Ab 1. August 2026 übernimmt der Kanton Zug rund ein Drittel Ihrer Kita-Rechnung — unabhängig davon, was Sie verdienen. Die Stadt Zürich zahlt ebenfalls, kennt aber keine Betreuungsgutscheine: Sie subventioniert direkt die Kita, gerechnet auf Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Für eine Nanny gibt es weder hier noch dort einen Rappen — und das gehört klar gesagt auf eine Seite, die von einem Unternehmen stammt, das Nannys stellt. Unten stehen alle publizierten Zahlen für 2026, die Bedingung, die an jeder einzelnen hängt, und die eine Entlastung, die eine Nanny sehr wohl auslöst.
Zuerst die direkte Antwort, denn genau danach fragen Eltern in der Schweiz am häufigsten.
Die Schweiz kennt keine nationale Subvention, die an Eltern ausbezahlt wird. Unterstützt wird kantonal und kommunal — und die beiden Systeme, die rund um Zürich und Zug am meisten wiegen, funktionieren genau entgegengesetzt.
Der Kanton Zug führt am 1. August 2026 eine Kantonspauschale ein: rund 33% der durchschnittlichen Betreuungstarife, ausbezahlt als CHF 47.15 pro Kita-Tag für ein Kind ab 18 Monaten und CHF 52.60 unter 18 Monaten, oder CHF 5.15 und CHF 6.65 pro Stunde bei einer Tagesfamilie. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen — in der Schweiz ungewöhnlich, und der Grund, weshalb es diese Seite gibt.
Die Stadt Zürich gibt keine Betreuungsgutscheine ab. Sie zahlt Subventionen direkt an eine subventionierte Kita, die Ihnen anschliessend einen reduzierten Tarif verrechnet — berechnet aus Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Zwei Familien in derselben Kita können sehr unterschiedlich viel bezahlen.
Für eine Nanny zahlt keines von beiden etwas. Beide Modelle sind auf bewilligte Kitas und gemeldete Tagesfamilien beschränkt. Wir stellen Nannys — und Sie sollen das lieber hier lesen als in einem abschlägigen Entscheid. Was eine Nanny sehr wohl auslöst, ist der Kinderbetreuungsabzug bei den Steuern — ein eigener Mechanismus, weiter unten erklärt.
Und eine Subvention kauft Ihnen keine Woche. Sie kauft günstigere Tage innerhalb der Öffnungszeiten einer Kita. Der frühe Start, der späte Feierabend, die Schliessungswochen, der Morgen mit Fieber und die Schulferien liegen ausserhalb jedes Modells auf dieser Seite. Genau in dieser Lücke verdient Betreuung zu Hause ihr Geld.
Die grösste Änderung an der Finanzierung der Kinderbetreuung in diesem Jahr — und bislang erklärt es keine deutschsprachige Ratgeberseite vollständig.
Der Kanton Zug beteiligt sich pauschal mit 33% des durchschnittlichen kantonalen Betreuungstarifs an jedem anspruchsberechtigten Kind. Weil die Pauschale flach ist und nicht am Einkommen hängt, kennen Sie den Betrag auf Ihrer Rechnung schon vor dem Gesuch — was für kaum eine andere Schweizer Unterstützung gilt.
| Betreuungsart | Kind ab 18 Monaten | Kind unter 18 Monaten | Einheit |
|---|---|---|---|
| Bewilligte Kita | CHF 47.15 | CHF 52.60 | pro Betreuungstag |
| Gemeldete Tagesfamilie | CHF 5.15 | CHF 6.65 | pro Stunde |
| Private Nanny | Kein Anspruch | Kein Anspruch | — |
| Hort / Mittagstisch | Siehe Hinweis unten | Siehe Hinweis unten | — |
In der Stadt Zug kumuliert die Kantonspauschale mit den städtischen Betreuungsgutscheinen, die ab demselben Datum für Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 170’000 und einem Vermögen unter CHF 500’000 offenstehen — zwei Reduktionen auf einer Rechnung, eine kantonale ohne Einkommensprüfung, eine städtische mit. Zwei Gesuche, von denen keines das andere auslöst.
Nicht ein System, sondern zwei übereinander — und das zweite wechselt an der Gemeindegrenze.
Fast jeder Ratgeber beschreibt die Finanzierung der Kinderbetreuung in der Schweiz als kantonal. Das ist die halbe Wahrheit. Das Geld erreicht Ihre Rechnung über zwei unabhängige Ebenen: eine kantonale, wo es sie gibt, und eine kommunale, die jede Gemeinde selbst ausgestaltet und selbst finanziert. Sie teilen kein Formular, keine Schwelle und keine Definition davon, wer als erwerbstätig gilt. Zwei Familien mit identischem Einkommen und Plätzen in derselben Kita können deshalb spürbar unterschiedlich viel erhalten — weil die eine vier Kilometer weiter jenseits einer Gemeindegrenze wohnt.
Vom Kanton festgelegt, im ganzen Kanton gleich angewendet, zentral verwaltet. Diese Ebene ist gemeint, wenn jemand sagt, «die Schweiz kennt Betreuungsgutscheine».
Die Zuger Kantonspauschale ist das klarste laufende Beispiel: pauschal CHF 47.15 pro Kita-Tag, für jede anspruchsberechtigte Familie im Kanton gleich hoch. Die meisten Kantone haben gar keine vergleichbare flächendeckende Ebene.
Ihre Gemeinde entscheidet, ob sie Kinderbetreuung mitfinanziert, in welcher Höhe, an welchen Einkommens- und Vermögensgrenzen und welche Anbieter sie anerkennt.
Die Stadt Zug führt Betreuungsgutscheine bei einem Einkommen unter CHF 170’000 und einem Vermögen unter CHF 500’000. Die Stadt Zürich macht etwas strukturell anderes: keinen Gutschein, sondern eine Subvention direkt an die Kita. Die Nachbargemeinde kann das eine, das andere oder gar nichts kennen — und kein Register lässt Sie das vergleichen.
Deshalb publizieren wir keine Tabelle «Betreuungsgutscheine nach Kanton». Jede solche Tabelle ist veraltet, auf Gemeindeebene falsch oder verallgemeinert von drei Städten auf ein Land mit über zweitausend Gemeinden. Stattdessen hier die Reihenfolge der Fragen für Ihre Adresse.
Nicht «was bekomme ich», sondern «finanziert diese Gemeinde familienergänzende Kinderbetreuung überhaupt, und mit welchem Instrument». Fragen Sie schriftlich und verlangen Sie das aktuelle Reglement.
Unterstützt wird fast immer nur eine bewilligte Kita oder eine gemeldete Tagesfamilie. Ein Platz in einer hervorragenden Kita, die nicht auf der Liste steht, bringt Ihrem Gesuch nichts.
Grenzwerte finden Sie leicht; über den Entscheid bestimmt die Definition. Steuerbares oder Bruttoeinkommen, welche Steuerperiode, Vermögen brutto oder netto. Zwei Familien mit demselben Lohn landen allein wegen der Definition auf verschiedenen Seiten der Grenze.
In der Stadt Zug tun sie das ab 1. August 2026. Nehmen Sie nicht an, das sei überall so. Eine Gemeinde, die ihren eigenen Beitrag mit dem kantonalen verrechnet, gibt Ihnen deutlich weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Tagesstrukturen vor und nach der Schule, der Mittagstisch, Ferienbetreuung und Betreuung ausserhalb der Kita-Öffnungszeiten — regelmässig ausserhalb der finanzierten Definition, und genau die Stunden, an denen berufstätige Eltern scheitern.
Ein Kind über achtzehn Monate, fünf Betreuungstage pro Woche, in der Stadt Zug. Wie weit die publizierten Zahlen tragen — und wo sie aufhören.
Zwei erwerbstätige Eltern in der Stadt Zug, ein zweijähriges Kind, ein Platz in einer bewilligten Kita: Jede publizierte Voraussetzung ist erfüllt. Die kantonale Rechnung geht damit auf — der einzige Teil einer Schweizer Betreuungsrechnung, den Sie im Voraus bestimmen können.
Der Faktor 4,33 ist die übliche Schweizer Konvention, um aus einer Wochenzahl eine Monatszahl zu machen. Halten Sie fest, was diese Zahl ist und was nicht: die Reduktion, nicht der Preis — und sie kommt unabhängig davon, was der Haushalt verdient oder besitzt.
Schritt zwei ist die kommunale Ebene. Ab demselben Datum führt die Stadt Zug Betreuungsgutscheine für Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 170’000 und einem Vermögen unter CHF 500’000. Unter beiden Grenzen kumuliert der Gutschein mit der Kantonspauschale und senkt dieselbe Rechnung ein zweites Mal. Über einer der beiden Grenzen fällt er weg, die Pauschale bleibt — die Familie behält ihre CHF 1’020.80 pro Monat so oder so.
| Element der Rechnung | Status | Was wir sagen können |
|---|---|---|
| Kantonspauschale, ab 18 Monaten | Publiziert | CHF 47.15 pro Betreuungstag |
| Fünf Betreuungstage pro Woche | Ihre Buchung | CHF 235.75 pro Woche |
| Dieselbe Zahl pro Monat bei 4,33 Wochen | Rechnung | CHF 1’020.80 pro Monat |
| Einkommens- oder Vermögensprüfung auf kantonaler Ebene | Publiziert | Keine — sie entfällt |
| Anspruch auf den Gutschein der Stadt Zug | Publiziert | Einkommen unter CHF 170’000, Vermögen unter CHF 500’000 |
| Höhe des Gutscheins der Stadt Zug | Von uns nicht geprüft | Von der Gemeinde festgelegt — Reglement verlangen |
| Der Monatstarif der Kita selbst | Von uns nicht geprüft | Je nach Anbieter verschieden — schriftlich verlangen |
| Was Sie am Ende zahlen | Nicht bezifferbar | Tarif minus Pauschale minus Gutschein |
Diese fehlende Grösse ist kein kleiner Vorbehalt: CHF 1’020.80 pro Monat verändern alles bei einem Tarif von CHF 2’000 und helfen bloss bei einem von CHF 3’500. Verlangen Sie das Tarifblatt 2026–27 Ihrer Kita schriftlich — und die Auskunft, ob der Beitrag während der Schliessungswochen weiterläuft. Und halten Sie fest, was fünf Betreuungstage offenlassen: Fünf Blöcke innerhalb der Öffnungszeiten eines Anbieters sind keine fünf Arbeitstage für zwei pendelnde Eltern.
So anders als Zug, dass Sie mit dem Zuger Denkmuster auf die falsche Zahl kommen.
Der Kanton zahlt einen festen Betrag pro Betreuungstag, für jede anspruchsberechtigte Familie gleich hoch. Lohn und Erspartes spielen keine Rolle, also rechnen Sie Ihre Netto-Kitakosten aus dem publizierten Ansatz aus, bevor Sie mit irgendjemandem sprechen. Eine gutverdienende Zuger Familie erhält gleich viel wie eine mit kleinem Einkommen.
Die Stadt zahlt eine Subvention direkt an die Kita, abgestuft über einen Beitragsfaktor aus Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Die Kita stellt Ihnen anschliessend den reduzierten Betrag in Rechnung.
Der publizierte Tarif ist deshalb eine Bandbreite und kein Preis. Die Stadt stellt einen Rechner statt einer Tabelle bereit, und eine einzelne Zahl lässt sich hier redlicherweise nicht nennen.
Zürich knüpft zusätzlich einen Betreuungsgrund daran — Wohnsitz in der Stadt plus Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiterbildung, aktive Stellensuche, eine Integrationsmassnahme oder gesundheitliche Gründe — und begrenzt die subventionierten Tage pro Jahr. Bei einer Buchung von fünf Tagen ist deshalb nicht zwingend jeder Tag subventioniert.
Die publizierten Berechnungsbeispiele der Stadt zeigen, wie breit die Spanne ist: Auf der Elternrechnung landen rund CHF 12 bis CHF 120 pro Betreuungstag, bei höchstens 240 subventionierten Tagen pro Jahr. Zwei Familien, deren Kinder dieselbe Gruppe teilen, zahlen für den identischen Tag das Zehnfache auseinander — genau so ist das System gebaut.
| Beitragsfaktor Stadt Zürich | Stadt zahlt pro Tag | Eltern zahlen pro Tag | Max. pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 0% — tiefster Beitrag | CHF 108 | CHF 12 | 240 Tage |
| 50% | CHF 54 | CHF 54 | 240 Tage |
| 75% | CHF 27 | CHF 93 | 240 Tage |
| Keine Subvention — Volltarif | CHF 0 | CHF 120 | — |
Die genauen Einkommens- und Vermögensgrenzen hinter diesen Faktoren geben wir bewusst nicht wieder: Die Stadt publiziert einen Rechner statt einer Tabelle, und wir konnten keinen Satz Grenzwerte verifizieren, den wir drucken würden.
Umzugsberatung deckt Steuern, Miete und Arbeitsweg ab. Diesen Punkt fast nie — dabei ist er für einen Haushalt mit Vorschulkind oft der grösste Einzelposten.
Zug und Zürich liegen fünfundzwanzig Minuten auseinander und finanzieren Kinderbetreuung nach entgegengesetzten Prinzipien. Für einen Haushalt mit Vorschulkindern ist die Kantonsgrenze deshalb ein echtes finanzielles Ereignis. Die Frage lautet nicht, welcher Kanton grosszügig ist, sondern welcher grosszügig zu Ihnen ist.
| Wenn Ihr Haushalt… | Zuzug Stadt Zürich | Zuzug Kanton Zug | Was entscheidet |
|---|---|---|---|
| Bescheidenes Einkommen, wenig Vermögen | Vielleicht das beste Ergebnis der Schweiz — bis CHF 108 eines Betreuungstages übernommen | Pauschal CHF 47.15 pro Tag, wie für alle | Der Beitragsfaktor schlägt eine Pauschale klar |
| Hohes Einkommen oder Vermögen | Die Subvention läuft aus — am Ende steht der Volltarif | CHF 47.15 pro Tag in jedem Fall; der städtische Gutschein nur unter den Grenzen | Zug fragt nicht nach Ihrem Lohn |
| Braucht Planungssicherheit fürs Umzugsbudget | Eine Rechnung, die erst nach der Steuerveranlagung aufgeht | Eine publizierte Zahl, mit der Sie heute budgetieren | Planbarkeit, nicht Grosszügigkeit |
| Nanny angestellt statt Kita | Keine Unterstützung | Keine Unterstützung | Kein Kanton finanziert Betreuung zu Hause |
Drei praktische Punkte. Erstens prüft das Zürcher Modell Vermögen ebenso wie Einkommen: Wer mit Erspartem oder einer Umzugsentschädigung ankommt, qualifiziert sich unter Umständen über das Einkommen und scheitert an der Bilanz. Zweitens ist die Kantonspauschale kantonal und übersteht deshalb einen Umzug zwischen Zuger Gemeinden; der Gutschein der Stadt Zug nicht. Drittens verlängert eine Subvention, die Betreuung günstiger, aber nicht verfügbarer macht, die Warteliste — melden Sie sich früh an und organisieren Sie eine Rückfalllösung, bevor Sie sie brauchen.
Die Pauschale erledigt den Kita-Tag. Das hier erledigt alles drumherum — den frühen Start, den späten Feierabend, die Schliessungswoche, den Krankheitstag. Pro Kind, inklusive 8,1% MwSt., ohne Anfrageformular dazwischen.
Die Monatszahl rechnet mit 4,33 Wochen — dieselbe Konvention, mit der die Schweizer Lohnabrechnung aus einem Stundenvertrag ein Monatsgehalt macht. Die Ansätze gelten pro Kind bei einem Mindesteinsatz von zwei Stunden, und 8,1% MwSt. stecken bereits in den Zahlen rechts. Flex ist der Abrufansatz für alles, was weniger als 48 Stunden im Voraus gebucht wird.
Geprüft, kontrolliert und englischsprachig — die Stufe für den Alltag.
Mehrere Jahre im Beruf, mit Referenzen, die wir angerufen haben.
Studium in Pädagogik oder Kinderbetreuung, mit dem Lehrplan der Primarstufe vertraut.
Auf Abruf: unter 48 Stunden Vorlauf, abends, am Wochenende, an Feiertagen.
Sobald klar ist, dass Betreuung zu Hause vollständig privat zu zahlen ist, folgt die nächste Frage: Wird Ihr Haushalt Arbeitgeber oder wir? Das ist finanziell eine grössere Entscheidung als jede Subvention auf dieser Seite.
Die Arbeitgeberspalte oben ist eine echte Rechnung, die jemand bezahlt. Wenn Sie bei Rundil buchen, bezahlt sie Rundil. Wir sind ein betreuter Kinderbetreuungsservice und kein Personalverleih: Wir stellen die Nanny selbst an. Die AHV-Zahl, die BVG-Zahl, die Unfalldeckung, die Lohnfortzahlung und die Kündigungsfrist gehören damit uns. Ihr Haushalt meldet sich nie als Arbeitgeber an und reicht nie etwas ein.
Der Abschnitt, der gegen unser eigenes Angebot spricht. Eine Seite, die Ihnen nur sagt, was Sie hören wollen, ist keine Quelle wert.
Wir haben Zug, Zürich und Bern direkt geprüft und überall dieselbe Einschränkung gefunden: Unterstützt wird nur eine bewilligte Institution — eine bewilligte Kita oder eine gemeldete Tagesfamilie. Betreuung bei Ihnen zu Hause, durch eine Person, die Sie anstellen, oder durch ein Unternehmen wie unseres, fällt aus jedem Modell heraus, das wir finden konnten. Wir haben nicht alle 26 Kantone geprüft, deshalb lautet die ehrliche Formulierung «kein uns bekannter Kanton» und nicht «es gibt keinen» — falls es eine Ausnahme gibt, ist sie gut versteckt.
Der Kanton Bern ist am deutlichsten: Sein Familienportal führt die Nanny als weiteres Betreuungsangebot, also neben dem finanzierten System und nicht darin. Die Logik ist nicht willkürlich — öffentliches Geld folgt einer Bewilligungspflicht, weil ein Kanton genau das kontrollieren kann.
Der Bund ändert daran nichts. Die Anstossfinanzierung läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ihre Nachfolge, das UKibeG, hat das Parlament im Dezember 2025 verabschiedet; es führt eine Betreuungszulage von mindestens CHF 100 pro Monat ein, die je zusätzlichen Halbtag um CHF 50 steigt, bis maximal CHF 500 pro Kind. Zwei Vorbehalte: Die ersten Auszahlungen werden gegen Ende des Jahrzehnts erwartet, nicht 2026 — und Nannys, Grosseltern und andere Betreuung zu Hause sind auch dort ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn Sie also auf ein Modell gehofft haben, das einen Teil des Nanny-Lohns übernimmt: Wir haben keines gefunden, weder kantonal noch beim Bund. Rechnen Sie mit Betreuung zu Hause als vollständig privatem Aufwand. Die einzige Entlastung, die dorthin reicht, ist der Steuerabzug.
Wo eine Nanny endlich doch zählt — und wo die meisten Ratgeber vorher aufhören.
Die beiden Wörter werden durcheinander verwendet und beschreiben völlig verschiedene Vorgänge. Eine Subvention senkt die Rechnung, die vor Ihnen liegt, in diesem Monat. Ein Abzug senkt das Einkommen, das besteuert wird, und wird erst mit der Steuerveranlagung abgerechnet — ein Bruchteil des Ausgegebenen, viel später, zu Ihrem Grenzsteuersatz.
Deshalb haben «wird Kinderbetreuung in der Schweiz subventioniert» und «ist Kinderbetreuung steuerlich abziehbar» für dieselbe Familie verschiedene Antworten. Eine Nanny ist nie das Erste. Das Zweite kann sie sehr wohl sein.
Eine Regel erwischt fast alle: Abziehbar ist nicht der ganze Lohn. Nur der Betreuungsanteil am Lohn einer Hausangestellten zählt, und die Aufteilung legt der Kanton fest. Einen nationalen Prozentsatz gibt es nicht. Schwyz lässt pauschal einen Viertel des Nettolohns zu; Bern 50%. Das ist keine Rundungsdifferenz, das ist das Doppelte.
Die CHF 30’000 sind eine Beispielgrösse, kein Ansatz, den wir nennen. Wie viel von einer Nanny in Ihre Steuererklärung gelangt, entscheidet die kantonale Aufteilung und nicht der Lohn — und darüber liegt zusätzlich eine kantonale Obergrenze.
Noch eine Bedingung, und an ihr scheitert der Abzug am leisesten: Die Betreuung muss tatsächlich erbracht und bezahlt, die Anstellung korrekt abgerechnet sein. Barzahlungen erzeugen ein Risiko, keinen Abzug. Stellt Rundil die Nanny an, ist die Rechnung der Beleg und Ihr Haushalt meldet sich nie als Arbeitgeber an — siehe unseren Leitfaden: Nanny anstellen in der Schweiz.
Die ehrliche Brücke zwischen «wir haben Anspruch» und «unsere Woche ist trotzdem nicht gedeckt». Jeder Punkt unten ist eine echte Lücke.
Eine Subvention finanziert Betreuungstage bei einem anerkannten Anbieter, innerhalb seiner Öffnungszeiten, an den Tagen, an denen er offen hat, für ein Kind, das gesund genug zum Kommen ist. Lesen Sie diesen Satz mit einer Arbeitswoche im Kopf, und die Lücken melden sich von selbst.
Eine gut geführte private Zürcher Kita hat von 06:45 bis 18:15 offen — ein 11,5-Stunden-Tag, nach jedem Massstab grosszügig und trotzdem kein Arbeitstag plus zwei Arbeitswege.
Abfahrt um 06:00, Feierabend um 19:00, ein Spitaldienstplan oder ein Zug, der Sie um 18:40 zurückbringt: alles ausserhalb. Und die Randstunde können Sie nicht dazukaufen. Das ist der häufigste Grund, weshalb eine Familie mit finanziertem Platz trotzdem eine Nanny bucht — nicht statt der Kita, sondern um sie herum.
Ein publizierter Zürcher Kita-Tarif sagt es direkt: Der Monatsbeitrag bleibt während der Schliessungswochen unverändert. Ihre Dezemberrechnung ist identisch mit der vom November, und die Subvention passt sich ebenso wenig an.
Verlangen Sie den Kalender der Betriebsferien schriftlich am Tag der Unterschrift und buchen Sie die Ersatzbetreuung früh. Familien, die die Schliessungswochen im September buchen, bekommen die Nanny, die ihr Kind kennt.
Eine Kita darf ein Kind mit Fieber nicht aufnehmen. In einer Gruppe ist das richtig so. Die Folge ist einseitig: Der Platz fällt aus, der Beitrag läuft weiter, und der Arbeitstag eines Elternteils endet um 06:30.
Eine Nanny arbeitet bei Ihnen zu Hause, ein leicht krankes Kind wird also im eigenen Bett von einer vertrauten Person betreut. Genau dafür gibt es unsere Betreuung für kranke Kinder; wenn das Problem heute ist, geht es über die Notfallbetreuung schneller.
Sobald ein Kind in die Schule kommt, ist die Kita gar keine Alternative mehr. Schweizer Schultage sind kurz, zerstückelt und durchsetzt mit freien Nachmittagen, die je nach Klassenstufe wechseln.
In Zug ist die Pauschale um bewilligte Kitas und gemeldete Tagesfamilien herum definiert. Tagesstrukturen vor und nach der Schule sowie der Mittagstisch liegen ausserhalb dieser Definition — der Kanton stellt die Frage, wir konnten seine schriftliche Antwort aber nicht abrufen. Rechnen Sie deshalb mit unfinanzierten Schulrandzeiten, bis Sie es schriftlich haben. Der Fall Schulkind steht unter Nachmittagsbetreuung in der Schweiz.
Keine uns bekannte Schweizer Subvention finanziert Betreuung am Abend oder am Wochenende — jedes Modell ist um institutionelle Betreuung unter der Woche herum gebaut.
Für einen Haushalt, in dem ein Elternteil im Samstagsdienst steht, ist das ein struktureller Riss im System und keine Unannehmlichkeit. Betreuung zu Hause wird stundenweise verrechnet, mit einem Mindesteinsatz von zwei Stunden.
Wir verkaufen Nannys. Dieser Abschnitt rät vielen Lesenden davon ab, weil die Alternative für sie besser ist.
Ein subventionierter Kita-Platz ist die günstigste formelle Kinderbetreuung der Schweiz, und zwar mit deutlichem Abstand. Die eigenen Berechnungsbeispiele der Stadt Zürich zeigen einen Elternbeitrag von rund CHF 12 bis CHF 120 pro Betreuungstag für einen Tag von etwa elfeinhalb Stunden. Am unteren Ende zahlt eine Familie knapp einen Franken pro Stunde für bewilligte, personell geführte Betreuung samt Verpflegung. Damit hält keine private Nanny mit, unsere eingeschlossen zu CHF 45.40 pro Stunde inklusive MwSt., verrechnet pro Kind.
Selbst zum vollen Privattarif ist die Kita-Stunde günstiger. Eine publizierte private Zürcher Kita verrechnet CHF 1’850 pro Monat für zwei Tage, CHF 2’550 für drei, CHF 3’250 für vier und CHF 3’950 für fünf, bei einem Tag von 06:45–18:15. Rechnen Sie Schliessungswochen und ungenutzte Stunden ein, wie Sie mögen: In die Nähe von CHF 45.40 kommt das nicht.
| Wenn das Ihr Haushalt ist… | Richtig ist dann | Warum |
|---|---|---|
| Sie erreichen einen tiefen Beitragsfaktor der Stadt Zürich | Subventionierten Kita-Platz nehmen | Mit CHF 12 pro Betreuungstag hält nichts Privates mit |
| Fünf planbare Wochentage innerhalb 06:45–18:15 | Kita-Platz nehmen | Ihre Woche passt genau zu dem, wofür die Subvention gemacht ist |
| Sie wollen eine Kindergruppe und einen strukturierten Tagesablauf | Kita-Platz nehmen | Eine erwachsene Person im Wohnzimmer ersetzt keine Gruppe von zwölf |
| Zwei Vorschulkinder, gewöhnliches Wochenmuster | Kita-Platz nehmen | Unser Ansatz gilt pro Kind, ein zweites Kind verdoppelt ihn |
| Stunden vor 06:45 oder nach 18:15 | Kita für die Mitte, Nanny für die Ränder | Die Randstunde ist zu keinem Preis erhältlich |
| Sie brauchen einen Tag pro Woche oder kurze Tage | Nanny | Die meisten Kitas verkaufen nicht weniger als zwei ganze Tage |
| Kein Plan für den Morgen mit Fieber | Nanny | Ein finanzierter Platz nützt am Ausschlusstag nichts |
| Schulkinder, zerstückelte Tage, lange Ferien | Nanny | Auf diese Stunden zielte die Subvention nie |
Für wen ist eine Nanny also wirklich? Für vier Gruppen, bewusst eng gefasst. Familien, deren Arbeitszeiten ausserhalb institutioneller Öffnungszeiten liegen. Familien, die Betreuung zu Hause brauchen — wegen des Temperaments eines Kindes, eines Umzugs, gesundheitlicher Gründe oder einer Familiensprache, die keine Institution abdeckt. Familien, die eine erwachsene Person für die eigenen Kinder brauchen statt für eine Gruppe. Und Familien, die Betreuung brauchen, wenn die Kita für sie zu ist: Schliessungswochen, Ausschlusstage, Schulferien.
Wenn Sie in keiner dieser Gruppen sind und Anspruch auf einen finanzierten Platz haben: nehmen Sie ihn. Wenn doch, dann lautet die ehrliche Einordnung nicht, eine Nanny sei eine teure Kita. Sondern: Die günstige institutionelle Stunde gibt es nicht in der Form, die Sie brauchen — und ein Deckungsproblem löst keine Subvention.
Aus den publizierten Ansätzen gerechnet, damit Sie den Mechanismus sehen und ihn uns nicht glauben müssen.
Weil Zug eine Pauschale publiziert, ist die Rechnung simpel. Die Kantonspauschale wird pro Betreuungstag abgezogen: Ein Kind ab 18 Monaten auf einem Fünf-Tage-Platz erhält 5 × CHF 47.15 = CHF 235.75 pro Woche, vor jedem städtischen Gutschein. Zürich lässt sich so gar nicht rechnen, weil die Subvention an einem Beitragsfaktor hängt, den wir nicht kennen können — und genau das ist das Nützlichste, was man darüber wissen kann.
| Betreuungsmuster | Zug, Kind ab 18 Monaten | Zug, Kind unter 18 Monaten | Zürich |
|---|---|---|---|
| 2 Tage pro Woche | CHF 94.30/Wo. | CHF 105.20/Wo. | Nach Einkommen und Vermögen |
| 3 Tage pro Woche | CHF 141.45/Wo. | CHF 157.80/Wo. | Nach Einkommen und Vermögen |
| 4 Tage pro Woche | CHF 188.60/Wo. | CHF 210.40/Wo. | Nach Einkommen und Vermögen |
| 5 Tage pro Woche | CHF 235.75/Wo. | CHF 263.00/Wo. | Nach Einkommen und Vermögen |
Das sind die Reduktionen, nicht der Preis. Was zu zahlen bleibt, hängt am Tarif Ihrer Kita. Eine Preisspanne für Zuger Kitas publizieren wir nicht, weil wir keine kantonsweit verifizieren konnten — und eine erfundene wäre schlimmer als gar keine.
Ein struktureller Hinweis zu den Ansätzen für Tagesfamilien, die pro Stunde und nicht pro Tag gelten. Bei CHF 5.15 pro Stunde bringt ein Zehn-Stunden-Tag rund CHF 51.50 — etwas mehr als der Kita-Tag zu CHF 47.15 —, ein kurzer Tag entsprechend weniger. Wenn Sie kurze Tage brauchen, arbeitet die Stundenbasis für Sie.
Die Zuger Pauschale startet am 1. August 2026. Alles Folgende ist von diesem Datum rückwärts gedacht, denn die Reihenfolge zählt mehr als die Formulare.
Unterstützung für Kinderbetreuung wird in der Schweiz nicht selbstverständlich rückwirkend gesprochen. Sie gilt ab einem Verfügungsdatum, für eine anerkannte Betreuung und für einen Haushalt, der die Voraussetzungen bereits erfüllt. Wer im September ein Gesuch für einen Platz stellt, der im August begann, gilt als Gesuchsteller vom September.
Fragen Sie Ihre Kita schriftlich, ob sie eine bewilligte Kita ist, oder Ihre Tagesfamilie, ob sie gemeldet ist. Alles Weitere hängt daran, und es kostet eine E-Mail.
Fordern Sie die kantonalen und kommunalen Formulare früh an und lesen Sie den Abschnitt zur Anspruchsberechtigung, bevor Sie irgendetwas ausfüllen. Dort steht, ob alle Sorgeberechtigten die Erwerbstätigkeitsbedingung erfüllen.
Arbeitsbestätigungen, Wohnsitzbescheinigung, Angaben zum Kind, Bewilligungsstatus des Anbieters. Ein vollständiges Dossier wird entschieden, ein unvollständiges wartet.
CHF 47.15 pro Kita-Tag ab achtzehn Monaten, CHF 52.60 darunter, gültig bis 31. Juli 2027. Mit der Verfügung in der Hand ist schon die erste Rechnung nach diesem Datum reduziert.
Jede Woche Verzögerung verschenkt bis zu CHF 47.15 pro Betreuungstag. Auf einem Fünf-Tage-Platz sind das über CHF 235 pro Woche — echtes Geld, verloren an ein Formular.
Beziffern wir die Verspätung. Eine Zuger Familie mit einem Kind über achtzehn Monaten und fünf Betreuungstagen erhält CHF 235.75 pro Woche; sechs Wochen Verzögerung sind also rund CHF 1’414 an Unterstützung, auf die Sie Anspruch hatten und die Sie nicht bekommen haben. Geändert hat sich nur das Datum auf dem Gesuch.
Und hier der Teil, den niemand aufschreibt: Der Engpass ist fast nie die Anspruchsberechtigung. Es ist der Papierkram. Jede Quellenseite, jedes Reglement, jedes Formular und jede Verfügung ist in Amtsdeutsch abgefasst, kantonal und kommunal verschieden. Der typische Fehlerfall ist nicht die Familie ohne Anspruch — es ist die mit Anspruch, die im Juni ein fünfseitiges PDF öffnet und im Oktober einreicht.
Ein freier Abend, jemand, der Reglemente gewohnt ist, oder eine Familienberatungsstelle — entscheiden Sie das, bevor Sie das Formular öffnen. Jede Variante kostet einen Bruchteil einer Woche unreduzierter Kita-Gebühren.
Nehmen Sie zuerst den Abschnitt zur Anspruchsberechtigung. Die Hälfte der vergeblichen Arbeit ist ein vollständiges Gesuch aus einem Haushalt, der an der Bedingung zu Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ohnehin gescheitert wäre.
In der Stadt Zug sind das zwei Gesuche, zwei Stellen, zwei Sätze Belege. Das Gesuch um die Kantonspauschale startet das Verfahren für den Betreuungsgutschein nicht. Setzen Sie beide in die Agenda.
Sie brauchen sie, wenn sich die Betreuung ändert, wenn Sie die Gemeinde wechseln, wenn die Ansätze am 31. Juli 2027 neu gesetzt werden und wenn eine Rechnung unreduziert eintrifft.
Drei Gruppen von Dingen, die Sie sonst einzeln einkaufen, organisieren oder tragen müssten. Genau das unterscheidet einen betreuten Ansatz von einem Lohn.

Wir haben mit Rundil Childcare durchwegs gute Erfahrungen gemacht. Unser Kind fühlte sich von Anfang an wohl, und die Kommunikation mit uns war immer klar und beruhigend. Unsere Wochenplanung ist dadurch viel einfacher geworden.
Rundil hat uns zu einer verlässlichen Betreuung für unsere zwei Kinder nach der Schule verholfen. Die Betreuung ist herzlich, aufmerksam und zuverlässig, und die Kinder freuen sich wirklich auf die gemeinsame Zeit. Wir sind sehr zufrieden.
Wir brauchten eine gelegentliche Betreuung, die sich unseren wechselnden Arbeitszeiten anpasst. Der Ablauf war unkompliziert, und die Betreuung professionell und herzlich. Es beruhigt zu wissen, dass jemand Verlässliches da ist, wenn wir Hilfe brauchen.
Unsere Tochter hat sich sehr schnell eingelebt und wirkt nach jedem Einsatz fröhlich und entspannt. Besonders schätzen wir die regelmässige Kommunikation und die Sorgfalt, mit der ihr Tagesablauf berücksichtigt wird. Rundil ist für unsere Familie eine grosse Stütze.
Wir haben Rundil für eine Abendbetreuung angefragt und waren sehr zufrieden. Alles lief ruhig und professionell ab, und unsere Kinder fühlten sich sicher und wohl. Wir würden den Service jederzeit wieder nutzen.
Die Betreuung ist verlässlich, freundlich und passt sehr gut zu unserer Familie. Unser Sohn geniesst die Aktivitäten und die Aufmerksamkeit, wir schätzen die Pünktlichkeit und die gute Kommunikation. Das gibt uns echte Ruhe.
Achtzehn Fragen, beantwortet aus den kantonalen Quellen — mit der Zahl im ersten Satz, wo es eine gibt.
Rundil verrechnet in der ganzen Schweiz denselben Ansatz. Was von Kanton zu Kanton wechselt, sind die Kosten der Alternative — der Abstand zwischen einer selbst angestellten Nanny und einer bei uns gebuchten ist deshalb in der Waadt am grössten und in Zug am kleinsten.
Jede Zahl auf dieser Seite ist irgendwo im Cluster vollständig hergeleitet.
Der Vergleich, auf den diese Seite immer wieder zeigt — mit Zahlen nach Subvention statt Bruttoansätzen.
Vergleich ansehen →Die ganze Rechnung vom Bruttolohn bis zur Zahl, die Sie zahlen — Stufe für Stufe.
Zur Rechnung →Betreuung zu Hause im ganzen Kanton, wo die neue Pauschale am 1. August 2026 startet.
Nannys in Zug →Die Stunden, die der Schultag nicht abdeckt — und eine Subvention meist auch nicht.
Zur Betreuung →Für den Morgen, an dem Fieber auftaucht, die Kita Ihr Kind nicht nimmt und der Beitrag trotzdem läuft.
Zur Deckung →Was die Arbeitgeberrolle bedeutet — Vertrag, Lohnabrechnung, Versicherungen und die korrekt gemeldete Anstellung, an der der Steuerabzug hängt.
Zum Leitfaden →CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. 8,1% MwSt., pro Kind, mindestens zwei Stunden. Keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr, kein Arbeitgeberpapierkram und keine Mindestlaufzeit — eine geprüfte Nanny, zugewiesen innert 48 bis 72 Stunden.
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