✦ Betreuungsgutscheine · Schweiz · Ansätze 2026

Betreuungsgutscheine und Subventionen in der Schweiz — wer wirklich Geld erhält und wer nicht

Ab 1. August 2026 übernimmt der Kanton Zug rund ein Drittel Ihrer Kita-Rechnung — unabhängig davon, was Sie verdienen. Die Stadt Zürich zahlt ebenfalls, kennt aber keine Betreuungsgutscheine: Sie subventioniert direkt die Kita, gerechnet auf Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Für eine Nanny gibt es weder hier noch dort einen Rappen — und das gehört klar gesagt auf eine Seite, die von einem Unternehmen stammt, das Nannys stellt. Unten stehen alle publizierten Zahlen für 2026, die Bedingung, die an jeder einzelnen hängt, und die eine Entlastung, die eine Nanny sehr wohl auslöst.

★★★★★4.9in der Schweiz · aus 536 Kundenbewertungen seit 2019Schweiz
Betreuungsgutscheine in der Schweiz — ein Elternteil mit Kleinkind zu Hause in Zug, wo die kantonale Kita-Pauschale am 1. August 2026 startet
Jede Zahl belegt
Zug, ab 1. August 2026
CHF 47.15/Kita-Tag
Ab 18 Monaten · unabhängig von Einkommen und Vermögen
Für eine Nanny gibt es nichts
Kein uns bekannter Kanton finanziert private Betreuung zu Hause
Aber steuerlich abziehbar
Bis CHF 25’800 pro Kind beim Bund — ein anderer Mechanismus
Was diese Seite anders macht: Zahlen zu Zug und Zürich direkt von den kantonalen Seiten, nicht aus einem BlogDie Voraussetzungen, die an jedem Modell hängen — nicht nur der Ansatz in der SchlagzeileDie ehrliche Antwort zur Nanny, gesagt gegen unser eigenes Interesse

Betreuungsgutscheine und Subventionen in der Schweiz — kurz erklärt

Zuerst die direkte Antwort, denn genau danach fragen Eltern in der Schweiz am häufigsten.

Kurz gesagt

Die Schweiz kennt keine nationale Subvention, die an Eltern ausbezahlt wird. Unterstützt wird kantonal und kommunal — und die beiden Systeme, die rund um Zürich und Zug am meisten wiegen, funktionieren genau entgegengesetzt.

Der Kanton Zug führt am 1. August 2026 eine Kantonspauschale ein: rund 33% der durchschnittlichen Betreuungstarife, ausbezahlt als CHF 47.15 pro Kita-Tag für ein Kind ab 18 Monaten und CHF 52.60 unter 18 Monaten, oder CHF 5.15 und CHF 6.65 pro Stunde bei einer Tagesfamilie. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen — in der Schweiz ungewöhnlich, und der Grund, weshalb es diese Seite gibt.

Die Stadt Zürich gibt keine Betreuungsgutscheine ab. Sie zahlt Subventionen direkt an eine subventionierte Kita, die Ihnen anschliessend einen reduzierten Tarif verrechnet — berechnet aus Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Zwei Familien in derselben Kita können sehr unterschiedlich viel bezahlen.

Für eine Nanny zahlt keines von beiden etwas. Beide Modelle sind auf bewilligte Kitas und gemeldete Tagesfamilien beschränkt. Wir stellen Nannys — und Sie sollen das lieber hier lesen als in einem abschlägigen Entscheid. Was eine Nanny sehr wohl auslöst, ist der Kinderbetreuungsabzug bei den Steuern — ein eigener Mechanismus, weiter unten erklärt.

Und eine Subvention kauft Ihnen keine Woche. Sie kauft günstigere Tage innerhalb der Öffnungszeiten einer Kita. Der frühe Start, der späte Feierabend, die Schliessungswochen, der Morgen mit Fieber und die Schulferien liegen ausserhalb jedes Modells auf dieser Seite. Genau in dieser Lücke verdient Betreuung zu Hause ihr Geld.

Zug übernimmt ab 1. August 2026 ein Drittel Ihrer Kita-Rechnung

Die grösste Änderung an der Finanzierung der Kinderbetreuung in diesem Jahr — und bislang erklärt es keine deutschsprachige Ratgeberseite vollständig.

Der Kanton Zug beteiligt sich pauschal mit 33% des durchschnittlichen kantonalen Betreuungstarifs an jedem anspruchsberechtigten Kind. Weil die Pauschale flach ist und nicht am Einkommen hängt, kennen Sie den Betrag auf Ihrer Rechnung schon vor dem Gesuch — was für kaum eine andere Schweizer Unterstützung gilt.

Kantonspauschale Zug, gültig 1. August 2026 – 31. Juli 2027
BetreuungsartKind ab 18 MonatenKind unter 18 MonatenEinheit
Bewilligte KitaCHF 47.15CHF 52.60pro Betreuungstag
Gemeldete TagesfamilieCHF 5.15CHF 6.65pro Stunde
Private NannyKein AnspruchKein Anspruch
Hort / MittagstischSiehe Hinweis untenSiehe Hinweis unten
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Die Voraussetzungen wiegen so schwer wie der Ansatz. Alle Sorgeberechtigten müssen erwerbstätig sein oder in einer staatlich geregelten Aus- und Weiterbildung stehen; das Kind muss älter als drei Monate sein; die Familie muss im Kanton wohnen. Bezahlt wird nur Betreuung in einer bewilligten Kita oder bei einer gemeldeten Tagesfamilie. Tagesstrukturen vor und nach der Schule sowie der Mittagstisch liegen ausserhalb dieser Definition — der Kanton stellt die Frage zwar, wir konnten seine schriftliche Antwort aber nicht abrufen. Rechnen Sie deshalb mit unfinanzierten Schulrandzeiten, bis Sie eine schriftliche Bestätigung haben.

In der Stadt Zug kumuliert die Kantonspauschale mit den städtischen Betreuungsgutscheinen, die ab demselben Datum für Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 170’000 und einem Vermögen unter CHF 500’000 offenstehen — zwei Reduktionen auf einer Rechnung, eine kantonale ohne Einkommensprüfung, eine städtische mit. Zwei Gesuche, von denen keines das andere auslöst.

Warum Ihre Nachbarn vier Kilometer weiter eine andere Antwort erhalten

Nicht ein System, sondern zwei übereinander — und das zweite wechselt an der Gemeindegrenze.

Fast jeder Ratgeber beschreibt die Finanzierung der Kinderbetreuung in der Schweiz als kantonal. Das ist die halbe Wahrheit. Das Geld erreicht Ihre Rechnung über zwei unabhängige Ebenen: eine kantonale, wo es sie gibt, und eine kommunale, die jede Gemeinde selbst ausgestaltet und selbst finanziert. Sie teilen kein Formular, keine Schwelle und keine Definition davon, wer als erwerbstätig gilt. Zwei Familien mit identischem Einkommen und Plätzen in derselben Kita können deshalb spürbar unterschiedlich viel erhalten — weil die eine vier Kilometer weiter jenseits einer Gemeindegrenze wohnt.

Die kantonale Ebene manchmal vorhanden

Vom Kanton festgelegt, im ganzen Kanton gleich angewendet, zentral verwaltet. Diese Ebene ist gemeint, wenn jemand sagt, «die Schweiz kennt Betreuungsgutscheine».

Die Zuger Kantonspauschale ist das klarste laufende Beispiel: pauschal CHF 47.15 pro Kita-Tag, für jede anspruchsberechtigte Familie im Kanton gleich hoch. Die meisten Kantone haben gar keine vergleichbare flächendeckende Ebene.

Die kommunale Ebene immer entscheidend

Ihre Gemeinde entscheidet, ob sie Kinderbetreuung mitfinanziert, in welcher Höhe, an welchen Einkommens- und Vermögensgrenzen und welche Anbieter sie anerkennt.

Die Stadt Zug führt Betreuungsgutscheine bei einem Einkommen unter CHF 170’000 und einem Vermögen unter CHF 500’000. Die Stadt Zürich macht etwas strukturell anderes: keinen Gutschein, sondern eine Subvention direkt an die Kita. Die Nachbargemeinde kann das eine, das andere oder gar nichts kennen — und kein Register lässt Sie das vergleichen.

Deshalb publizieren wir keine Tabelle «Betreuungsgutscheine nach Kanton». Jede solche Tabelle ist veraltet, auf Gemeindeebene falsch oder verallgemeinert von drei Städten auf ein Land mit über zweitausend Gemeinden. Stattdessen hier die Reihenfolge der Fragen für Ihre Adresse.

1

Fragen Sie zuerst, was Ihre Gemeinde finanziert — nicht wie viel

Nicht «was bekomme ich», sondern «finanziert diese Gemeinde familienergänzende Kinderbetreuung überhaupt, und mit welchem Instrument». Fragen Sie schriftlich und verlangen Sie das aktuelle Reglement.

2

Fragen Sie, welche Anbieter die Gemeinde anerkennt

Unterstützt wird fast immer nur eine bewilligte Kita oder eine gemeldete Tagesfamilie. Ein Platz in einer hervorragenden Kita, die nicht auf der Liste steht, bringt Ihrem Gesuch nichts.

3

Verlangen Sie die Definition von Einkommen und Vermögen, nicht die Grenze

Grenzwerte finden Sie leicht; über den Entscheid bestimmt die Definition. Steuerbares oder Bruttoeinkommen, welche Steuerperiode, Vermögen brutto oder netto. Zwei Familien mit demselben Lohn landen allein wegen der Definition auf verschiedenen Seiten der Grenze.

4

Fragen Sie, ob kantonale und kommunale Beiträge kumulieren

In der Stadt Zug tun sie das ab 1. August 2026. Nehmen Sie nicht an, das sei überall so. Eine Gemeinde, die ihren eigenen Beitrag mit dem kantonalen verrechnet, gibt Ihnen deutlich weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen.

5

Lassen Sie sich schriftlich geben, was ausgeschlossen ist

Tagesstrukturen vor und nach der Schule, der Mittagstisch, Ferienbetreuung und Betreuung ausserhalb der Kita-Öffnungszeiten — regelmässig ausserhalb der finanzierten Definition, und genau die Stunden, an denen berufstätige Eltern scheitern.

Die praktische Regel: Der Kanton setzt die Obergrenze, die Gemeinde setzt Ihre Realität. Nehmen Sie sich eine Stunde für das Betreuungsreglement Ihrer Gemeinde, bevor Sie einen Kita-Vertrag unterschreiben. Es ist die lohnendste Verwaltungsstunde, die eine Schweizer Familie investieren kann.

Ein durchgerechnetes Zuger Beispiel — mit den offenen Punkten sichtbar

Ein Kind über achtzehn Monate, fünf Betreuungstage pro Woche, in der Stadt Zug. Wie weit die publizierten Zahlen tragen — und wo sie aufhören.

Zwei erwerbstätige Eltern in der Stadt Zug, ein zweijähriges Kind, ein Platz in einer bewilligten Kita: Jede publizierte Voraussetzung ist erfüllt. Die kantonale Rechnung geht damit auf — der einzige Teil einer Schweizer Betreuungsrechnung, den Sie im Voraus bestimmen können.

Schritt eins — die Kantonspauschale, Familie in der Stadt Zug, Kind ab 18 Monaten
5 Betreuungstage pro Woche × CHF 47.15 pro Tag = CHF 235.75 pro Woche × 4,33 Wochen
CHF 1’020.80 pro Monat weniger auf der Kita-Rechnung

Der Faktor 4,33 ist die übliche Schweizer Konvention, um aus einer Wochenzahl eine Monatszahl zu machen. Halten Sie fest, was diese Zahl ist und was nicht: die Reduktion, nicht der Preis — und sie kommt unabhängig davon, was der Haushalt verdient oder besitzt.

Schritt zwei ist die kommunale Ebene. Ab demselben Datum führt die Stadt Zug Betreuungsgutscheine für Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 170’000 und einem Vermögen unter CHF 500’000. Unter beiden Grenzen kumuliert der Gutschein mit der Kantonspauschale und senkt dieselbe Rechnung ein zweites Mal. Über einer der beiden Grenzen fällt er weg, die Pauschale bleibt — die Familie behält ihre CHF 1’020.80 pro Monat so oder so.

Durchgerechnetes Zuger Beispiel zu den publizierten Ansätzen 2026–27, mit den im Voraus bekannten Grössen.
Element der RechnungStatusWas wir sagen können
Kantonspauschale, ab 18 MonatenPubliziertCHF 47.15 pro Betreuungstag
Fünf Betreuungstage pro WocheIhre BuchungCHF 235.75 pro Woche
Dieselbe Zahl pro Monat bei 4,33 WochenRechnungCHF 1’020.80 pro Monat
Einkommens- oder Vermögensprüfung auf kantonaler EbenePubliziertKeine — sie entfällt
Anspruch auf den Gutschein der Stadt ZugPubliziertEinkommen unter CHF 170’000, Vermögen unter CHF 500’000
Höhe des Gutscheins der Stadt ZugVon uns nicht geprüftVon der Gemeinde festgelegt — Reglement verlangen
Der Monatstarif der Kita selbstVon uns nicht geprüftJe nach Anbieter verschieden — schriftlich verlangen
Was Sie am Ende zahlenNicht bezifferbarTarif minus Pauschale minus Gutschein
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Und hier offen, was wir nicht verifizieren konnten. Wir konnten keine belastbare kantonsweite Bandbreite dafür feststellen, was eine Zuger Kita vor Subvention verrechnet — die Tarife setzt jeder Anbieter selbst, und unsere bestätigte Stichprobe war zu klein zum Publizieren. Ebenso wenig konnten wir den Frankenbetrag des Gutscheins der Stadt Zug prüfen. Dieses Beispiel endet deshalb als Subtraktion mit einer fehlenden Grösse: Wir können Ihnen die Reduktion auf den Franken genau nennen, nicht aber die Ausgangszahl.

Diese fehlende Grösse ist kein kleiner Vorbehalt: CHF 1’020.80 pro Monat verändern alles bei einem Tarif von CHF 2’000 und helfen bloss bei einem von CHF 3’500. Verlangen Sie das Tarifblatt 2026–27 Ihrer Kita schriftlich — und die Auskunft, ob der Beitrag während der Schliessungswochen weiterläuft. Und halten Sie fest, was fünf Betreuungstage offenlassen: Fünf Blöcke innerhalb der Öffnungszeiten eines Anbieters sind keine fünf Arbeitstage für zwei pendelnde Eltern.

Zürich subventioniert die Kita, nicht die Eltern

So anders als Zug, dass Sie mit dem Zuger Denkmuster auf die falsche Zahl kommen.

Zug Pauschale

Der Kanton zahlt einen festen Betrag pro Betreuungstag, für jede anspruchsberechtigte Familie gleich hoch. Lohn und Erspartes spielen keine Rolle, also rechnen Sie Ihre Netto-Kitakosten aus dem publizierten Ansatz aus, bevor Sie mit irgendjemandem sprechen. Eine gutverdienende Zuger Familie erhält gleich viel wie eine mit kleinem Einkommen.

Zürich einkommensabhängig

Die Stadt zahlt eine Subvention direkt an die Kita, abgestuft über einen Beitragsfaktor aus Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Die Kita stellt Ihnen anschliessend den reduzierten Betrag in Rechnung.

Der publizierte Tarif ist deshalb eine Bandbreite und kein Preis. Die Stadt stellt einen Rechner statt einer Tabelle bereit, und eine einzelne Zahl lässt sich hier redlicherweise nicht nennen.

Zürich knüpft zusätzlich einen Betreuungsgrund daran — Wohnsitz in der Stadt plus Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiterbildung, aktive Stellensuche, eine Integrationsmassnahme oder gesundheitliche Gründe — und begrenzt die subventionierten Tage pro Jahr. Bei einer Buchung von fünf Tagen ist deshalb nicht zwingend jeder Tag subventioniert.

Die publizierten Berechnungsbeispiele der Stadt zeigen, wie breit die Spanne ist: Auf der Elternrechnung landen rund CHF 12 bis CHF 120 pro Betreuungstag, bei höchstens 240 subventionierten Tagen pro Jahr. Zwei Familien, deren Kinder dieselbe Gruppe teilen, zahlen für den identischen Tag das Zehnfache auseinander — genau so ist das System gebaut.

Publizierte Berechnungsbeispiele der Stadt Zürich für einen subventionierten Kita-Tag, 2026.
Beitragsfaktor Stadt ZürichStadt zahlt pro TagEltern zahlen pro TagMax. pro Jahr
0% — tiefster BeitragCHF 108CHF 12240 Tage
50%CHF 54CHF 54240 Tage
75%CHF 27CHF 93240 Tage
Keine Subvention — VolltarifCHF 0CHF 120
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Die genauen Einkommens- und Vermögensgrenzen hinter diesen Faktoren geben wir bewusst nicht wieder: Die Stadt publiziert einen Rechner statt einer Tabelle, und wir konnten keinen Satz Grenzwerte verifizieren, den wir drucken würden.

Der strukturelle Unterschied, wenn Sie rund um den See einen Wohnort wählen: Zug gibt Ihnen eine Zahl, mit der Sie planen können; Zürich gibt Ihnen eine Rechnung, die an Ihrer Steuerveranlagung hängt. Günstiger ist automatisch keines von beiden. Ein Zürcher Haushalt mit kleinem Einkommen fährt klar besser als ein Zuger; wer viel verdient, fährt in Zug besser, wo niemand fragt.

Was sich bei einem Kantonswechsel ändert

Umzugsberatung deckt Steuern, Miete und Arbeitsweg ab. Diesen Punkt fast nie — dabei ist er für einen Haushalt mit Vorschulkind oft der grösste Einzelposten.

Zug und Zürich liegen fünfundzwanzig Minuten auseinander und finanzieren Kinderbetreuung nach entgegengesetzten Prinzipien. Für einen Haushalt mit Vorschulkindern ist die Kantonsgrenze deshalb ein echtes finanzielles Ereignis. Die Frage lautet nicht, welcher Kanton grosszügig ist, sondern welcher grosszügig zu Ihnen ist.

Struktureller Vergleich der beiden Finanzierungsmodelle für einen umziehenden Haushalt, 2026.
Wenn Ihr Haushalt…Zuzug Stadt ZürichZuzug Kanton ZugWas entscheidet
Bescheidenes Einkommen, wenig VermögenVielleicht das beste Ergebnis der Schweiz — bis CHF 108 eines Betreuungstages übernommenPauschal CHF 47.15 pro Tag, wie für alleDer Beitragsfaktor schlägt eine Pauschale klar
Hohes Einkommen oder VermögenDie Subvention läuft aus — am Ende steht der VolltarifCHF 47.15 pro Tag in jedem Fall; der städtische Gutschein nur unter den GrenzenZug fragt nicht nach Ihrem Lohn
Braucht Planungssicherheit fürs UmzugsbudgetEine Rechnung, die erst nach der Steuerveranlagung aufgehtEine publizierte Zahl, mit der Sie heute budgetierenPlanbarkeit, nicht Grosszügigkeit
Nanny angestellt statt KitaKeine UnterstützungKeine UnterstützungKein Kanton finanziert Betreuung zu Hause
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Drei praktische Punkte. Erstens prüft das Zürcher Modell Vermögen ebenso wie Einkommen: Wer mit Erspartem oder einer Umzugsentschädigung ankommt, qualifiziert sich unter Umständen über das Einkommen und scheitert an der Bilanz. Zweitens ist die Kantonspauschale kantonal und übersteht deshalb einen Umzug zwischen Zuger Gemeinden; der Gutschein der Stadt Zug nicht. Drittens verlängert eine Subvention, die Betreuung günstiger, aber nicht verfügbarer macht, die Warteliste — melden Sie sich früh an und organisieren Sie eine Rückfalllösung, bevor Sie sie brauchen.

Was ein Umzug bei der Kinderbetreuung wirklich kostet. Vergleichen Sie nicht die Modelle, sondern die Summe, die Sie für die Woche zahlen, in der Sie tatsächlich arbeiten. In Zug ist das ein publizierter Tarif minus eine publizierte Pauschale; in Zürich ein Tarif minus ein Faktor, den Sie im Voraus nicht kennen. In beiden Kantonen kosten die Stunden ausserhalb des Kita-Tages gleich viel. Wir sind in beiden zu Hause: Nanny in Zürich und Nanny in Zug.
✦ Sofortschätzung

Rechnen Sie den Teil, den keine Subvention deckt

Die Pauschale erledigt den Kita-Tag. Das hier erledigt alles drumherum — den frühen Start, den späten Feierabend, die Schliessungswoche, den Krankheitstag. Pro Kind, inklusive 8,1% MwSt., ohne Anfrageformular dazwischen.

Nanny-Stufe
Stunden pro Woche
Gut zu wissen

Die Monatszahl rechnet mit 4,33 Wochen — dieselbe Konvention, mit der die Schweizer Lohnabrechnung aus einem Stundenvertrag ein Monatsgehalt macht. Die Ansätze gelten pro Kind bei einem Mindesteinsatz von zwei Stunden, und 8,1% MwSt. stecken bereits in den Zahlen rechts. Flex ist der Abrufansatz für alles, was weniger als 48 Stunden im Voraus gebucht wird.

Geschätzte Kosten pro Woche
CHF610
12 Std./Woche · Nanny Erfahren
≈ CHF 2’640 pro Monat · inkl. 8,1% MwSt.
Ein Richtwert, keine Offerte — jede Familienwoche ist anders. Was nie passiert: dass die Zahl später wächst. Es gibt keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr und keine Verwaltungsgebühr im Childcare Plan.
  • Pro Kind · Mindesteinsatz 2 Stunden · MwSt. oben inbegriffen
  • Gratis stornieren bis 48 Stunden vorher
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So funktioniert Flex
Ehrlicher Vergleich

Wenn kein Modell eine Nanny finanziert — wer trägt die Anstellung?

Sobald klar ist, dass Betreuung zu Hause vollständig privat zu zahlen ist, folgt die nächste Frage: Wird Ihr Haushalt Arbeitgeber oder wir? Das ist finanziell eine grössere Entscheidung als jede Subvention auf dieser Seite.

Sie sind Arbeitgeber
Nanny selbst anstellen
CHF 44.87 pro tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde, im durchgerechneten Zürcher Grundfall oben. Keine MwSt. — dafür gehört alles Folgende Ihnen.
  • Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, monatliche Lohnabrechnung, Lohnausweis und ein rechtskonformer Vertrag
  • CHF 8’817 pro Jahr an AHV, ALV, FAK, UVG, BVG und KTG im Grundfall, von Ihnen bezahlt
  • Eine einmalige Antrittsgebühr von CHF 6’000 bis 12’000, wenn Sie über einen Personalverleih gehen, plus Anmeldegebühr und MwSt.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach kantonaler Skala — acht Wochen im zweiten Jahr nach Zürcher Skala, rund CHF 10’900, unversichert ohne KTG
  • Vier Wochen bezahlte Ferien, in denen Sie keine Betreuung haben und trotzdem dafür zahlen
  • Gesetzliche Kündigungsfristen zum Auflösen: ein Monat im ersten Jahr, zwei Monate ab dem zweiten
  • Bussenrisiko bis CHF 40’000 bei Schwarzarbeit oder Zusammenarbeit mit einem Anbieter ohne Verleihbewilligung
Beim reinen Stundenpreis in einer Konstellation wirklich günstiger, und die steht unten: zwei oder mehr Kinder, viele Stunden pro Woche und ein Haushalt, der Arbeitgeber sein will.
Rundil ist Arbeitgeberin
Dieselbe Betreuung, als Service gekauft
CHF 45.40 pro Stunde inkl. 8,1% MwSt. auf der Stufe Qualified — 53 Rappen pro Stunde mehr als im Grundfall der Eigenanstellung, pro Kind.
  • Keine Anmeldung, keine Lohnabrechnung, kein Lohnausweis, kein Arbeitsvertrag — eine Monatsrechnung
  • Null AHV, BVG und UVG für Ihre Familie: Die Beiträge stecken in unserem Ansatz, nicht obendrauf
  • Keine Antrittsgebühr und keine Anmeldegebühr — die erste Rechnung ist für Betreuungsstunden
  • Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist unsere Sache, und die garantierte Ersatzbetreuung heisst: Sie haben an diesem Tag trotzdem Betreuung
  • Sie zahlen geleistete Stunden, Ferienwochen werden also gar nicht verrechnet
  • Keine Kündigungsfrist, keine Mindestlaufzeit — ändern, pausieren oder beenden, gratis bis 48 Stunden vorher
  • Das Compliance-Risiko trägt ein bewilligtes Schweizer Unternehmen und nicht ein Privathaushalt
Lesen Sie die beiden Spalten als Tausch, nicht als Ersparnis. Für ein Kind zahlen Sie so oder so ungefähr gleich viel. Gekauft haben Sie damit den Wegfall der Arbeitgeberrolle: keine Anmeldung, keine Beiträge, keine Antrittsgebühr, keine Lohnfortzahlungsskala, keine Ferienlücke und keine Kündigungsfrist. Wenn Ihnen das nichts wert ist, stellen Sie selbst an — die Rechnung auf dieser Seite ist genau die, mit der Sie es gut machen würden. Wenn es Ihnen etwas wert ist, kostet der Wegfall rund 50 Rappen pro Stunde.
Wohin die CHF 8’817 gehen

Jeder Beitrag auf dieser Seite. Keiner davon Ihrer.

Die Arbeitgeberspalte oben ist eine echte Rechnung, die jemand bezahlt. Wenn Sie bei Rundil buchen, bezahlt sie Rundil. Wir sind ein betreuter Kinderbetreuungsservice und kein Personalverleih: Wir stellen die Nanny selbst an. Die AHV-Zahl, die BVG-Zahl, die Unfalldeckung, die Lohnfortzahlung und die Kündigungsfrist gehören damit uns. Ihr Haushalt meldet sich nie als Arbeitgeber an und reicht nie etwas ein.

CHF 0
AHV, BVG, UVG, FAK oder Lohnabrechnung — auf jeder Stufe, bei jeder Stundenzahl
Die Beiträge stecken im Ansatz
Nicht unten auf der Rechnung dazugezählt, nicht quartalsweise verrechnet, nicht neu gerechnet, wenn sie Geburtstag hat und die BVG-Gutschrift steigt.
Nichts vor der ersten Stunde
Keine Antrittsgebühr von CHF 6’000–12’000, keine Anmeldegebühr von CHF 160–890, keine Einrichtungskosten. Die erste Rechnung ist für Betreuung.
Sie zahlen geleistete Stunden
Ferienwochen werden nicht verrechnet, und ein 48 Stunden vorher abgesagter Einsatz kostet nichts — die Lücke zwischen bezahlt und geleistet gibt es hier nicht.

Subventioniert ein Schweizer Kanton eine Nanny? Nein.

Der Abschnitt, der gegen unser eigenes Angebot spricht. Eine Seite, die Ihnen nur sagt, was Sie hören wollen, ist keine Quelle wert.

Wir haben Zug, Zürich und Bern direkt geprüft und überall dieselbe Einschränkung gefunden: Unterstützt wird nur eine bewilligte Institution — eine bewilligte Kita oder eine gemeldete Tagesfamilie. Betreuung bei Ihnen zu Hause, durch eine Person, die Sie anstellen, oder durch ein Unternehmen wie unseres, fällt aus jedem Modell heraus, das wir finden konnten. Wir haben nicht alle 26 Kantone geprüft, deshalb lautet die ehrliche Formulierung «kein uns bekannter Kanton» und nicht «es gibt keinen» — falls es eine Ausnahme gibt, ist sie gut versteckt.

Der Kanton Bern ist am deutlichsten: Sein Familienportal führt die Nanny als weiteres Betreuungsangebot, also neben dem finanzierten System und nicht darin. Die Logik ist nicht willkürlich — öffentliches Geld folgt einer Bewilligungspflicht, weil ein Kanton genau das kontrollieren kann.

Der Bund ändert daran nichts. Die Anstossfinanzierung läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ihre Nachfolge, das UKibeG, hat das Parlament im Dezember 2025 verabschiedet; es führt eine Betreuungszulage von mindestens CHF 100 pro Monat ein, die je zusätzlichen Halbtag um CHF 50 steigt, bis maximal CHF 500 pro Kind. Zwei Vorbehalte: Die ersten Auszahlungen werden gegen Ende des Jahrzehnts erwartet, nicht 2026 — und Nannys, Grosseltern und andere Betreuung zu Hause sind auch dort ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn Sie also auf ein Modell gehofft haben, das einen Teil des Nanny-Lohns übernimmt: Wir haben keines gefunden, weder kantonal noch beim Bund. Rechnen Sie mit Betreuung zu Hause als vollständig privatem Aufwand. Die einzige Entlastung, die dorthin reicht, ist der Steuerabzug.

Warum stellt dann überhaupt jemand eine Nanny an? Nicht um gegenüber einem subventionierten Kita-Platz Geld zu sparen — das gelingt nicht. Die Gründe sind die, die eine Subvention nicht kaufen kann: Betreuung im eigenen Zuhause, ein Zeitplan über die Stunden, in denen keine Kita offen hat, eine erwachsene Person für Ihre Kinder statt für eine Gruppe, und jemand, der auch dann kommt, wenn ein Kind für die Kita zu krank ist. Den Vergleich rechnen wir auf unserer Seite Nanny oder Kita durch.

Subvention und Steuerabzug sind nicht dasselbe

Wo eine Nanny endlich doch zählt — und wo die meisten Ratgeber vorher aufhören.

Die beiden Wörter werden durcheinander verwendet und beschreiben völlig verschiedene Vorgänge. Eine Subvention senkt die Rechnung, die vor Ihnen liegt, in diesem Monat. Ein Abzug senkt das Einkommen, das besteuert wird, und wird erst mit der Steuerveranlagung abgerechnet — ein Bruchteil des Ausgegebenen, viel später, zu Ihrem Grenzsteuersatz.

Derselbe Franken Betreuung, zwei Mechanismen
Subvention: Kita-Rechnung CHF 1’000 − Kantonspauschale = eine kleinere Rechnung, diesen Monat · Abzug: CHF 1’000 anrechenbare Betreuung weg vom steuerbaren Einkommen, abgerechnet bei der Veranlagung
Das eine senkt, was Sie zahlen. Das andere, worauf Sie besteuert werden.

Deshalb haben «wird Kinderbetreuung in der Schweiz subventioniert» und «ist Kinderbetreuung steuerlich abziehbar» für dieselbe Familie verschiedene Antworten. Eine Nanny ist nie das Erste. Das Zweite kann sie sehr wohl sein.

Mechanismus 1
Subvention
Senkt die Rechnung, bevor Sie sie zahlen.
  • Nur bewilligte Kita oder gemeldete Tagesfamilie
  • Eine Nanny qualifiziert nie — kein uns bekannter Kanton finanziert private Betreuung zu Hause
  • Kantonal und kommunal — ein Gemeindewechsel ändert alles
  • Formulare und Quellenseiten ausschliesslich in Amtsdeutsch
Mechanismus 2
Kinderbetreuungsabzug
Senkt Ihr steuerbares Einkommen nach Jahresende.
  • Der Lohn einer Nanny zählt sehr wohl — die Entlastung, die Betreuung zu Hause erreicht
  • Obergrenze beim Bund CHF 25’800 pro Kind für die Steuerperiode 2026
  • Kind unter 14, beide Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung, Betreuung tatsächlich erbracht und bezahlt
  • Gilt für institutionelle Betreuung wie für Betreuung im eigenen Zuhause

Eine Regel erwischt fast alle: Abziehbar ist nicht der ganze Lohn. Nur der Betreuungsanteil am Lohn einer Hausangestellten zählt, und die Aufteilung legt der Kanton fest. Einen nationalen Prozentsatz gibt es nicht. Schwyz lässt pauschal einen Viertel des Nettolohns zu; Bern 50%. Das ist keine Rundungsdifferenz, das ist das Doppelte.

Dieselbe Nanny, dasselbe Kind, zwei Kantone
Beispielrechnung: CHF 30’000 Nettolohn × 50% (Bern) = CHF 15’000 · dieselben CHF 30’000 × 25% (Schwyz) = CHF 7’500
Rund doppelt so viel abziehbar, bei identischer Betreuung

Die CHF 30’000 sind eine Beispielgrösse, kein Ansatz, den wir nennen. Wie viel von einer Nanny in Ihre Steuererklärung gelangt, entscheidet die kantonale Aufteilung und nicht der Lohn — und darüber liegt zusätzlich eine kantonale Obergrenze.

Zwei Warnungen, die Sie lieber von uns hören als selbst entdecken. Erstens stützt sich die Obergrenze des Bundes von CHF 25’800 pro Kind für die Steuerperiode 2026 in unserer Recherche auf eine einzige Quelle — behandeln Sie sie als Zahl, die Sie beim kantonalen Steueramt bestätigen lassen, nicht als gesichert. Zweitens bindet Sie die kantonale Obergrenze, und die liegt meist deutlich unter dem Wert des Bundes. Wer einen einzigen nationalen Prozentsatz nennt, rät. Wir sind ein Kinderbetreuungsunternehmen und keine Steuerberatung.

Noch eine Bedingung, und an ihr scheitert der Abzug am leisesten: Die Betreuung muss tatsächlich erbracht und bezahlt, die Anstellung korrekt abgerechnet sein. Barzahlungen erzeugen ein Risiko, keinen Abzug. Stellt Rundil die Nanny an, ist die Rechnung der Beleg und Ihr Haushalt meldet sich nie als Arbeitgeber an — siehe unseren Leitfaden: Nanny anstellen in der Schweiz.

Was die Subvention nicht deckt

Die ehrliche Brücke zwischen «wir haben Anspruch» und «unsere Woche ist trotzdem nicht gedeckt». Jeder Punkt unten ist eine echte Lücke.

Eine Subvention finanziert Betreuungstage bei einem anerkannten Anbieter, innerhalb seiner Öffnungszeiten, an den Tagen, an denen er offen hat, für ein Kind, das gesund genug zum Kommen ist. Lesen Sie diesen Satz mit einer Arbeitswoche im Kopf, und die Lücken melden sich von selbst.

Die Stunden ausserhalb des Kita-Tages Pendlerlücke

Eine gut geführte private Zürcher Kita hat von 06:45 bis 18:15 offen — ein 11,5-Stunden-Tag, nach jedem Massstab grosszügig und trotzdem kein Arbeitstag plus zwei Arbeitswege.

Abfahrt um 06:00, Feierabend um 19:00, ein Spitaldienstplan oder ein Zug, der Sie um 18:40 zurückbringt: alles ausserhalb. Und die Randstunde können Sie nicht dazukaufen. Das ist der häufigste Grund, weshalb eine Familie mit finanziertem Platz trotzdem eine Nanny bucht — nicht statt der Kita, sondern um sie herum.

Schliessungswochen verrechnet, nicht offen

Ein publizierter Zürcher Kita-Tarif sagt es direkt: Der Monatsbeitrag bleibt während der Schliessungswochen unverändert. Ihre Dezemberrechnung ist identisch mit der vom November, und die Subvention passt sich ebenso wenig an.

Verlangen Sie den Kalender der Betriebsferien schriftlich am Tag der Unterschrift und buchen Sie die Ersatzbetreuung früh. Familien, die die Schliessungswochen im September buchen, bekommen die Nanny, die ihr Kind kennt.

Der Tag, an dem ein Kind zu krank für die Kita ist Ausschlussregel

Eine Kita darf ein Kind mit Fieber nicht aufnehmen. In einer Gruppe ist das richtig so. Die Folge ist einseitig: Der Platz fällt aus, der Beitrag läuft weiter, und der Arbeitstag eines Elternteils endet um 06:30.

Eine Nanny arbeitet bei Ihnen zu Hause, ein leicht krankes Kind wird also im eigenen Bett von einer vertrauten Person betreut. Genau dafür gibt es unsere Betreuung für kranke Kinder; wenn das Problem heute ist, geht es über die Notfallbetreuung schneller.

Schulzeiten und Schulferien ganz anderes Problem

Sobald ein Kind in die Schule kommt, ist die Kita gar keine Alternative mehr. Schweizer Schultage sind kurz, zerstückelt und durchsetzt mit freien Nachmittagen, die je nach Klassenstufe wechseln.

In Zug ist die Pauschale um bewilligte Kitas und gemeldete Tagesfamilien herum definiert. Tagesstrukturen vor und nach der Schule sowie der Mittagstisch liegen ausserhalb dieser Definition — der Kanton stellt die Frage, wir konnten seine schriftliche Antwort aber nicht abrufen. Rechnen Sie deshalb mit unfinanzierten Schulrandzeiten, bis Sie es schriftlich haben. Der Fall Schulkind steht unter Nachmittagsbetreuung in der Schweiz.

Abende und Wochenenden ausserhalb jedes Modells

Keine uns bekannte Schweizer Subvention finanziert Betreuung am Abend oder am Wochenende — jedes Modell ist um institutionelle Betreuung unter der Woche herum gebaut.

Für einen Haushalt, in dem ein Elternteil im Samstagsdienst steht, ist das ein struktureller Riss im System und keine Unannehmlichkeit. Betreuung zu Hause wird stundenweise verrechnet, mit einem Mindesteinsatz von zwei Stunden.

Die unbequeme Rechnung: Eine Subvention senkt die Kosten in der Mitte Ihrer Woche und trägt nichts zu den Rändern bei. Passt Ihre Woche in die Öffnungszeiten einer Kita, nehmen Sie den finanzierten Platz mit Freude. Passt sie nicht, rechnen Sie den Rest ehrlich durch.

Wann ein subventionierter Kita-Platz einfach die richtige Antwort ist

Wir verkaufen Nannys. Dieser Abschnitt rät vielen Lesenden davon ab, weil die Alternative für sie besser ist.

Ein subventionierter Kita-Platz ist die günstigste formelle Kinderbetreuung der Schweiz, und zwar mit deutlichem Abstand. Die eigenen Berechnungsbeispiele der Stadt Zürich zeigen einen Elternbeitrag von rund CHF 12 bis CHF 120 pro Betreuungstag für einen Tag von etwa elfeinhalb Stunden. Am unteren Ende zahlt eine Familie knapp einen Franken pro Stunde für bewilligte, personell geführte Betreuung samt Verpflegung. Damit hält keine private Nanny mit, unsere eingeschlossen zu CHF 45.40 pro Stunde inklusive MwSt., verrechnet pro Kind.

Selbst zum vollen Privattarif ist die Kita-Stunde günstiger. Eine publizierte private Zürcher Kita verrechnet CHF 1’850 pro Monat für zwei Tage, CHF 2’550 für drei, CHF 3’250 für vier und CHF 3’950 für fünf, bei einem Tag von 06:45–18:15. Rechnen Sie Schliessungswochen und ungenutzte Stunden ein, wie Sie mögen: In die Nähe von CHF 45.40 kommt das nicht.

Eine ehrliche Wegweiser-Tabelle. Rundil-Ansätze gelten pro Kind, Mindesteinsatz zwei Stunden, zuzüglich 8,1% MwSt.
Wenn das Ihr Haushalt ist…Richtig ist dannWarum
Sie erreichen einen tiefen Beitragsfaktor der Stadt ZürichSubventionierten Kita-Platz nehmenMit CHF 12 pro Betreuungstag hält nichts Privates mit
Fünf planbare Wochentage innerhalb 06:45–18:15Kita-Platz nehmenIhre Woche passt genau zu dem, wofür die Subvention gemacht ist
Sie wollen eine Kindergruppe und einen strukturierten TagesablaufKita-Platz nehmenEine erwachsene Person im Wohnzimmer ersetzt keine Gruppe von zwölf
Zwei Vorschulkinder, gewöhnliches WochenmusterKita-Platz nehmenUnser Ansatz gilt pro Kind, ein zweites Kind verdoppelt ihn
Stunden vor 06:45 oder nach 18:15Kita für die Mitte, Nanny für die RänderDie Randstunde ist zu keinem Preis erhältlich
Sie brauchen einen Tag pro Woche oder kurze TageNannyDie meisten Kitas verkaufen nicht weniger als zwei ganze Tage
Kein Plan für den Morgen mit FieberNannyEin finanzierter Platz nützt am Ausschlusstag nichts
Schulkinder, zerstückelte Tage, lange FerienNannyAuf diese Stunden zielte die Subvention nie
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Für wen ist eine Nanny also wirklich? Für vier Gruppen, bewusst eng gefasst. Familien, deren Arbeitszeiten ausserhalb institutioneller Öffnungszeiten liegen. Familien, die Betreuung zu Hause brauchen — wegen des Temperaments eines Kindes, eines Umzugs, gesundheitlicher Gründe oder einer Familiensprache, die keine Institution abdeckt. Familien, die eine erwachsene Person für die eigenen Kinder brauchen statt für eine Gruppe. Und Familien, die Betreuung brauchen, wenn die Kita für sie zu ist: Schliessungswochen, Ausschlusstage, Schulferien.

Wenn Sie in keiner dieser Gruppen sind und Anspruch auf einen finanzierten Platz haben: nehmen Sie ihn. Wenn doch, dann lautet die ehrliche Einordnung nicht, eine Nanny sei eine teure Kita. Sondern: Die günstige institutionelle Stunde gibt es nicht in der Form, die Sie brauchen — und ein Deckungsproblem löst keine Subvention.

Die häufigste Rundil-Buchung ist kein Vollzeitersatz für die Kita. Es sind ein paar Stunden an den Rändern einer Woche, deren Mitte ein finanzierter Kita-Platz bereits deckt. Ziehen Sie die Stunden, die Ihre Kita wirklich abdeckt, von den Stunden ab, die Sie brauchen, und rechnen Sie nur den Rest — die Seite Nanny-Kosten zeigt die Rechnung Stufe für Stufe.

Was das für eine echte Kita-Rechnung heisst

Aus den publizierten Ansätzen gerechnet, damit Sie den Mechanismus sehen und ihn uns nicht glauben müssen.

Weil Zug eine Pauschale publiziert, ist die Rechnung simpel. Die Kantonspauschale wird pro Betreuungstag abgezogen: Ein Kind ab 18 Monaten auf einem Fünf-Tage-Platz erhält 5 × CHF 47.15 = CHF 235.75 pro Woche, vor jedem städtischen Gutschein. Zürich lässt sich so gar nicht rechnen, weil die Subvention an einem Beitragsfaktor hängt, den wir nicht kennen können — und genau das ist das Nützlichste, was man darüber wissen kann.

Kantonspauschale auf einer Zuger Kita-Rechnung, zu den publizierten Ansätzen 2026–27
BetreuungsmusterZug, Kind ab 18 MonatenZug, Kind unter 18 MonatenZürich
2 Tage pro WocheCHF 94.30/Wo.CHF 105.20/Wo.Nach Einkommen und Vermögen
3 Tage pro WocheCHF 141.45/Wo.CHF 157.80/Wo.Nach Einkommen und Vermögen
4 Tage pro WocheCHF 188.60/Wo.CHF 210.40/Wo.Nach Einkommen und Vermögen
5 Tage pro WocheCHF 235.75/Wo.CHF 263.00/Wo.Nach Einkommen und Vermögen
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Das sind die Reduktionen, nicht der Preis. Was zu zahlen bleibt, hängt am Tarif Ihrer Kita. Eine Preisspanne für Zuger Kitas publizieren wir nicht, weil wir keine kantonsweit verifizieren konnten — und eine erfundene wäre schlimmer als gar keine.

Ein struktureller Hinweis zu den Ansätzen für Tagesfamilien, die pro Stunde und nicht pro Tag gelten. Bei CHF 5.15 pro Stunde bringt ein Zehn-Stunden-Tag rund CHF 51.50 — etwas mehr als der Kita-Tag zu CHF 47.15 —, ein kurzer Tag entsprechend weniger. Wenn Sie kurze Tage brauchen, arbeitet die Stundenbasis für Sie.

Der Zeitplan fürs Gesuch — und was ein spätes kostet

Die Zuger Pauschale startet am 1. August 2026. Alles Folgende ist von diesem Datum rückwärts gedacht, denn die Reihenfolge zählt mehr als die Formulare.

Unterstützung für Kinderbetreuung wird in der Schweiz nicht selbstverständlich rückwirkend gesprochen. Sie gilt ab einem Verfügungsdatum, für eine anerkannte Betreuung und für einen Haushalt, der die Voraussetzungen bereits erfüllt. Wer im September ein Gesuch für einen Platz stellt, der im August begann, gilt als Gesuchsteller vom September.

Jetzt

Den Anbieter bestätigen lassen, nicht den Preis

Fragen Sie Ihre Kita schriftlich, ob sie eine bewilligte Kita ist, oder Ihre Tagesfamilie, ob sie gemeldet ist. Alles Weitere hängt daran, und es kostet eine E-Mail.

−3 Monate

Formulare holen und die Voraussetzungen lesen

Fordern Sie die kantonalen und kommunalen Formulare früh an und lesen Sie den Abschnitt zur Anspruchsberechtigung, bevor Sie irgendetwas ausfüllen. Dort steht, ob alle Sorgeberechtigten die Erwerbstätigkeitsbedingung erfüllen.

−6 Wochen

Vollständig einreichen, mit allen Belegen

Arbeitsbestätigungen, Wohnsitzbescheinigung, Angaben zum Kind, Bewilligungsstatus des Anbieters. Ein vollständiges Dossier wird entschieden, ein unvollständiges wartet.

1. Aug. 2026

Die Zuger Ansätze treten in Kraft

CHF 47.15 pro Kita-Tag ab achtzehn Monaten, CHF 52.60 darunter, gültig bis 31. Juli 2027. Mit der Verfügung in der Hand ist schon die erste Rechnung nach diesem Datum reduziert.

Zu spät

Bis dahin zahlen Sie den Volltarif

Jede Woche Verzögerung verschenkt bis zu CHF 47.15 pro Betreuungstag. Auf einem Fünf-Tage-Platz sind das über CHF 235 pro Woche — echtes Geld, verloren an ein Formular.

Beziffern wir die Verspätung. Eine Zuger Familie mit einem Kind über achtzehn Monaten und fünf Betreuungstagen erhält CHF 235.75 pro Woche; sechs Wochen Verzögerung sind also rund CHF 1’414 an Unterstützung, auf die Sie Anspruch hatten und die Sie nicht bekommen haben. Geändert hat sich nur das Datum auf dem Gesuch.

Und hier der Teil, den niemand aufschreibt: Der Engpass ist fast nie die Anspruchsberechtigung. Es ist der Papierkram. Jede Quellenseite, jedes Reglement, jedes Formular und jede Verfügung ist in Amtsdeutsch abgefasst, kantonal und kommunal verschieden. Der typische Fehlerfall ist nicht die Familie ohne Anspruch — es ist die mit Anspruch, die im Juni ein fünfseitiges PDF öffnet und im Oktober einreicht.

1

Planen Sie den Papierkram wie die Kita-Kaution

Ein freier Abend, jemand, der Reglemente gewohnt ist, oder eine Familienberatungsstelle — entscheiden Sie das, bevor Sie das Formular öffnen. Jede Variante kostet einen Bruchteil einer Woche unreduzierter Kita-Gebühren.

2

Lesen Sie die Voraussetzungen, bevor Sie das Formular ausfüllen

Nehmen Sie zuerst den Abschnitt zur Anspruchsberechtigung. Die Hälfte der vergeblichen Arbeit ist ein vollständiges Gesuch aus einem Haushalt, der an der Bedingung zu Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ohnehin gescheitert wäre.

3

Behandeln Sie Kanton und Gemeinde als zwei Aufgaben

In der Stadt Zug sind das zwei Gesuche, zwei Stellen, zwei Sätze Belege. Das Gesuch um die Kantonspauschale startet das Verfahren für den Betreuungsgutschein nicht. Setzen Sie beide in die Agenda.

4

Verlangen Sie die Verfügung schriftlich und behalten Sie sie

Sie brauchen sie, wenn sich die Betreuung ändert, wenn Sie die Gemeinde wechseln, wenn die Ansätze am 31. Juli 2027 neu gesetzt werden und wenn eine Rechnung unreduziert eintrifft.

Wenn die Betreuung gebraucht wird, bevor der Papierkram landet — häufig, weil Kita-Plätze und Verfügungen nach verschiedenen Uhren laufen —, ist genau das die Lücke für Betreuung zu Hause. Eine Nanny startet an einem Datum, das Sie wählen, und nicht an einem, das eine Warteliste ausspuckt; verrechnet wird stundenweise, mit einem Mindesteinsatz von zwei Stunden. Es ist nicht die günstigere Stunde. Es ist die verfügbare.
Was im Ansatz steckt

Alles, was in CHF 42 pro Stunde steckt

Drei Gruppen von Dingen, die Sie sonst einzeln einkaufen, organisieren oder tragen müssten. Genau das unterscheidet einen betreuten Ansatz von einem Lohn.

Kosten einer Nanny in der Schweiz — eine Rundil-Nanny backt mit einem Kind während der Betreuung zu Hause

Die Prüfung, die Sie sonst einkaufen

  • Schweizer Strafregisterauszug, geprüft vor dem ersten Einsatz
  • Aktueller Nothilfe- und Kindernotfallkurs, auf jeder Stufe
  • Von uns eingeholte Referenzen und ein persönliches Gespräch
  • Identität und Arbeitsbewilligung bestätigt — Deutsch oder Englisch als Minimum

Die Arbeitgebermaschinerie

  • AHV, IV, EO, ALV und die Administration mit der Ausgleichskasse
  • FAK-Familienzulagen zum Satz Ihres Kantons
  • UVG-Unfalldeckung und die BVG-Vorsorge, unabhängig vom Alter
  • Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnungen, Ferienentschädigung, Lohnfortzahlung und Kündigungsfristen

Kontinuität, ohne Aufpreis

  • Garantierte Ersatzbetreuung, wenn Ihre Nanny nicht kommen kann
  • Neuzuweisung ohne Kosten, wenn es nicht passt
  • Nanny innert 48–72 Stunden zugewiesen, Bestätigung per WhatsApp
  • Gratis stornieren bis 48 Stunden vor einem geplanten Einsatz
Von Schweizer Familien geschätzt

Was Familien über Rundil sagen

★★★★★4.9von 5· 536 geprüfte Bewertungen· 100% Weiterempfehlung
★★★★★

Wir haben mit Rundil Childcare durchwegs gute Erfahrungen gemacht. Unser Kind fühlte sich von Anfang an wohl, und die Kommunikation mit uns war immer klar und beruhigend. Unsere Wochenplanung ist dadurch viel einfacher geworden.

S
Sarah M.
Zürich · Regelmässige Betreuung
★★★★★

Rundil hat uns zu einer verlässlichen Betreuung für unsere zwei Kinder nach der Schule verholfen. Die Betreuung ist herzlich, aufmerksam und zuverlässig, und die Kinder freuen sich wirklich auf die gemeinsame Zeit. Wir sind sehr zufrieden.

D
Daniel K.
Zug · Zwei Kinder
★★★★★

Wir brauchten eine gelegentliche Betreuung, die sich unseren wechselnden Arbeitszeiten anpasst. Der Ablauf war unkompliziert, und die Betreuung professionell und herzlich. Es beruhigt zu wissen, dass jemand Verlässliches da ist, wenn wir Hilfe brauchen.

L
Laura P.
Genf · Gelegentliche Stunden
★★★★★

Unsere Tochter hat sich sehr schnell eingelebt und wirkt nach jedem Einsatz fröhlich und entspannt. Besonders schätzen wir die regelmässige Kommunikation und die Sorgfalt, mit der ihr Tagesablauf berücksichtigt wird. Rundil ist für unsere Familie eine grosse Stütze.

R
Rebecca T.
Basel · Wöchentliche Betreuung
★★★★★

Wir haben Rundil für eine Abendbetreuung angefragt und waren sehr zufrieden. Alles lief ruhig und professionell ab, und unsere Kinder fühlten sich sicher und wohl. Wir würden den Service jederzeit wieder nutzen.

M
Michael R.
Lausanne · Abendstunden
★★★★★

Die Betreuung ist verlässlich, freundlich und passt sehr gut zu unserer Familie. Unser Sohn geniesst die Aktivitäten und die Aufmerksamkeit, wir schätzen die Pünktlichkeit und die gute Kommunikation. Das gibt uns echte Ruhe.

S
Sophie L.
Luzern · Betreuung zu Hause

Betreuungsgutscheine und Subventionen in der Schweiz: Ihre Fragen beantwortet

Achtzehn Fragen, beantwortet aus den kantonalen Quellen — mit der Zahl im ersten Satz, wo es eine gibt.

Gibt es in der Schweiz Betreuungsgutscheine für die Kinderbetreuung?
Ja, aber nicht national. Es gibt keine Bundessubvention, die an Eltern ausbezahlt wird; was Sie erhalten, hängt am Wohnort und nicht an einem schweizweiten Anspruch. Die Unterstützung kommt in zwei Ebenen: einer kantonalen, wo der Kanton sie geschaffen hat, und einer kommunalen, die jede Gemeinde separat finanziert. Rund um Zürich und Zug zählen zwei am meisten: die Zuger Kantonspauschale ab 1. August 2026 und die Subventionen der Stadt Zürich, beide beschränkt auf bewilligte Kitas und gemeldete Tagesfamilien.
Wie hoch ist die Kantonspauschale für die Kinderbetreuung in Zug 2026?
Ab 1. August 2026 zahlt der Kanton Zug CHF 47.15 pro Kita-Tag für ein Kind ab 18 Monaten und CHF 52.60 für ein Kind unter 18 Monaten, oder CHF 5.15 und CHF 6.65 pro Stunde bei einer gemeldeten Tagesfamilie. Die Ansätze gelten bis 31. Juli 2027 und entsprechen rund 33% der durchschnittlichen kantonalen Betreuungstarife. Auf einem Fünf-Tage-Platz für ein Kind über achtzehn Monaten sind das CHF 235.75 pro Woche weniger auf der Rechnung, unabhängig davon, was der Haushalt verdient oder besitzt.
Ist die Zuger Kantonspauschale einkommensabhängig?
Nein. Sie ist ausdrücklich unabhängig von Einkommen und Vermögen, was unter Schweizer Betreuungsmodellen ungewöhnlich ist. Jede anspruchsberechtigte Familie erhält denselben Betrag pro Betreuungstag; ein gutverdienender Zuger Haushalt bekommt genau gleich viel wie einer mit kleinem Einkommen. Die separaten Betreuungsgutscheine der Stadt Zug, ab demselben Datum zusätzlich beziehbar, hängen dagegen am steuerbaren Einkommen unter CHF 170’000 und am Vermögen unter CHF 500’000.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Zuger Kantonspauschale erfüllen?
Das Kind muss älter als drei Monate sein, die Familie im Kanton Zug wohnen und alle Sorgeberechtigten im Haushalt erwerbstätig oder in einer staatlich geregelten Ausbildung stehen. Die Betreuung muss in einer bewilligten Kita oder bei einer gemeldeten Tagesfamilie stattfinden; eine nicht bewilligte Lösung bringt unabhängig von ihrer Qualität nichts. Ist ein Elternteil zu Hause statt erwerbstätig oder in Ausbildung, entfällt der Anspruch in der Regel.
Gibt die Stadt Zürich Betreuungsgutscheine ab?
Die Stadt Zürich kennt keine Betreuungsgutscheine. Sie zahlt die Subvention direkt an eine subventionierte Kita, die der Familie anschliessend einen reduzierten Tarif verrechnet, berechnet über einen Beitragsfaktor aus Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Zusätzlich verlangt die Stadt einen Betreuungsgrund — Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiterbildung, aktive Stellensuche, eine Integrationsmassnahme oder gesundheitliche Gründe — sowie Wohnsitz in der Stadt, und sie begrenzt den subventionsberechtigten Betreuungsumfang pro Jahr.
Gibt es Subventionen für eine Nanny in der Schweiz?
Kein uns bekannter Kanton subventioniert eine privat angestellte Nanny. Jedes Modell, das wir in Zug, Zürich und Bern geprüft haben, beschränkt die Unterstützung auf bewilligte Kitas und gemeldete Tagesfamilien; Betreuung im eigenen Zuhause durch eine Person, die Sie anstellen, oder durch ein Unternehmen wie Rundil fällt damit aus allen heraus. Wir haben nicht alle sechsundzwanzig Kantone geprüft, deshalb ist diese Formulierung bewusst gewählt und kein pauschales Nein.
Kann ich die Kosten für eine Nanny von den Steuern absetzen?
Ja — das ist die Entlastung, für die eine Nanny sehr wohl zählt, und sie funktioniert anders als eine Subvention. Eine Subvention senkt die Rechnung, bevor Sie sie zahlen; ein Abzug senkt das steuerbare Einkommen und wird mit der Veranlagung abgerechnet. Die Obergrenze beim Bund liegt bei CHF 25’800 pro Kind für die Steuerperiode 2026 — diese Zahl stützt sich in unserer Recherche allerdings auf eine einzige Quelle und sollte beim kantonalen Steueramt bestätigt werden.
Wie viel vom Lohn einer Nanny kann ich abziehen?
Das hängt ganz von Ihrem Kanton ab, eine nationale Zahl gibt es nicht. Schwyz lässt pauschal einen Viertel des Nettolohns als Betreuungsanteil zu, Bern 50%. Auf denselben Beispielbetrag von CHF 30’000 Nettolohn sind das CHF 7’500 gegenüber CHF 15’000 für identische Betreuung. Darüber liegt zusätzlich eine kantonale Obergrenze, die meist deutlich unter dem Maximum des Bundes liegt. Wer einen einzigen schweizweiten Prozentsatz nennt, rät — lassen Sie beide Zahlen beim kantonalen Steueramt bestätigen.
Welche Bedingungen gelten für den Kinderbetreuungsabzug?
Grob: Das Kind ist unter 14, beide Eltern sind erwerbstätig oder in Ausbildung, die Betreuung wird tatsächlich durch Dritte erbracht und auch bezahlt, und das Kind lebt im selben Haushalt. Entscheidend ist die Bedingung, dass die Betreuung wirklich bezahlt wurde. Nicht deklarierte Barzahlungen zählen nicht, und ein Abzug für eine nicht korrekt angemeldete Nanny schafft ein weit grösseres Problem, als der Abzug wert ist.
Hilft das neue Bundesgesetz zur Kinderbetreuung schon 2026?
2026 nicht. Die Anstossfinanzierung läuft am 31. Dezember 2026 aus, und ihre Nachfolge, das UKibeG, hat das Parlament im Dezember 2025 verabschiedet: eine Betreuungszulage von mindestens CHF 100 pro Monat, die je zusätzlichen Halbtag um CHF 50 steigt, bis maximal CHF 500 pro Kind. Die ersten Auszahlungen werden gegen Ende des Jahrzehnts erwartet, in einem Budget, das Sie jetzt aufstellen, hat das also nichts verloren.
Gibt es Subventionen für Tagesstrukturen oder den Mittagstisch?
In Zug ist die Pauschale um bewilligte Kitas und gemeldete Tagesfamilien herum definiert, was sich nicht ohne Weiteres auf Tagesstrukturen vor und nach der Schule oder den Mittagstisch erstreckt. Der Kanton stellt die Frage zwar, wir konnten seine schriftliche Antwort aber nicht abrufen. Rechnen Sie deshalb mit unfinanzierten Schulrandzeiten, bis Sie eine schriftliche Bestätigung von Kanton oder Gemeinde haben. Schweizer Schultage sind kurz und zerstückelt; unsere Seite zur Nachmittagsbetreuung zeigt, was diese Stunden wirklich kosten.
Kann ich Kantonspauschale und Betreuungsgutschein gleichzeitig beziehen?
In der Stadt Zug ja — die kantonale Kantonspauschale und die städtischen Betreuungsgutscheine treten beide am 1. August 2026 in Kraft und kumulieren. Eine Familie unter den städtischen Einkommens- und Vermögensgrenzen erhält damit zwei Reduktionen auf einer Kita-Rechnung. Es sind zwei Gesuche an zwei Stellen, und das eine löst das andere nicht aus. Nehmen Sie das Kumulieren nicht als Regel: Fragen Sie Ihre Gemeinde, ob kantonale Beiträge vor oder nach ihrer eigenen Berechnung abgezogen werden.
Haben zugezogene Familien ohne Schweizer Pass Anspruch?
Diese Modelle knüpfen an den Wohnsitz in Kanton oder Gemeinde an, nicht an die Nationalität; eine in Zug angemeldete zugezogene Familie wird gleich behandelt wie eine Schweizer Familie. Die Bedingungen, an denen Familien scheitern, liegen anderswo: die Erwerbs- oder Ausbildungspflicht für alle Sorgeberechtigten, der Bewilligungsstatus des Anbieters, die Definition von Einkommen und Vermögen auf Gemeindeebene und die Tatsache, dass jedes Formular und jede Verfügung in Amtsdeutsch abgefasst ist.
Sind die Kita-Kosten in der Schweiz einkommensabhängig?
Das kommt darauf an, wo Sie wohnen — die beiden Modelle rund um den See sind Gegensätze. In der Stadt Zürich richtet sich der subventionierte Tarif nach einem Beitragsfaktor aus Einkommen und Vermögen; zwei Familien, deren Kinder dieselbe Gruppe teilen, zahlen deshalb sehr unterschiedlich viel — die Berechnungsbeispiele der Stadt reichen von rund CHF 12 bis CHF 120 pro Betreuungstag. In Zug ist die Pauschale ein flacher Abzug von CHF 47.15 oder CHF 52.60 pro Tag, für alle gleich, wobei der Tarif jeder Kita weiterhin variiert.
Ist ein subventionierter Kita-Platz günstiger als eine Nanny?
Pro Stunde in fast jedem Fall ja — und eine Subvention vergrössert den Abstand, statt ihn zu verkleinern. Eine Familie in der Stadt Zürich mit tiefem Beitragsfaktor zahlt rund CHF 12 für einen Betreuungstag von etwa elfeinhalb Stunden; damit hält keine private Nanny mit, unsere eingeschlossen zu CHF 45.40 pro Stunde inklusive MwSt. Eine Nanny ist keine günstigere Kita.
Wie und wo beantrage ich in Zug Subventionen für die Kinderbetreuung?
Die Kantonspauschale läuft über den Kanton, die Betreuungsgutscheine über Ihre Gemeinde; eine Familie in der Stadt Zug stellt also zwei Gesuche, bei zwei Stellen, mit zwei Sätzen Belegen. Starten Sie für die Pauschale auf der kantonalen Seite und für den Gutschein auf der Seite Ihrer Gemeinde, und lassen Sie sich vorher schriftlich bestätigen, dass Ihre Kita bewilligt ist. Reichen Sie deutlich vor Betreuungsbeginn ein: Gesprochen wird ab Verfügungsdatum, und jede Woche Verzögerung kostet auf einem Fünf-Tage-Platz rund CHF 235.
Hängt die Subvention am Kind oder am subventionierten Platz?
Das hängt vom Modell ab, und der Unterschied entscheidet, was Ihr Anspruch überhaupt wert ist. Im Zürcher Modell fliesst das Geld an die Kita, gebunden an einen subventionierten Platz; die Verfügbarkeit eines solchen Platzes zählt dort so viel wie die Anspruchsberechtigung selbst — Sie können berechtigt sein und nirgends einlösen. Die Zuger Kantonspauschale hängt an der anspruchsberechtigten Betreuung eines anspruchsberechtigten Kindes bei jedem bewilligten Anbieter im Kanton, und genau deshalb lässt sich damit einfacher planen.
Was gilt, wenn meine Betreuungslösung nicht bewilligt ist?
Dann gibt es keine Subvention, unabhängig von der Qualität — der häufigste Grund, weshalb ein Gesuch scheitert, und er wird entschieden, bevor jemand auf Ihr Einkommen schaut. Öffentliches Geld folgt einer Bewilligungspflicht, weil ein Kanton genau das kontrollieren kann; eine private Lösung in einem Privathaushalt liegt damit von Anfang an ausserhalb. Mit dem Steuerabzug hat das nichts zu tun — dort zählt, ob die Betreuung tatsächlich erbracht, bezahlt und deklariert wurde.
Wo wir arbeiten

Ein Preis, jeder Kanton

Rundil verrechnet in der ganzen Schweiz denselben Ansatz. Was von Kanton zu Kanton wechselt, sind die Kosten der Alternative — der Abstand zwischen einer selbst angestellten Nanny und einer bei uns gebuchten ist deshalb in der Waadt am grössten und in Zug am kleinsten.

Zürich ≈ CHF 47/h selbst anstellenCHF 31.50 brutto · FAK 0,98% · Kita CHF 131–149/Tag · Nanny in Zürich →
Zug ≈ CHF 49/h selbst anstellenCHF 32.40 brutto, teuerster grosser Kanton · FAK 1,35% · Nanny in Zug →
Basel ≈ CHF 43/h selbst anstellenCHF 28.60 brutto · FAK 1,10% · kantonaler Mindestlohn CHF 22.20 · Basler Lohnfortzahlungsskala
Bern ≈ CHF 43/h selbst anstellenCHF 28.95 brutto · FAK 1,45% · Nanny-Lohn nur zu 50% abziehbar
Luzern ≈ CHF 45/h selbst anstellenCHF 30.10 brutto · FAK 1,37% · städtischer Mindestlohn CHF 22.75 ab Januar 2026
Genève & Lausanne ≈ CHF 37–40/h selbst anstellenTiefste Löhne, höchste FAK mit 2,29% und 2,88% · Genfer CTT-EDom-Minimum CHF 24.59
«Selbst anstellen» meint die Vollkosten pro tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde, wenn Sie eine Nanny zum kantonalen Durchschnittslohn selbst anstellen — mit dem auf dieser Seite hergeleiteten Faktor gerechnet, nicht der Lohn allein. Der Rundil-Ansatz ist in allen sechs Kantonen CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. MwSt. Mehr dazu im Kinderbetreuungs-Blog oder direkt beim betreuten Nanny-Service.

Mehr dazu, was Kinderbetreuung wirklich kostet

Jede Zahl auf dieser Seite ist irgendwo im Cluster vollständig hergeleitet.

Nanny oder Kita in der Schweiz

Der Vergleich, auf den diese Seite immer wieder zeigt — mit Zahlen nach Subvention statt Bruttoansätzen.

Vergleich ansehen →

Was eine Nanny wirklich kostet

Die ganze Rechnung vom Bruttolohn bis zur Zahl, die Sie zahlen — Stufe für Stufe.

Zur Rechnung →

Nanny in Zug

Betreuung zu Hause im ganzen Kanton, wo die neue Pauschale am 1. August 2026 startet.

Nannys in Zug →

Nachmittagsbetreuung

Die Stunden, die der Schultag nicht abdeckt — und eine Subvention meist auch nicht.

Zur Betreuung →

Krankes Kind betreuen

Für den Morgen, an dem Fieber auftaucht, die Kita Ihr Kind nicht nimmt und der Beitrag trotzdem läuft.

Zur Deckung →

Nanny selbst anstellen

Was die Arbeitgeberrolle bedeutet — Vertrag, Lohnabrechnung, Versicherungen und die korrekt gemeldete Anstellung, an der der Steuerabzug hängt.

Zum Leitfaden →

Sie haben die ganze Rechnung gesehen. Jetzt die Offerte.

CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. 8,1% MwSt., pro Kind, mindestens zwei Stunden. Keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr, kein Arbeitgeberpapierkram und keine Mindestlaufzeit — eine geprüfte Nanny, zugewiesen innert 48 bis 72 Stunden.