollten zusammenhängen — womit eine Familie, die das Jahr mit einer einzigen Nanny fährt, im Juli vierzehn Tage ohne Betreuung dasteht.

Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Vier bezahlte Wochen sind der günstige Teil. Teuer ist, dass Ihre Betreuung in diesen Wochen nicht da ist und Sie trotzdem zahlen. Nimmt eine Rundil-Nanny Ferien, wird der Ersatz aus demselben Pool zugewiesen, und Ihre Woche bleibt, wie sie ist.

Der Stundenzuschlag — hergeleitet statt behauptet

Vier Wochen Ferien im Stundenlohn ergeben 8,33 %. Hier steht warum, und warum die 7,69 %, die anderswo stehen, arithmetisch falsch sind.

Eine Nanny im Monatslohn bekommt im August gleich viel wie im März, ihre Ferien stecken also bereits im Salär. Eine Nanny im Stundenlohn wird nur für geleistete Stunden bezahlt. Der Zuschlag finanziert die unbezahlten Wochen aus den Wochen, in denen sie arbeitet — und daraus folgt die Formel.

Die Formel
Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen)
4 ÷ 48 = 8,333 %

Der Nenner sind die tatsächlich gearbeiteten Wochen, nicht das Kalenderjahr: Sie verteilen vier Wochen Lohn auf die achtundvierzig, in denen Lohn verdient wird.

Der häufige Fehler ist, durch zweiundfünfzig zu teilen: 4 ÷ 52 = 7,69 %. Das beantwortet eine andere Frage und ergibt einen zu kleinen Topf. Rechnen Sie nach. Eine Nanny mit CHF 30 pro Stunde, 40 Stunden in je 48 Wochen, verdient CHF 57’600; vier Wochen Ferien sind 160 Stunden oder CHF 4’800; und 4’800 ÷ 57’600 sind 8,33 %. Mit 7,69 % legen Sie CHF 4’430 zurück — rund CHF 370 zu wenig pro Jahr, eine Lohnforderung, die still in Ihrer Haushaltsrechnung liegt.

Ferienzuschlag auf einem Stundenlohn im Privathaushalt, Basis CHF 30
Vertragliche FerienGearbeitete WochenRechnungKorrekter ZuschlagAuf CHF 30/Std.
4 Wochen (Gesetzesminimum)484 ÷ 488,33 %CHF 32.50
5 Wochen (unter 20 oder vereinbart)475 ÷ 4710,64 %CHF 33.19
6 Wochen (vereinbart)466 ÷ 4613,04 %CHF 33.91
4 Wochen, falsch gerechnet524 ÷ 527,69 %CHF 32.31
Für alle Spalten wischen →

Der Zuschlag wird auf dem Bruttostundenlohn vor dem Zuschlag selbst gerechnet und nicht mit dem Feiertagszuschlag verschachtelt — jeder Prozentsatz liegt auf demselben Grundlohn. Familien verrechnen sich beim Stapeln: Grundlohn CHF 30, plus 8,33 %, und dann den Feiertagszuschlag auf CHF 32.50 statt auf CHF 30.

Rechenbeispiel — eine Nanny für die Nachmittage in Zürich
CHF 32 Basis × 8,33 % = CHF 2.67 · 15 Std./Woche × 46 Wochen
CHF 1’842 Ferienzuschlag pro Jahr

Bei einer Fünfzehnstundenwoche ist allein der Zuschlag ungefähr zwei Wochen Kita — und es ist die erste Zahl, die jemand auf einer Lohnabrechnung sehen will.

Verwechseln Sie die beiden 8,33 Prozent nicht. Ein dreizehnter Monatslohn ist ein Zwölftel des Jahreslohns, und ein Zwölftel sind ebenfalls 8,33 % — ein Zufall der Arithmetik, nicht dasselbe Geld. Ein Vertrag, der beides verspricht, schuldet beides, zusammen rund 16,7 % auf dem Grundlohn.
Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Der Lohn, den Sie am Küchentisch vereinbaren, ist nie der Lohn, den Sie zahlen — allein die Ferien legen 8,33 % drauf, vor Lohnbuchhaltung, Versicherung und Familienzulagen. In unseren publizierten Ansätzen steckt das bereits, weil wir der Arbeitgeber sind, der es schuldet. Siehe was eine Nanny kostet.

Das Auszahlungsverbot: warum 8,33 % die Ferien nicht kaufen

Die folgenreichste Regel auf dieser Seite. Sie hat sich 2023 geändert, und kaum ein englischsprachiger Ratgeber für Schweizer Familien hat es nachgeführt.

Art. 329d Abs. 1 OR verlangt, dass der Arbeitgeber für die Ferienzeit den vollen Lohn zahlt. Art. 329d Abs. 2 OR ergänzt die Regel, über die Haushalte stolpern: Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldzahlungen oder andere Leistungen abgegolten werden. Das Wort, das arbeitet, ist während. Der Anspruch ist Erholung; die Zahlung ist nur ihre Finanzierung.

Die Schweizer Gerichte kennen eine enge Ausnahme. In BGE 129 III 493 (4C.72/2003, 25. Juni 2003) hat das Bundesgericht akzeptiert, dass bei wirklich unregelmässiger Beschäftigung der Ferienlohn im Stundenlohn enthalten sein darf — aber nur, wenn drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Fehlt eine, gilt der Zuschlag als nicht gültig bezahlt.

Die drei kumulativen Bedingungen für Ferienlohn im Stundenlohn
Bedingung aus BGE 129 III 493Was das im Haushalt heisstTypischer Fehler im Haushalt
Die Arbeit muss wirklich unregelmässig oder Teilzeit seinStunden, die unvorhersehbar schwanken — einzelne Abende, Pikett, wechselnde MusterEine Nanny mit festen Zeiten von 8 bis 18 Uhr ist nicht unregelmässig, wie immer Sie sie nennen
Der Vertrag muss Betrag oder Prozentsatz des Ferienlohns nennenIm schriftlichen Vertrag steht die Zahl, zum Beispiel «8,33 % Ferienzuschlag»Eine mündliche Abmachung, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Ansatz, der nur «alles inklusive» heisst
Jede Lohnabrechnung muss ihn als eigenen CHF-Betrag ausweisenJeden Monat eine eigene Zeile mit dem Zuschlag in Franken, nicht in ProzentKeine Lohnabrechnungen, oder ein Bruttobetrag mit still eingerechnetem Zuschlag
Für alle Spalten wischen →

In BGE 149 III 202 (4A_357/2022, 30. Januar 2023) ging das Gericht weiter und hielt fest, dass bei einem Vollzeitpensum beim selben Arbeitgeber der Ferienlohn im Stundenlohn ganz ausgeschlossen ist — auch wenn die Monatsstunden schwanken. In einem durchgehenden Vollzeitverhältnis muss der Zuschlag dann bezahlt werden, wenn die Ferien bezogen werden.

Wo es noch tragen kann eng

Eine Babysitterin, die Sie drei- oder viermal im Monat abends rufen, oder eine Wochenendbetreuung mit wirklich beweglichen Stunden. Die Ausnahme von 2003 kann greifen — wenn der Vertrag den Prozentsatz nennt und jede Lohnabrechnung die Franken zeigt.

Auch dann muss die freie Zeit gewährt werden. Die Ausnahme regelt, wie das Geld fliesst, nie ob die Ferien bestehen.

Wo es heute ausgeschlossen ist die Linie von 2023

Eine Vollzeit-Nanny ohne Wohnsitz im Haushalt, vier oder fünf Tage pro Woche, dieselbe Familie, Jahr für Jahr. Seit BGE 149 III 202 trägt das keinen Ferienlohn im Stundenlohn mehr, und schwankende Stunden ändern nichts daran.

Es ist die Konstellation, die die meisten Familien hier tatsächlich haben — und die, bei der die meisten Schweizer Nanny-Vertragsvorlagen weiterhin falsch liegen.

Das praktische Risiko. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, kann ein Gericht die Ferien als nie gültig abgegolten behandeln — der Arbeitgeber zahlt sie dann ein zweites Mal, obendrauf auf einen Lohn, der sie bereits enthielt. Ein Haushalt ohne Lohnabrechnungen hat dem nichts entgegenzusetzen.

Ein Moment erlaubt Geld statt Zeit: das Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Verbot gilt während der Dauer, nicht bezogenes Ferienguthaben wird also auf der Schlussabrechnung in bar abgegolten. Das ist der Ausgang, nicht das Betriebsmodell — und eine Nanny, die mit drei nicht bezogenen Wochen geht, produziert eine Schlussrechnung, mit der die wenigsten Haushalte gerechnet haben.

Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Sie führen keinen Prozentsatz, Sie führen eine Ferienkontrolle — beantragte Tage, bewilligte Tage, Restsaldo und eine monatliche Lohnabrechnung, die es belegt. Das ist Lohnbuchhaltung, und der klarste Grund, weshalb Familien zu einem betreuten Dienst wechseln. Stellt Rundil die Nanny an, sind beide Bundesgerichtsentscheide unser Compliance-Problem.

Feiertage: einer ist eidgenössisch, der Rest ist Vertragssache

Die Schweiz kennt genau einen von der Verfassung bezahlten Feiertag. Der Rest ist kantonal, und im Stundenlohn ist er nicht automatisch bezahlt.

Der 1. August ist der einzige auf Bundesebene garantierte Feiertag, und er ist bezahlt; für eine Nanny im Stundenlohn wird der Tag also entschädigt, ob sie arbeitet oder nicht. Die Kantone dürfen bis zu acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen — einen Tag gleichzustellen heisst aber nicht, dass Stundenlöhne dafür bezahlt werden müssen. Für Hausangestellte im Stundenlohn hängt die Bezahlung kantonaler Feiertage vom Vertrag oder vom kantonalen NAV ab.

Feiertagslohn für Hausangestellte im Stundenlohn in der Schweiz
Art des TagesIm Stundenlohn bezahlt?Woher die Regel kommt
1. AugustJa — bezahlenBundesrecht: der einzige von der Verfassung bezahlte Feiertag
Kantonale Feiertage (bis zu 8)Nur wenn vereinbart oder kantonal verlangtDer Kanton bestimmt den Tag; die Bezahlung kommt aus Vertrag oder kantonalem NAV
Ein kantonaler Feiertag, an dem sie arbeitetJa — es ist ArbeitszeitNormale Lohnregeln; ein Zuschlag ist Vertragssache
Ein Feiertag in ihrer gebuchten FerienwocheGilt als der Ferientag, der er istVertrag und kantonale Praxis — vorher schriftlich festhalten
Für alle Spalten wischen →

Weil die kantonale Antwort Vertragssache ist, nennen gut gemachte Hausverträge die Tage und bezahlen sie. Im Stundenlohn gilt dieselbe Rechnung: acht bezahlte Feiertage in einem Jahr mit 260 Arbeitstagen sind 8 ÷ 252, also rund 3,17 % — ein zweiter Zuschlag auf demselben Grundlohn, mit eigener Zeile auf der Lohnabrechnung, obendrauf auf dem NAV-Minimum und nicht darin.

Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: zwei Prozentsätze, zwei Zeilen auf der Lohnabrechnung und eine kantonale Datenliste. Rundil verrechnet in jedem Kanton denselben Stundenansatz und führt diesen Kalender selbst.

Der Posten, den niemand einrechnet: vier Wochen im Jahr ohne Betreuung

Die gesetzliche Pflicht ist, zu zahlen. Die operative ist, ihre Abwesenheit zu überstehen — und bei einer einzigen direkt angestellten Nanny gibt es keine zweite Person.

Woche 1–2

Der zusammenhängende Block

Mindestens zwei der vier Wochen laufen normalerweise am Stück, meist im Juli oder August — genau dann, wenn die Kita, die Sie als Reserve hätten, im Sommer reduziert fährt.

Woche 3–4

Die verstreuten Tage

Brückentage an Ostern, eine Woche über Weihnachten, hier und da ein Freitag — zusammen zehn Arbeitstage, an denen jemand nicht verdient oder improvisiert.

Dazu

Die Tage, die Sie nicht geplant haben

Ihre eigene Krankheit, das kranke Kind, ein Notfall in der Familie. Nichts davon geht vom Ferienguthaben ab, und es kommt ohne Vorwarnung.

Vier Wochen Ferien, ein Feiertagskalender und eine Lohnfortzahlung von drei Wochen im ersten Jahr bedeuten: Eine direkt angestellte Nanny darf fast zwei Monate im Jahr berechtigt fehlen — alles von Ihnen bezahlt, nichts von jemandem gedeckt. Haushalte lösen das mit einer privaten Reserve, mit einer Nanny plus Kita-Platz oder mit einem Dienst, der einen Pool trägt. Für die ungeplante Variante siehe Notfallbetreuung und Betreuung für kranke Kinder.

Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Der Ferienanspruch ist ein Kontinuitätsrisiko mit Ihrem Namen darauf. Nimmt eine Rundil-Nanny Ferien, wird der Ersatz aus demselben Pool zum gleichen Ansatz zugewiesen.

NAV Hauswirtschaft 2026: der Mindestlohn, und nur der Mindestlohn

Er setzt Stundenuntergrenzen — nicht Ihre Ferien, Kündigungsfristen oder Lohnfortzahlung. Und die Zahlen auf den meisten Websites sind ein Jahr alt.

Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft schreibt Mindestbruttolöhne pro Stunde für die Arbeit im Privathaushalt vor. Per 1. Januar 2026 stiegen die Ansätze um 2 %, und das Instrument wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Er gilt in allen Kantonen ausser Genf und greift ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber — eine Schwelle, die die meisten Nanny-Pensen locker erreichen.

NAV Hauswirtschaft: Mindestbruttolöhne pro Stunde 2026, ohne Zuschläge
QualifikationMindestlohn brutto 2026Mit 4 Wochen Ferien zu 8,33 %Hinweis
Ohne QualifikationCHF 20.35CHF 22.04Keine einschlägige Berufsausbildung
Ohne Qualifikation, 4+ Jahre Erfahrung, oder EBACHF 22.30CHF 24.16Eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder vier Jahre im Beruf
EFZCHF 24.55CHF 26.59Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Zahlen 2025 — nicht verwendenCHF 19.95 / 21.85 / 24.05Stehen noch auf vielen Seiten; überholt per 1. Januar 2026
Für alle Spalten wischen →

Zwei Dinge wiegen schwerer als die Zahlen. Die Minima sind ohne Ferien- und Feiertagszuschlag ausgewiesen, die 8,33 % kommen also obendrauf. Und die Ausnahmen sind enger, als Familien hoffen: Au-pairs und Praktikantinnen, Familienangehörige und Personen im gemeinsamen Haushalt fallen aus dem NAV — eine erfahrene englischsprachige Nanny nicht.

Der Bundes-NAV ist ein Lohninstrument, kein Arbeitsgesetzbuch. Er gibt Ihnen weder den Ferienanspruch noch die Kündigungsfristen, die Feiertagsregeln oder die Lohnfortzahlung. Die kommen aus dem Obligationenrecht und dem kantonalen NAV Ihres Wohnorts. Anzunehmen, der Bundes-NAV sei das ganze Bild, ist der zweithäufigste Fehler, den wir sehen — nach den 7,69 %.

Das NAV-Minimum ist eine gesetzliche Untergrenze, kein Marktlohn: Haushalte, die um erfahrene, englischsprachige Nannys konkurrieren, zahlen deutlich darüber. Siehe Nanny-Kosten in der Schweiz.

Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Bevor Sie zahlen können, müssen Sie sie einstufen, das Bundesminimum finden, Ihren kantonalen NAV prüfen und zwei Zuschläge daraufsetzen. Rundil nennt eine Zahl — CHF 42, 47, 54 oder 55 pro Stunde exkl. 8,1% MwSt. — mit jeder Schicht bereits darin.

Was die Pflichten auf dieser Seite tatsächlich kosten

Ferien, Feiertage, Lohnfortzahlungsreserve und Arbeitgeberbeiträge stehen nie auf dem Lohn, den Sie vereinbaren. Sie stehen auf der Rechnung.

Nehmen Sie den Zürcher Basisfall: eine erfahrene Nanny zum marktüblichen Bruttolohn, direkt angestellt, vier Wochen Ferien, die üblichen Arbeitgeberbeiträge und die Lohnbuchhaltung dahinter. Auf die Stunden umgelegt, in denen sie tatsächlich da ist, landen die echten Kosten bei rund CHF 44.87 pro geleisteter Betreuungsstunde, wovon etwa CHF 8’817 im Jahr nie auf ihrem Konto ankommen. Die ganze Herleitung steht auf unserer Seite zu den Nanny-Kosten.

Zweierlei folgt daraus. Der ausgehandelte Ansatz ist nicht der Ansatz, den Sie zahlen — allein die Ferien legen 8,33 % drauf, vor allem anderen. Und der Abstand zwischen eigener Anstellung und einem betreuten Dienst ist kleiner, als Familien annehmen, weil das meiste, was ein Dienst verrechnet, Kosten sind, die Sie ohnehin schon trugen.

✦ Sofort-Schätzung

Ihre Woche berechnen — mit der Ferienpflicht bereits darin

Wählen Sie eine Stufe und die Stunden, die Sie wirklich brauchen. Die Zahl enthält 8,1% MwSt., gilt pro Kind und trägt bereits die vier Wochen bezahlte Ferien, die Feiertage, die Lohnfortzahlungsreserve und jeden Arbeitgeberbeitrag, die auf dieser Seite beschrieben sind.

Stufe
Stunden/Woche
Gut zu wissen

Der Monatswert rechnet mit 4,33 Wochen, derselben Konvention, mit der die Schweizer Lohnbuchhaltung aus einem Stundenvertrag ein Salär macht. Verrechnet wird pro Kind bei einem Mindesteinsatz von zwei Stunden, und 8,1% MwSt. stecken bereits in den Zahlen rechts. Flex ist der Ansatz für alles, was weniger als 48 Stunden im Voraus gebucht wird.

Geschätzte Kosten pro Woche
CHF610
12 Std./Woche · Experienced
≈ CHF 2’640 pro Monat · inkl. 8,1% MwSt.
Ein Richtwert, keine Offerte — jede Familienwoche ist anders. Was nie passiert: dass die Zahl später wächst. Es gibt keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr und keine Verwaltungsgebühr im Childcare Plan.
  • Pro Kind · Mindesteinsatz 2 Std. · MwSt. oben inbegriffen
  • Kostenlose Annullation bis 48 Stunden vorher
  • Null AHV, BVG und UVG — Rundil ist Arbeitgeber

Qualified

Geprüft, kontrolliert und englischsprachig — die Alltagsstufe.

CHF 42/h
CHF 45.40 inkl. 8,1% MwSt.
  • Strafregisterauszug und Nothilfeausweis vor der Zuweisung geprüft
  • Auf Augenhöhe mit den Vollkosten einer eigenen Anstellung
  • CHF 908 pro Woche bei 20 Stunden, inkl. MwSt.
Qualified buchen
★ Beliebteste

Experienced

Mehrere Jahre im Beruf, mit Referenzen, die wir angerufen haben.

CHF 47/h
CHF 50.81 inkl. 8,1% MwSt.
  • Alles aus Qualified, plus geprüfte Referenzen
  • Vergleichbar mit einer Privatanstellung zu CHF 34/Std. brutto, alles inklusive
  • CHF 610 pro Woche bei 12 Stunden, inkl. MwSt.
Experienced buchen

Expert

Abschluss in Pädagogik oder Kinderbetreuung, vertraut mit dem Lehrplan der Primarstufe.

CHF 54/h
CHF 58.37 inkl. 8,1% MwSt.
  • Alles aus Experienced, plus pädagogische Ausbildung
  • Das Niveau, das eine spezialisierte Privatanstellung bei CHF 38–40 brutto erreicht
  • CHF 700 pro Woche bei 12 Stunden, inkl. MwSt.
Expert buchen

Flex

Kurzfristig: unter 48 Stunden Vorlauf, abends, am Wochenende, an Feiertagen.

CHF 55/h
CHF 59.46 inkl. 8,1% MwSt.
  • Nanny auf Qualified-Niveau, kurzfristig verfügbar
  • Kein Zuschlag für ein krankes Kind oder einen Notfalltag
  • CHF 119 für den Mindesteinsatz von zwei Stunden, inkl. MwSt.
So funktioniert Flex
Ehrlicher Vergleich

Dieselbe Nanny — die Ferienpflicht bei Ihnen oder bei uns

Kein Rabattargument. Die beiden Stundenzahlen liegen nahe beieinander. Der Unterschied liegt darin, wem Art. 329a, Art. 329d, Art. 324a und die Lohnabrechnungen gehören, die alle drei belegen.

Sie sind Arbeitgeber
Nanny direkt anstellen
CHF 44.87 pro tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde, im durchgerechneten Zürcher Basisfall. Keine MwSt. — dafür gehört alles Folgende Ihnen.
  • Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, monatliche Lohnabrechnung, Lohnausweis und ein rechtskonformer Arbeitsvertrag — alles in Ihrer Verantwortung
  • CHF 8’817 im Jahr an AHV, ALV, FAK, UVG, BVG und KTG im Basisfall, von Ihnen bezahlt
  • Eine einmalige Antrittsgebühr von CHF 6’000 bis 12’000, wenn Sie über einen externen Anbieter suchen, dazu Anmeldegebühr und MwSt.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach kantonaler Skala — acht Wochen im zweiten Jahr nach Zürcher Skala, rund CHF 10’900, unversichert ohne KTG
  • Vier Wochen bezahlte Ferien, in denen Sie keine Betreuung haben und trotzdem zahlen
  • Gesetzliche Kündigungsfristen zum Auflösen: ein Monat im ersten Jahr, zwei Monate ab dem zweiten
  • Bussen von bis zu CHF 40’000 bei Schwarzarbeit oder bei Zusammenarbeit mit einem nicht bewilligten Anbieter
Beim reinen Stundenpreis nur in einer Konstellation wirklich günstiger: zwei oder mehr Kinder, viele Wochenstunden und ein Haushalt, der Arbeitgeber sein will.
Rundil ist Arbeitgeber
Dieselbe Betreuung, als Service gekauft
CHF 45.40 pro Stunde inkl. 8,1% MwSt. auf der Stufe Qualified — 53 Rappen pro Stunde mehr als der Basisfall bei Direktanstellung, pro Kind.
  • Keine Anmeldung, keine Lohnabrechnung, kein Lohnausweis, kein Arbeitsvertrag — eine Rechnung pro Monat
  • Null AHV, BVG und UVG für Ihre Familie: Die Beiträge stecken in unserem Ansatz, nicht obendrauf
  • Keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr — die erste Rechnung ist für Betreuungsstunden
  • Die Lohnfortzahlung ist unsere Sache, und die garantierte Ersatzbetreuung heisst: Sie haben an diesem Tag trotzdem Betreuung
  • Sie zahlen für geleistete Stunden — Ferienwochen werden schlicht nicht verrechnet
  • Keine Kündigungsfrist, keine Mindestlaufzeit — ändern, pausieren oder beenden, kostenlos bis 48 Stunden vorher
  • Das Compliance-Risiko trägt ein bewilligtes Schweizer Unternehmen, nicht ein Privathaushalt
Lesen Sie die beiden Spalten als Tausch, nicht als Ersparnis. Für ein Kind zahlen Sie so oder so ungefähr gleich viel. Was Sie dafür bekommen, ist der Wegfall der Arbeitgeberrolle: keine Anmeldung, keine Beiträge, keine Antrittsgebühr, keine Lohnfortzahlungsskala, keine Betreuungslücke in den Ferien und keine Kündigungsfrist. Ist Ihnen das nichts wert, stellen Sie direkt an — die Rechnung auf dieser Seite ist genau die Rechnung, die Sie dafür brauchen. Ist es Ihnen etwas wert, kostet der Wegfall rund 50 Rappen pro Stunde.
Wohin die CHF 8’817 gehen

Jeder Beitrag auf dieser Seite. Keiner davon Ihrer.

Die Arbeitgeberspalte der Tabelle oben ist eine echte Rechnung, die jemand bezahlt. Buchen Sie bei Rundil, bezahlt sie Rundil. Wir sind ein betreuter Kinderbetreuungsdienst und kein Anbieter, der Ihnen Personal zum Selbstanstellen weiterreicht: Wir stellen die Nanny an, also gehören die AHV-Nummer, die BVG-Zahl, die Unfalldeckung, die Lohnfortzahlung und die Kündigungsfrist uns. Ihr Haushalt meldet sich nie als Arbeitgeber an und reicht nie etwas ein.

CHF 0
an AHV, BVG, UVG, FAK oder Lohnbuchhaltung — auf jeder Stufe, bei jeder Stundenzahl
Die Beiträge stecken im Ansatz
Nicht unten auf der Rechnung dazugerechnet, nicht quartalsweise verrechnet, nicht neu gerechnet, wenn sie Geburtstag hat und die BVG-Gutschrift steigt.
Nichts vor der ersten Stunde
Keine Antrittsgebühr von CHF 6’000–12’000, keine Anmeldegebühr von CHF 160–890, keine Einrichtungskosten. Die erste Rechnung ist für Betreuung.
Sie zahlen für geleistete Stunden
Ferienwochen werden nicht verrechnet, und eine 48 Stunden vorher annullierte Betreuung kostet nichts — die Lücke zwischen bezahlt und geleistet gibt es hier nicht.

Lohnfortzahlung: Art. 324a OR und die drei Gerichtsskalen

Wird Ihre Nanny krank, zahlen Sie weiter. Wie lange, hängt davon ab, welche regionale Skala Ihr Gericht anwendet — und alle drei zusammen publiziert kaum jemand.

Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber, den Lohn weiterzuzahlen, wenn die Angestellte ohne ihr Verschulden an der Arbeit verhindert ist. Er gilt, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Jahr sind es mindestens drei Wochen zum vollen Lohn, danach für eine angemessen längere Zeit nach Dienstjahren. Der Anspruch kann nicht wegbedungen werden — eine gegenteilige Vertragsklausel hilft Ihnen nicht.

Was «angemessen länger» heisst, sagt das Gesetz nicht. Die Schweizer Gerichte haben die Lücke mit drei regionalen Skalen gefüllt, und welche gilt, hängt vom zuständigen Gericht ab. In den mittleren Jahren laufen sie deutlich auseinander — eine Nanny im vierten Jahr hat nach Berner Skala zwei Monate und nach Basler drei.

Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR
DienstjahrBerner SkalaBasler SkalaZürcher Skala
1. Jahr3 Wochen3 Wochen3 Wochen
2. Jahr1 Monat2 Monate8 Wochen
3. Jahr2 Monate2 Monate9 Wochen
4. Jahr2 Monate3 Monate10 Wochen
5.–9. Jahr3 Monate3 Monate, bis Jahr 10+1 Woche pro weiteres Jahr
10.–14. Jahr4 Monate4 Monate, bis Jahr 15+1 Woche pro weiteres Jahr
15.–19. Jahr5 Monate5 Monate, bis Jahr 20+1 Woche pro weiteres Jahr
Ab dem 20. Jahr6 Monate6 Monate ab Jahr 21+1 Woche pro weiteres Jahr
Für alle Spalten wischen →

Lesen Sie die zweite Zeile noch einmal. Eine Nanny im zweiten Jahr, einen Monat krankgeschrieben, bezieht in Bern einen Monat vollen Lohn, in Basel zwei und in Zürich acht Wochen — während Sie gleichzeitig jemanden bezahlen, der ihre Stunden übernimmt. Viele Haushalte schliessen eine freiwillige Krankentaggeldversicherung ab, damit eine lange Absenz nicht ganz das Familienbudget trifft; das gehört in den Vertrag, zusammen mit der Frage, wer die Prämie zahlt. Wegbedingen können Sie die Pflicht nicht.

Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Die Dienstjahre sind eine Verpflichtung, die still wächst — das fünfte Jahr einer glücklichen Zusammenarbeit ist auch das Jahr, in dem ihre Lohnfortzahlung drei Monate erreicht. Bei Rundil läuft diese Uhr gegen uns: Sie zahlen nur für geleistete Stunden.

Die Korrektur: Das Arbeitsgesetz gilt für Ihren Haushalt nicht

Neun von zehn Ratgebern erzählen Schweizer Familien, sie müssten drei Tage frei geben, wenn das Kind einer Angestellten krank ist. Für einen Privathaushalt stammt diese Regel aus dem falschen Gesetz.

Zitiert wird Art. 36 Abs. 3 des Arbeitsgesetzes, der den Arbeitgeber verpflichtet, gegen Arztzeugnis bis zu drei Tage frei zu geben, um ein krankes Kind zu betreuen. Die Regel gibt es wirklich. Sie ist bloss nicht Ihre Regel als privater Arbeitgeber, weil Art. 2 Abs. 1 Bst. g ArG private Haushalte vollständig vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausnimmt.

Wo Art. 36 Abs. 3 ArG gilt Ihr eigener Arbeitgeber

Für Sie, in Ihrem eigenen Job. Ist Ihr Kind krank und bleiben Sie zu Hause, ist die Dreitageregel das, was Sie gegenüber der Bank oder der Schule geltend machen, die Sie anstellt — deshalb steht sie auf so vielen Elternseiten.

Verpflanzt wird sie, weil dieselbe Leserin beides ist: Angestellte und, sobald eine Nanny da ist, Arbeitgeberin. Das Gesetz folgt dem Arbeitsort, nicht der Person.

Wo sie nicht gilt Ihr Haushalt

Für Ihre Nanny. Weil das Arbeitsgesetz Privathaushalte nicht erfasst, gelten seine Bestimmungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und krankem Kind für das Verhältnis zwischen Ihrer Familie und Ihrer Nanny nicht.

Ihre Pflichten laufen stattdessen über das Obligationenrecht — vor allem Art. 324a — und den kantonalen NAV Ihres Wohnorts. Dort stehen Lohnfortzahlung, Arbeitszeit und Ruhezeit.

Warum diese Korrektur zählt, und nicht nur akademisch. Familien, die das Arbeitsgesetz für ihren Haushalt zuständig halten, suchen ihre Pflichten am falschen Ort, finden nichts zu Lohnabrechnungen oder Lohnfortzahlung und schliessen daraus, Arbeit im Privathaushalt sei kaum reguliert. Das Gegenteil stimmt: Das Obligationenrecht gilt vollumfänglich und der kantonale NAV obendrauf, und keines von beidem fällt weg, weil der Arbeitsort eine Küche ist.

Die praktische Fassung ist kurz. Sagen Sie Ihrer Nanny nicht, sie habe einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage für ein krankes Kind, denn Sie schulden ihn nicht. Halten Sie stattdessen im Vertrag fest, was gilt, wenn ihr eigenes Kind krank ist — welche Meldung erwartet wird, ob die Zeit bezahlt ist, ob sie von den Ferien abgeht — denn Vertrag und kantonaler NAV sind das, worauf Sie sich beide stützen.

Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Von Ihnen wird erwartet, dass Sie wissen, welches Gesetz Ihre eigene Küche regiert, und dass Sie die Lücke des Arbeitsgesetzes vertraglich schliessen. Haushalte, die nicht nebenbei Arbeitsrecht studieren möchten, geben das Verhältnis an uns ab — ein Vertrag, eine Rechnung pro Monat.

Schulden Sie Ihrer Nanny einen 13. Monatslohn? Nein.

Nur wenn Sie ihn zugesagt haben. Einen gesetzlichen dreizehnten Monatslohn gibt es in der Schweiz nicht.

Ein dreizehnter Monatslohn ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Keine Bestimmung des Obligationenrechts schafft ihn. Geschuldet ist er nur, wo er vereinbart wurde — im Einzelarbeitsvertrag, in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder in einem anwendbaren Normalarbeitsvertrag (NAV), mit dem Lohnmechanismus in Art. 322 OR. Der Bundes-NAV Hauswirtschaft schreibt keinen vor, für eine Nanny im Privathaushalt ist er also reine Vertragssache.

Woher ein 13. Monatslohn kommen kann
QuelleSchafft einen 13. Monatslohn?Bedeutung für einen Haushalt mit Nanny
ObligationenrechtNeinArt. 322 OR regelt den geschuldeten Lohn und fügt keinen dreizehnten hinzu
Bundes-NAV HauswirtschaftNeinSetzt nur Mindeststundenlöhne
Ein GesamtarbeitsvertragManchmalIm Privathaushalt selten
Ihr EinzelarbeitsvertragWenn Sie ihn hineinschreibenDie einzige realistische Quelle für eine Nanny
Für alle Spalten wischen →

Sagen Sie es beim Anstellungsgespräch klar. Schweizer Kandidatinnen erwarten einen dreizehnten Monatslohn zu Recht, weil so viele Schweizer Verträge einen enthalten, und wer ihn für Standard hält, liest sein Fehlen im Dezember als gebrochenes Versprechen. Vereinbaren Sie einen, halten Sie schriftlich fest, dass es ihn gibt, wie er berechnet wird, dass er im Teiljahr anteilig ist und wann er ausbezahlt wird.

Ein Zwölftel sind ebenfalls 8,33 %. Ein dreizehnter Monatslohn ist ein Zwölftel des Jahreslohns — zahlenmässig identisch mit dem Ferienzuschlag für vier Wochen und rechtlich etwas völlig anderes. Ein Vertrag, der einen Stundenlohn «plus 8,33 %» verspricht, ohne zu sagen welchen, ist ein Streit auf Vorrat.
Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Sie verhandeln ein Lohnpaket, oft in einer Zweitsprache, gegen Erwartungen aus dem Schweizer Konzernmarkt. Rundil-Familien verhandeln nichts: Der Ansatz ist publiziert, und das Paket der Nanny ist unsere Sache.

Wenn Ihre Nanny schwanger wird

Die Entschädigung zahlt die eidgenössische Erwerbsersatzordnung, nicht Ihr Haushalt — das Arbeitsverhältnis und die Lücke in Ihrer Betreuung bleiben trotzdem Ihre.

Die Schweizer Mutterschaftsversicherung sitzt in der Erwerbsersatzordnung (EO/MSE). Sie zahlt 98 Tage — vierzehn Wochen — zu 80 % des vor der Geburt durchschnittlich erzielten Einkommens, begrenzt auf CHF 220 pro Tag. Die Mutter muss neun Monate vor der Geburt AHV-versichert und davon mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein. Weil die AHV für Hausangestellte obligatorisch ist, erfüllt eine angemeldete Nanny die Bedingungen — eine nie angemeldete möglicherweise nicht, und dieses Problem landet beim Arbeitgeber.

Wo die Grenze von CHF 220 greift
CHF 220 ÷ 80 % = CHF 275 pro Tag · × 30
Rund CHF 8’250 pro Monat

Ab rund CHF 8’250 im Monat folgt die Entschädigung dem Lohn nicht mehr. Über 98 Tage sind maximal rund CHF 21’560 möglich.

Drei Folgen für Sie. Der Ferienanspruch läuft weiter während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs, sie kommt also mit einem Guthaben zurück. Das Obligationenrecht kennt eine Sperrfrist rund um die Geburt (Art. 336c OR), in der eine Kündigung nichtig ist — prüfen Sie die genaue Dauer, bevor Sie sich darauf stützen. Und Sie brauchen vierzehn Wochen Betreuung, die es nicht gibt, zu einem Zeitpunkt, den Sie nicht gewählt haben.

Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Eine Absenz von vierzehn Wochen ist eine Suche, ein befristeter Vertrag und eine Übergabe — von Ihnen zu organisieren, neben dem Job. Bei Rundil ist es eine E-Mail: Ersatz aus dem Pool, zum gleichen Ansatz.

Das Ende: Kündigungsfristen nach Art. 335c OR

Die Kündigung wird auf Ende eines Kalendermonats wirksam, was die tatsächliche Frist länger macht, als das Gesetz vermuten lässt.

Art. 335c OR setzt die gesetzlichen Kündigungsfristen: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten und drei Monate danach — immer wirksam auf Ende eines Kalendermonats. Abweichungen sind schriftlich möglich, im ersten Jahr aber nicht unter einen Monat, ausser durch einen Gesamtarbeitsvertrag, den Privathaushalte nicht haben.

Kündigungsfristen nach Art. 335c OR und die Monatsendregel
DienstjahreGesetzliche FristKündigung am 5. April wirkt auf
1. Jahr1 Monat31. Mai
2.–9. Jahr2 Monate30. Juni
Ab dem 10. Jahr3 Monate31. Juli
Jede Dauer, schriftlich abweichendWie vereinbartTrotzdem auf Ende eines Kalendermonats
Für alle Spalten wischen →

Die Monatsendregel überrascht Haushalte. Zwei Monate Kündigungsfrist, ausgesprochen am 5. April, laufen nicht bis zum 5. Juni: Sie laufen ab dem 30. April bis zum 30. Juni, Sie zahlen also fast drei Monatslöhne. Während der ganzen Zeit bleibt ihr Ferienanspruch bestehen, und was am Schluss nicht bezogen ist, wird in bar abgegolten. Auch hier werden fehlende Unterlagen teuer: Ein Haushalt, der nie Lohnabrechnungen ausgestellt hat, kann nicht belegen, dass der Zuschlag separat bezahlt wurde, kann sich nicht auf die Ausnahme aus BGE 129 III 493 stützen und steht bei einer Forderung über mehrere Jahre schlecht da.

Diese Seite ist allgemeine Information eines Kinderbetreuungsunternehmens und keine Rechtsberatung. Die zitierten Artikel und Entscheide sind echt und im Zeitpunkt der Abfassung aktuell, aber Ihr Kanton, Ihr Vertrag und Ihre Umstände können die Antwort verändern — lassen Sie sich alles, worauf Sie sich stützen wollen, von einer Schweizer Arbeitsrechtsanwältin oder Ihrem kantonalen Arbeitsamt bestätigen.
Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet: Eine Direktanstellung zu beenden kostet zwei bis drei Monatslöhne plus die Ferienabgeltung, aus welchem Grund auch immer. Eine Buchung bei Rundil hat keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist — die Arbeitgeberpflichten bleiben bei uns, weil die Anstellung immer unsere war.

Wenn Sie doch selbst anstellen: ein belastbares Ferienjahr führen

Fünf Schritte, die einen Haushalt auf der richtigen Seite von Art. 329a, Art. 329d und beiden Bundesgerichtsentscheiden halten.

1

Halten Sie den Anspruch schriftlich fest, in Wochen

Schreiben Sie Wochen, nicht Tage, und schreiben Sie dazu, dass er im unvollständigen Jahr anteilig ist. Unter zwanzig sind es fünf Wochen. Wenn Sie grosszügig sind, seien Sie es bewusst — zurücknehmen können Sie es nicht.

2

Leiten Sie den Prozentsatz her und nennen Sie ihn im Vertrag

Wochen geteilt durch zweiundfünfzig minus Wochen: 8,33 %, 10,64 % oder 13,04 %. Schreiben Sie ihn zusammen mit einem allfälligen Feiertagszuschlag in den Vertrag, als zwei getrennte Zeilen statt als einen gemischten Ansatz.

3

Stellen Sie jeden Monat eine Lohnabrechnung mit dem Zuschlag in Franken aus

Eine monatliche Lohnabrechnung mit dem Ferienzuschlag als eigenem CHF-Betrag. An dieser Bedingung scheitern Haushalte am häufigsten, und sie entscheidet darüber, ob der Zuschlag als gültig bezahlt gilt.

4

Gewähren Sie die freie Zeit und halten Sie sie fest

Der Prozentsatz finanziert die Ferien, er ersetzt sie nicht. Führen Sie eine Kontrolle über beantragte, bewilligte und verbleibende Tage, und planen Sie zwei zusammenhängende Wochen. Bei regelmässiger Vollzeitarbeit für Ihren Haushalt lässt BGE 149 III 202 keine Variante im Stundenlohn offen.

5

Gleichen Sie einmal im Jahr ab, und am Schluss noch einmal

Vergleichen Sie jeden Dezember erworbene mit bezogenen Tagen, und entscheiden Sie über den Übertrag bewusst. Bei Beendigung wird der Restsaldo auf der Schlussabrechnung in bar abgegolten.

Wenn das nach Lohnbuchhaltung klingt, ist es das auch — und erst die Hälfte, die die Ferien betrifft. Daneben stehen die Anmeldung für AHV, IV, EO und ALV bei der kantonalen Ausgleichskasse, die Familienzulagen, die Unfalldeckung, das BVG oberhalb der Eintrittsschwelle, ein jährlicher Lohnausweis und oft die Quellensteuer — auf Formularen, die es meist nur auf Deutsch oder Französisch gibt. Unser Ratgeber zum Anstellen einer Nanny in der Schweiz geht die Reihenfolge der Reihe nach durch.

Was der Ansatz enthält

Was der Ansatz enthält — samt jeder Pflicht auf dieser Seite

Drei Gruppen von Dingen, die Sie sonst selbst organisieren, finanzieren oder verteidigen müssten. Der Ferienanspruch, die Lohnabrechnungen, die ihn belegen, und die Lohnfortzahlungsskalen stecken alle in der Stundenzahl.

Was eine Nanny in der Schweiz kostet — eine Rundil-Nanny backt mit einem Kind während der Betreuung zu Hause

Die Prüfung, die Sie sonst einkaufen

  • Schweizer Strafregisterauszug, vor dem ersten Einsatz geprüft
  • Aktueller Nothilfe- und Kindernotfallkurs, auf jeder Stufe
  • Referenzen von uns eingeholt und ein persönliches Gespräch
  • Identität und Arbeitsberechtigung bestätigt — Englisch als Minimum

Die Arbeitgebermaschinerie

  • AHV, IV, EO, ALV und die Administration mit der Ausgleichskasse
  • FAK-Familienzulagen zum Satz Ihres Kantons
  • UVG-Unfalldeckung und die BVG-Vorsorge, unabhängig vom Alter
  • Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnungen, Ferienlohn, Lohnfortzahlung und Kündigungsfristen

Kontinuität, ohne Aufpreis

  • Garantierte Ersatzbetreuung, wenn Ihre Nanny nicht kommen kann
  • Kostenlose Neuzuweisung, wenn es nicht passt
  • Eine Nanny zugewiesen in 48–72 Stunden, bestätigt per WhatsApp
  • Kostenlose Annullation bis 48 Stunden vor dem Einsatz
Von Schweizer Familien geschätzt

Was Familien über Rundil sagen

★★★★★4.9von 5· 536 geprüfte Bewertungen· 100 % Empfehlung
★★★★★

Wir haben mit Rundil Childcare eine rundum gute Erfahrung gemacht. Unser Kind fühlte sich von Anfang an wohl, und die Kommunikation mit uns war immer klar und beruhigend. Unsere Wochenplanung ist dadurch deutlich einfacher geworden.

S
Sarah M.
Zürich · Regelmässige Betreuung
★★★★★

Rundil hat uns zuverlässige Unterstützung für unsere beiden Kinder nach der Schule ermöglicht. Die Betreuung ist herzlich, aufmerksam und verlässlich, und die Kinder freuen sich ehrlich auf die gemeinsame Zeit. Wir sind sehr zufrieden mit dem Service.

D
Daniel K.
Zug · Zwei Kinder
★★★★★

Wir brauchten eine Betreuung, die sich unseren wechselnden Arbeitszeiten anpasst. Der Ablauf war unkompliziert, und die Unterstützung war professionell und zugewandt. Es beruhigt zu wissen, dass jemand da ist, wenn wir Hilfe brauchen.

L
Laura P.
Genf · Gelegentliche Stunden
★★★★★

Unsere Tochter hat sich sehr schnell eingelebt und wirkt nach jedem Einsatz zufrieden und entspannt. Wir schätzen besonders den regelmässigen Austausch und die sorgfältige Rücksicht auf ihren Tagesablauf. Rundil ist für unsere Familie eine grosse Stütze.

R
Rebecca T.
Basel · Wöchentliche Betreuung
★★★★★

Wir haben Rundil für eine Abendbetreuung angefragt und waren mit dem Ablauf sehr zufrieden. Alles wurde ruhig und professionell erledigt, und unsere Kinder fühlten sich sicher und wohl. Wir würden den Service jederzeit wieder nutzen.

M
Michael R.
Lausanne · Abendstunden
★★★★★

Die Betreuung ist zuverlässig, freundlich und passt sehr gut zu unserer Familie. Unser Sohn geniesst die Aktivitäten und die Aufmerksamkeit, und wir schätzen die Pünktlichkeit und die gute Kommunikation. Das gibt uns echte Ruhe.

S
Sophie L.
Luzern · Betreuung zu Hause

Nanny Ferienanspruch in der Schweiz — Fragen von Arbeitgebern

Achtzehn Antworten für die Familie, die den Lohn zahlt, jede mit dem Artikel oder Entscheid dahinter.

Wie viele Wochen Ferienanspruch hat meine Nanny in der Schweiz?
Mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Dienstjahr, nach Art. 329a OR. Die Untergrenze steigt auf fünf Wochen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie zwanzig wird, und sie ist anteilig, wenn sie unterjährig ein- oder austritt. Gezählt wird in Wochen und nicht in Tagen: Eine Nanny, die drei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf zwölf ihrer Arbeitstage, nicht auf zwanzig. Mehr dürfen Sie vereinbaren, und was einmal im Vertrag steht, bindet Sie.
Wie wird die Ferienentschädigung im Stundenlohn berechnet?
Teilen Sie die Ferienwochen durch die tatsächlich gearbeiteten Wochen: 4 ÷ (52 − 4) = 8,33 %. Die Ferien müssen aus den Wochen finanziert werden, in denen Lohn verdient wird, denn im Stundenlohn verdient sie während der Abwesenheit nichts. Fünf Wochen ergeben 5 ÷ 47 = 10,64 % und sechs Wochen 6 ÷ 46 = 13,04 %. Rechnen Sie den Prozentsatz auf dem Bruttostundenlohn vor jedem weiteren Zuschlag, und weisen Sie ihn als eigene Zeile auf der Lohnabrechnung aus.
Sind es 8,33 % oder 7,69 %? Ich habe beides gelesen.
Es sind 8,33 % für vier Wochen. Die 7,69 % entstehen, wenn man vier durch zweiundfünfzig teilt; das beantwortet eine andere Frage und ergibt einen zu kleinen Topf. Eine Nanny mit CHF 30 pro Stunde, 40 Stunden in 48 gearbeiteten Wochen, verdient CHF 57’600; vier Wochen Ferien kosten CHF 4’800; und 4’800 geteilt durch 57’600 sind 8,33 %. Wer stattdessen 7,69 % zahlt, lässt rund CHF 370 pro Jahr offen — eine Lohnforderung, die gegen Ihren Haushalt bestehen bleibt.
Dürfen Ferien ausbezahlt werden, wenn ich 8,33 % zusätzlich zahle?
Nein. Art. 329d Abs. 2 OR verbietet, Ferien während des Arbeitsverhältnisses durch Geldzahlungen oder andere Leistungen abzugelten. Der Prozentsatz ist eine Art, Ferien zu bezahlen, nie eine Art, sie freizukaufen: Ihre Nanny muss die vier Wochen trotzdem beziehen, und Sie müssen sie dafür freistellen. Geld darf die freie Zeit nur in einem Moment ersetzen — am Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn ein Restguthaben auf der Schlussabrechnung abgegolten wird.
Wann darf der Ferienlohn im Stundenlohn enthalten sein?
Nur unter den engen Voraussetzungen aus BGE 129 III 493, und nur wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind. Die Arbeit muss wirklich unregelmässig oder Teilzeit sein; der schriftliche Vertrag muss Betrag oder Prozentsatz des Ferienlohns nennen; und jede Lohnabrechnung muss ihn als eigenen CHF-Betrag ausweisen. Fehlt eine, ist der Zuschlag nicht gültig bezahlt. Eine gelegentliche Abendbetreuung kann darunterfallen, eine feste Nanny unter der Woche in der Regel nicht, wie immer der Vertrag sie nennt.
Was hat das Bundesgericht 2023 zum Ferienlohn im Stundenlohn entschieden?
In BGE 149 III 202 (Verfahren 4A_357/2022, entschieden am 30. Januar 2023) hielt es fest, dass bei einem Vollzeitpensum beim selben Arbeitgeber der Ferienlohn im Stundenlohn ganz ausgeschlossen ist — auch wenn die Monatsstunden schwanken. Schwankende Stunden allein öffnen die Ausnahme nicht mehr. Das trifft genau die Konstellation, die die meisten Familien tatsächlich haben: eine regelmässige, durchgehende Vollzeit-Nanny bei einem Haushalt. Die meisten in der Schweiz kursierenden Nanny-Vertragsvorlagen sind darauf nicht nachgeführt.
Was passiert, wenn meine Lohnabrechnungen den Ferienzuschlag nicht separat ausweisen?
Dann fällt die Ausnahme dahin, die den Ferienlohn im Stundenlohn erlaubt, denn ein eigener CHF-Betrag auf jeder Lohnabrechnung ist eine ihrer kumulativen Bedingungen. Ein Gericht kann die Ferien dann als nie gültig abgegolten behandeln, und der Arbeitgeber wird allenfalls aufgefordert, sie ein zweites Mal zu zahlen, obendrauf auf einen Lohn, der sie bereits enthielt. Schweizer Lohnforderungen reichen Jahre zurück, und ein Haushalt ohne Lohnabrechnungen hat nichts, womit er argumentieren kann.
Muss ich meiner Nanny den Bundesfeiertag bezahlen?
Den 1. August müssen Sie zahlen; er ist der einzige von der Verfassung bezahlte Feiertag des Bundes und gilt auch für Hausangestellte im Stundenlohn. Die Kantone dürfen bis zu acht weitere Feiertage bestimmen, doch einen Tag zu bestimmen schafft im Stundenlohn nicht automatisch einen Lohnanspruch — das hängt von Ihrem Vertrag oder vom anwendbaren kantonalen NAV ab. Gut gemachte Hausverträge nennen die Tage schlicht und bezahlen sie, finanziert über einen zweiten Prozentsatz auf demselben Grundlohn.
Regelt der NAV Hauswirtschaft den Ferienanspruch meiner Nanny?
Nein. Der Bundes-NAV Hauswirtschaft setzt nur Mindestbruttolöhne pro Stunde. Seit dem 1. Januar 2026 sind das CHF 20.35 ohne Qualifikation, CHF 22.30 ohne Qualifikation mit vier oder mehr Jahren Erfahrung oder mit EBA und CHF 24.55 mit EFZ — ein Plus von 2 %, verlängert bis zum 31. Dezember 2028. Ferien, Kündigungsfristen, Feiertagsregeln und Lohnfortzahlung kommen stattdessen aus den kantonalen NAV und dem Obligationenrecht.
Sind die NAV-Mindestlöhne inklusive Ferienlohn?
Nein — die Minima 2026 sind ausdrücklich ohne Ferien- und Feiertagszuschlag angegeben, die 8,33 % kommen also obendrauf. Eine Nanny ohne Qualifikation zu CHF 20.35 kostet damit mindestens CHF 22.04 pro Stunde, sobald vier Wochen Ferien finanziert sind, eine Nanny mit EBA CHF 24.16 und eine mit EFZ CHF 26.59 — vor Feiertagen, Arbeitgeberbeiträgen und Lohnbuchhaltung. Die älteren Werte CHF 19.95, 21.85 und 24.05 sind die Ansätze von 2025.
Gilt der NAV für jede Nanny, die ich anstelle?
Er gilt in allen Kantonen ausser Genf, das ein eigenes Regime führt, und greift ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber — eine Schwelle, die fast jedes regelmässige Nanny-Pensum erreicht. Ausgenommen sind Au-pairs und Praktikantinnen, Familienangehörige und Personen im gemeinsamen Haushalt. Nicht ausgenommen ist eine erfahrene englischsprachige Nanny mit Schulzeiten, und genau die haben die meisten Familien hier. Er läuft nun bis zum 31. Dezember 2028.
Ist der 13. Monatslohn für eine Nanny obligatorisch?
Nein, ausser Sie haben ihn vereinbart. Einen gesetzlichen dreizehnten Monatslohn gibt es in der Schweiz nicht: Er besteht nur, wo er im Einzelarbeitsvertrag, in einem Gesamtarbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Normalarbeitsvertrag steht, mit dem Lohnmechanismus in Art. 322 OR. Der Bundes-NAV Hauswirtschaft schreibt keinen vor, für eine Nanny im Privathaushalt ist er also reine Vertragssache. Sagen Sie es beim Anstellen klar, denn Schweizer Kandidatinnen halten ihn oft für Standard.
Wie lange muss ich den Lohn zahlen, wenn meine Nanny krank ist?
Mindestens drei Wochen zum vollen Lohn im ersten Dienstjahr, nach Art. 324a OR, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Ab dem zweiten Jahr ist der Lohn für eine angemessen längere Zeit nach Dienstjahren weiterzuzahlen, die die Gerichte über regionale Skalen festlegen. Der Anspruch kann vertraglich nicht wegbedungen werden. In der Praxis zahlen Sie Ihre abwesende Nanny und gleichzeitig jemanden, der ihre Stunden übernimmt.
Welche Lohnfortzahlungsskala gilt für mich — die Berner, die Basler oder die Zürcher?
Es hängt vom Gericht ab, das den Fall beurteilen würde, und das folgt in der Regel Ihrem Wohnort. Alle drei sind sich bei drei Wochen im ersten Jahr einig und laufen danach auseinander. Die Berner Skala gibt einen Monat im zweiten Jahr, zwei Monate im dritten und vierten und dann drei Monate bis zum neunten. Die Basler gibt zwei Monate im zweiten und dritten Jahr und drei Monate vom vierten bis zum zehnten. Die Zürcher gibt acht Wochen im zweiten Jahr und je eine Woche pro weiteres Jahr dazu.
Muss ich meiner Nanny drei Tage frei geben, wenn ihr eigenes Kind krank ist?
Nicht nach dem Arbeitsgesetz, denn Art. 2 Abs. 1 Bst. g ArG nimmt private Haushalte vollständig von dessen Geltungsbereich aus. Die vielzitierte Dreitageregel in Art. 36 Abs. 3 ArG bindet Ihren eigenen Arbeitgeber, wenn Ihr Kind krank ist — sie bindet nicht Sie als Haushalt mit einer Nanny. Ihre Pflichten ihr gegenüber laufen über das Obligationenrecht, vor allem Art. 324a, und über den kantonalen NAV Ihres Wohnorts. Halten Sie im Vertrag fest, was gilt, wenn ihr Kind krank ist.
Bekommt meine Nanny Mutterschaftsentschädigung, und zahle ich sie aus meiner Tasche?
Sie erhält die eidgenössische Mutterschaftsentschädigung, keine Zahlung aus Ihrem Haushalt: 98 Tage — vierzehn Wochen — zu 80 % ihres zuvor durchschnittlich erzielten Einkommens, begrenzt auf CHF 220 pro Tag. Sie muss neun Monate vor der Geburt AHV-versichert und davon mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein. Hausangestellte erfüllen das, weil die AHV obligatorisch ist, vorausgesetzt, Sie haben sie tatsächlich angemeldet. Der Ferienanspruch läuft während der gesetzlichen Dauer weiter.
Welche Kündigungsfrist gilt für meine Nanny?
Ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten Jahr und drei Monate danach, nach Art. 335c OR — und die Kündigung wird immer auf Ende eines Kalendermonats wirksam. Das verlängert die Sache: Zwei Monate Frist, ausgesprochen am 5. April, laufen ab dem 30. April und enden am 30. Juni. Abweichungen sind schriftlich möglich, im ersten Jahr aber nicht unter einen Monat, ausser über einen Gesamtarbeitsvertrag, den Haushalte nicht haben.
Was passiert mit nicht bezogenen Ferien am Ende des Arbeitsverhältnisses?
Sie werden auf der Schlussabrechnung in bar abgegolten. Das ist die eine Situation, in der Geld die freie Zeit rechtmässig ersetzt, denn das Verbot in Art. 329d Abs. 2 OR gilt nur während des Arbeitsverhältnisses. Eine Nanny, die mit drei nicht bezogenen Wochen geht, führt deshalb zu einer Abrechnung, mit der die meisten Haushalte nicht gerechnet haben, zusätzlich zu einer Kündigungsfrist, die ohnehin auf Ende eines Kalendermonats läuft. Eine saubere Ferienkontrolle verhindert, dass über diese Zahl gestritten wird.
Wo wir arbeiten

Ein Preis, jeder Kanton

Rundil verrechnet in der ganzen Schweiz denselben Ansatz. Was sich von Kanton zu Kanton ändert, sind die Kosten der Alternative — der Abstand zwischen eigener Anstellung und einer Buchung bei uns ist deshalb in der Waadt am grössten und in Zug am kleinsten.

Zürich ≈ CHF 47/Std. selbstCHF 31.50 brutto · FAK 0,98 % · Kita CHF 131–149/Tag · Nanny in Zürich →
Zug ≈ CHF 49/Std. selbstCHF 32.40 brutto, der teuerste grosse Kanton · FAK 1,35 % · Nanny in Zug →
Basel ≈ CHF 43/Std. selbstCHF 28.60 brutto · FAK 1,10 % · kantonaler Mindestlohn CHF 22.20 · Basler Lohnfortzahlungsskala
Bern ≈ CHF 43/Std. selbstCHF 28.95 brutto · FAK 1,45 % · Nanny-Lohn nur zu 50 % abziehbar
Luzern ≈ CHF 45/Std. selbstCHF 30.10 brutto · FAK 1,37 % · städtischer Mindestlohn CHF 22.75 ab Januar 2026
Genf & Lausanne ≈ CHF 37–40/Std. selbstTiefste Löhne, höchste FAK mit 2,29 % und 2,88 % · Genfer CTT-EDom-Untergrenze CHF 24.59
«Selbst» meint die Vollkosten pro tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde, wenn Sie selbst zum Durchschnittslohn dieses Kantons anstellen, gerechnet mit dem Multiplikator dieser Seite — nicht den Lohn. Der Rundil-Ansatz liegt in allen sechs bei CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. MwSt. Mehr dazu im Kinderbetreuungs-Blog oder beginnen Sie beim betreuten Nanny-Service.

Alles Weitere, was eine Schweizer Familie mit Kinderbetreuung wissen muss

Der Rest des Clusters, auf demselben Niveau geschrieben wie diese Seite.

Eine Nanny in der Schweiz anstellen

Die Anmeldereihenfolge der Reihe nach: Vertrag, kantonale Ausgleichskasse, AHV, Familienzulagen, Unfalldeckung und der jährliche Lohnausweis.

Zum Ratgeber →

Was eine Nanny in der Schweiz kostet

Die ganze Herleitung vom Bruttolohn bis zu den echten Stundenkosten, inklusive des oben verwendeten Zürcher Basisfalls.

Zur Kostenrechnung →

Nanny-Service in der Schweiz

Wie das betreute Modell funktioniert, was die vier Stufen enthalten und warum die Nanny bei uns angestellt ist.

Zum Service →

Nanny oder Kita?

Der Vergleich, den Familien anstellen, sobald ihnen klar wird, dass eine einzelne Nanny jedes Jahr wochenlang fehlt.

Vergleichen →

Betreuung nach der Schule

Betreuung zu Schulzeiten in festem Wochenrhythmus — die Konstellation, die am stärksten am Ferienkalender hängt.

Zur Nachmittagsbetreuung →

Notfallbetreuung

Betreuung am selben Tag für den Dienstag, an dem die Nanny krank ist und beide Eltern Termine haben.

Zur Notfallbetreuung →

Betreuung für kranke Kinder

Betreuung zu Hause für ein Kind, das nicht in die Schule oder in die Kita kann, kurzfristig zugewiesen.

Zur Krankheitsbetreuung →

Betreuungsgutscheine in der Schweiz

Welche Kantone Kinderbetreuung mitfinanzieren, welche nicht, und der Steuerabzug, für den eine Nanny qualifiziert.

Zu den Beiträgen →

Sie haben die ganze Rechnung gesehen. Jetzt sehen Sie unsere.

CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. 8,1% MwSt., pro Kind, mindestens zwei Stunden. Keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr, kein Arbeitgeber-Papierkram und keine Mindestlaufzeit — eine geprüfte, englischsprachige Nanny, zugewiesen in 48 bis 72 Stunden.