Ist Ihr Kind krank, stellt Sie das Schweizer Recht gegen Arztzeugnis bis zu drei Tage frei. Genau dort hört jede Seite zum Thema auf. Kaum eine erwähnt, dass das SECO die Lohnfortzahlungspflicht nur bis zum Finden einer adäquaten Ersatzlösung laufen lässt, dass die Kita ein fieberndes Kind ausschliesst und den Monat trotzdem verrechnet, dass das Rote Kreuz in Zürich kranke Kinder nur in Ausnahmefällen betreut und dass die bekannteste Firmenlösung auf CHF 572 für einen Achtstundentag kommt. Diese Seite deckt all das ab — und danach noch Tag vier.
Geschrieben, um halb sieben Uhr morgens gelesen zu werden — die Antwort steht jeweils im ersten Satz.
Die ersten drei Tage betreuen Sie selbst — und das Gesetz schützt Sie dabei. Art. 36 Abs. 3 des Arbeitsgesetzes verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Sie gegen Vorlage eines Arztzeugnisses für die zur Betreuung eines kranken Kindes erforderliche Zeit freizugeben, im Umfang von bis zu drei Tagen. Die Regel gilt für Arbeitnehmende mit Kindern bis zum 15. Altersjahr. Verlangen Sie das Zeugnis gleich beim ersten Arztbesuch — Ihr Arbeitgeber darf es sehen wollen, bevor er die Zeit gewährt.
Danach geht das Gesetz davon aus, dass Sie jemanden organisiert haben. Das SECO hält fest, dass die Lohnfortzahlungspflicht nur besteht, bis eine adäquate Ersatzlösung gefunden ist. Lesen Sie das genau: Begrenzt wird, wie lange Ihr Arbeitgeber zahlen muss — nicht, wie lange Sie zu Hause bleiben dürfen. Das Schweizer System setzt voraus, dass berufstätige Eltern eine Ersatzbetreuung beschaffen, und sagt Ihnen mit keinem Wort, woher.
Die naheliegenden Stellen sagen häufig Nein. Die Kita schliesst ein Kind ab 38,5 °C axillär, im Ohr oder an der Stirn gemessen aus, verlangt vor der Rückkehr in der Regel 48 Stunden Symptomfreiheit und verrechnet den vollen Monatstarif auch für die Tage, an denen Ihr Kind zu Hause war. Das Rote Kreuz betreut kranke Kinder in Bern und im Aargau, schreibt in Zürich aber unmissverständlich, dass kranke Kinder nur in Ausnahmefällen betreut werden.
Genau diese Lücke schliesst diese Seite. Rundil schickt Ihnen eine geprüfte, versicherte und bei Rundil angestellte Betreuungsperson nach Hause, zum publizierten Tarif: CHF 42 pro Stunde für die Stufe Qualified, exkl. 8,1% MwSt., pro Kind, mindestens zwei Stunden pro Einsatz. Keine Antrittsgebühr, keine Mitgliedschaft, kein Arbeitgeberpapierkram. Buchen Sie über das Formular oder schreiben Sie uns auf WhatsApp; wenn es heute brennt, schreiben Sie das dazu, dann sagen wir Ihnen, was heute möglich ist.
Die Dreitageregel wird überall zitiert und fast nirgends verstanden. Der Wortlaut klärt sie.
Die Bestimmung lautet: "Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben." Das entscheidende Verb ist freizugeben — freistellen, Zeit gewähren. Von Geld steht im Artikel kein Wort. Diese eine Auslassung ist die Quelle fast jedes Missverständnisses, das Schweizer Eltern zu dieser Regel haben.
Daraus folgen drei Dinge, und sie zählen an genau dem Morgen, an dem Sie sie brauchen. Erstens wird der Anspruch durch ein Arztzeugnis ausgelöst, nicht durch Ihr Wort. Zweitens ist er auf drei Tage pro Krankheitsfall begrenzt — nicht drei Tage pro Jahr und nicht drei Tage pro Kind. Drittens definiert Abs. 1 desselben Artikels Familienpflichten als die Betreuung von Kindern bis zum 15. Altersjahr, daneben auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Angehöriger. Wer ein 16-jähriges Kind hat, fällt ganz aus der Bestimmung heraus.
Ihr Arbeitgeber muss Sie für die zur Betreuung eines kranken Kindes erforderliche Zeit freistellen, bis zu drei Tage, sobald Sie ein Arztzeugnis vorlegen. Das ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht des Arbeitgebers, und sie lässt sich vertraglich weder zu Ihren Gunsten noch zu Ihren Lasten wegbedingen.
Gedeckt ist die erforderliche Zeit. Geht es Ihrem Kind an Tag zwei über Mittag wieder gut, endet der Anspruch dort. Dauert die Krankheit länger, endet der Artikel nach drei Tagen — unabhängig davon, wie krank das Kind noch ist.
Zum Lohn sagt er nichts. Eine Seite, die Ihnen «drei bezahlte Tage» verspricht, wirft zwei getrennte Rechtsgrundlagen zusammen und führt Sie in die Irre, sobald Ihr Arbeitgeber anderer Meinung ist.
Die Lohnfortzahlung ergibt sich aus dem Obligationenrecht, nicht aus dem Arbeitsgesetz. Die Betreuung des eigenen kranken Kindes gilt als Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht nach Art. 276 ZGB, und erst das bringt Art. 324a überhaupt ins Spiel.
Die beiden Fragen haben deshalb verschiedene Antworten, verschiedene Grundlagen und verschiedene Grenzen. Sie können Anspruch auf die Zeit haben und trotzdem über den Lohn streiten — genau so läuft es in der Praxis.
Und es heisst, dass die Lohnseite ihre eigene Obergrenze hat — dazu, wie der nächste Abschnitt zeigt, eine Bedingung, von der die meisten Eltern noch nie gehört haben.
Es ist der folgenreichste Satz im Schweizer Recht rund um kranke Kinder — und er steht auf fast keiner Seite, die für Eltern geschrieben ist.
Das SECO, das Staatssekretariat für Wirtschaft, publiziert ein FAQ zur Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung. Zur Betreuung kranker Kinder hält es fest: "Die Lohnfortzahlungspflicht besteht jedoch nur solange, bis eine adäquate Ersatzlösung gefunden wird oder – im Falle gesundheitlich beeinträchtigter Kinder – die Betreuung durch die Eltern aus medizinischen Gründen nicht mehr als notwendig erachtet wird."
Mit der Betonung dort, wo der Gesetzgeber sie setzt: Die Lohnfortzahlungspflicht besteht nur so lange, bis eine adäquate Ersatzlösung gefunden ist — oder, bei gesundheitlich beeinträchtigten Kindern, bis die elterliche Betreuung medizinisch nicht mehr als notwendig gilt. Die Einschränkung hängt an der Lohnfortzahlungspflicht, also an der Zahlungspflicht des Arbeitgebers. Sie hängt nicht an Ihrem Recht, abwesend zu sein. Niemand fordert Sie auf, ein krankes Kind allein zu lassen, sobald theoretisch eine Nanny verfügbar wäre.
Sehen Sie nun, was dieser Satz über die Anlage des ganzen Systems verrät. Der Bund behandelt die Ersatzbetreuung nicht als Extra für besonders organisierte Familien. Er behandelt sie als den erwarteten Normalfall — als das, was berufstätige Eltern organisieren sollen, während die ersten Tage der Lohnfortzahlung laufen. Das Gesetz baut eine Brücke und sagt offen, dass sie kurz ist. Was es nie sagt: was auf der anderen Seite steht.
Aus Art. 324a OR kommt der Lohn — und die Krankheitstage Ihres Kindes gehen aus demselben Jahrestopf wie Ihre eigenen.
Weil die Betreuung des eigenen kranken Kindes als Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht nach Art. 276 ZGB gilt, greift Art. 324a OR: Ihr Arbeitgeber schuldet für eine begrenzte Zeit Lohnfortzahlung. Wie begrenzt, hängt von Ihren Dienstjahren ab und davon, welche kantonale Skala für Ihr Arbeitsverhältnis gilt — Berner, Basler oder Zürcher Skala. Im ersten Dienstjahr landen alle drei bei rund drei Wochen. Ab dem zweiten Jahr laufen sie deutlich auseinander.
| Dienstjahr | Berner Skala | Zürcher Skala | Basler Skala |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | ~3 Wochen | ~3 Wochen | ~3 Wochen |
| 2. Jahr | 4 Wochen | 8 Wochen | 9 Wochen |
| Was das Guthaben deckt | Alle Gründe zusammen | Alle Gründe zusammen | Alle Gründe zusammen |
| Eigener Topf fürs kranke Kind? | Nein | Nein | Nein |
Entscheidend ist die letzte Zeile. Tage, an denen Sie Ihr krankes Kind betreuen, gehen vom selben Jahresguthaben ab wie Ihre eigene Krankheit. Einen separaten Kindertopf neben Ihrem persönlichen gibt es nicht. Wer im Januar zwei Wochen mit Grippe flachlag, hat bereits einen Teil des Budgets verbraucht, das im März die Mittelohrentzündung des Kindes gedeckt hätte. Auf der Lohnabrechnung steht davon nichts, und die meisten Angestellten merken es erst, wenn die Lohnfortzahlung aufhört.
Zusammen mit dem SECO-Satz gelesen, ergibt sich ein stimmiges und unbequemes Bild. Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen ein begrenztes, geteiltes Guthaben, und selbst innerhalb dieses Guthabens entfällt die Zahlungspflicht, sobald eine adäquate Ersatzbetreuung besteht. Unvernünftig ist keine der beiden Regeln. Beide setzen etwas voraus, was das Gesetz nie liefert: eine Betreuungsperson, die Sie tatsächlich buchen können, zu einem Preis, den Sie vorher sehen, an dem Tag, an dem Sie sie brauchen.
Art. 329h und Art. 329i OR werden routinemässig zu einem einzigen Anspruch verschmolzen. Sie sind nicht dasselbe, und nur einer von beiden handelt von schwerer Krankheit.
Sehr viele der kursierenden Ratschläge vermengen die beiden Bestimmungen und enden bei der Behauptung, Schweizer Eltern erhielten vierzehn Wochen frei, wenn ihr Kind krank ist. Das stimmt nicht, und wer es glaubt, zahlt dafür. Die beiden Artikel decken unterschiedliche Situationen ab, laufen über unterschiedliche Zeiträume und werden von unterschiedlichen Stellen finanziert.
Das ist bezahlter Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds oder der Partnerin bzw. des Partners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. Die Obergrenze ist ausdrücklich: höchstens drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr.
Er kommt dem Alltag am nächsten, in dem ein Kind über einen Winter mehrmals krank wird, und die Jahresobergrenze von zehn Tagen ist die Zahl, die man sich merken sollte.
Zehn Tage sind kein Arbeitsmonat. Zwei Kinder mit versetzten Infekten haben sie vor dem Frühling aufgebraucht, und Sie stehen wieder vor der Frage, um die sich diese Seite dreht.
Das ist der vierzehnwöchige Urlaub für ein Kind, das durch Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Er muss innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden, die am ersten bezogenen Urlaubstag beginnt.
Entschädigt wird er über die EO als Betreuungsentschädigung mit 80% des durchschnittlichen Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag. Das Kind muss beim Eintritt der Beeinträchtigung unter 18 sein.
Die Schwelle ist bewusst hoch: eine einschneidende, nicht vorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustands und ein deutlich erhöhter Betreuungsbedarf durch die Eltern. Mit gewöhnlichem Fieber, einem Magen-Darm-Infekt oder einer Mittelohrentzündung im Winter hat das nichts zu tun, und wer Ihnen etwas anderes erzählt, liest das Gesetz falsch.
Für alles Medizinische — ob Ihr Kind untersucht werden muss, wann es wieder in eine Gruppe darf, was ein Symptom bedeutet — sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin oder rufen Sie die kantonale Notfallnummer an. Diese Seite handelt vom Arbeitsrecht, vom Betreuungsmarkt und vom Geld. Sie ist keine medizinische Beratung, und wir tun auch nicht so.
Suchen Sie zu diesem Thema, finden Sie ein Dutzend Seiten, die an Tag drei aufhören. So sieht der vierte Morgen wirklich aus.
Kinder lesen das Gesetz nicht. Eine Mittelohrentzündung dauert fünf bis sieben Tage. Ein Magen-Darm-Infekt plus die 48-Stunden-Regel zur Symptomfreiheit, die die meisten Kitas vor der Rückkehr verlangen, hält ein Kind vier oder fünf Tage fern, ohne dass irgendetwas Aussergewöhnliches passiert wäre. Der Dreitagesanspruch beschreibt deshalb nicht, wie Kinderkrankheiten verlaufen. Er beschreibt, wie lange ein Arbeitgeber warten muss, bis das Problem ganz Ihres ist.
Sie rufen in der Praxis an, holen das Arztzeugnis und melden es Ihrem Arbeitgeber. Art. 36 Abs. 3 ArG deckt Sie. Ein Elternteil bleibt zu Hause, der Tag ist abgeschrieben.
Die Lohnfortzahlung läuft gegen Ihr geteiltes Guthaben nach Art. 324a. Ihr Arbeitgeber darf mit gutem Grund fragen, wie Ihr Ersatzplan aussieht, denn das SECO sagt ihm, dass die Zahlungspflicht endet, sobald es einen gibt.
Die gesetzliche Freistellung endet heute. Dem Kind geht es heute häufig noch nicht besser. Was bleibt, sind Ferientage, unbezahlter Urlaub oder das Entgegenkommen der Partnerin oder des Partners.
Keine gesetzliche Grundlage greift mehr. Die Kita darf das Kind weiterhin nicht aufnehmen und verrechnet weiterhin. Für genau diesen Morgen wurde Rundil gebaut, und über genau diesen Morgen schweigt das gesamte Suchergebnis.
Wir haben nachgesehen, was die konkurrierenden Seiten zum vierten Morgen sagen. ch.ch, das für diese Suche mit grosser Sicherheit das Featured Snippet gewinnt, nennt die drei Tage, rät, möglichst rasch eine andere Lösung zu suchen, und verweist aufs Rote Kreuz — ohne zu erwähnen, dass das Rote Kreuz in Zürich kranke Kinder ausschliesst, ohne Preis, ohne Vorlaufzeit und ohne Antwort für Tag vier. The Local behandelt drei Tage, zehn Tage und vierzehn Wochen und lässt den SECO-Satz zur Ersatzlösung ganz weg. Espacedroit ist nach der Einleitung kostenpflichtig. Moneyland, IamExpat und die arbeitsrechtlichen Portale behandeln nur den Anspruch.
Wenn der vierte Morgen schon da ist und Sie das hier um 06:40 lesen, ist die WhatsApp-Nummer oben auf dieser Seite der schnellste Weg. Sagen Sie uns Postleitzahl, Alter des Kindes und die Stunden, die abgedeckt werden müssen. Ist heute nichts möglich, sagen wir es sofort, statt Sie auf einen Rückruf warten zu lassen. Wenn es um denselben Tag geht, ist unsere Notfallbetreuung für Kinder in der Schweiz der richtige Einstieg.
Beide Hälften dieses Satzes sind publizierte Praxis. Zusammen sind sie der Grund, warum ein bezahlter Betreuungsplatz an einem Krankheitstag nichts wert ist.
kibesuisse, der nationale Verband der Kinderbetreuungseinrichtungen, publiziert den Leitfaden, auf den die meisten Kitas ihre Ausschlusskriterien stützen. Die Schwellen sind präzise: Ausschluss ab 38,0 °C rektal gemessen bei Säuglingen oder ab 38,5 °C axillär, im Ohr oder an der Stirn gemessen. Die Rückkehr ist in der Regel nach 48 Stunden Symptomfreiheit erlaubt. Der Verband sagt auch klar, warum: Kita-Personal ist "ausgebildet, nicht-kranke Kinder zu betreuen".
Diese Praxis ist richtig, und wir würden sie verteidigen. Ein fieberndes Kleinkind in einem Raum mit zwölf anderen ist ein Hygieneproblem, der Betreuungsschlüssel lässt kein Kind zu, das Eins-zu-eins-Aufmerksamkeit braucht, und ein Gruppenraum ist ein schlechter Ort zum Gesundwerden. Das Problem ist nicht der Ausschluss. Das Problem ist, was mit der Rechnung passiert.
| Was die Kita tut | Publizierte Regel | Folge für berufstätige Eltern |
|---|---|---|
| Fieberschwelle, Säuglinge | 38,0 °C rektal | Kind darf nicht aufgenommen werden |
| Fieberschwelle, andere Messung | 38,5 °C axillär, Ohr oder Stirn | Kind darf nicht aufgenommen werden |
| Rückkehr in die Kita | ~48 Std. symptomfrei | Aus zwei Tagen Infekt werden vier Tage Abwesenheit |
| Auftrag des Personals | Ausgebildet für die Betreuung nicht-kranker Kinder | Keine interne Alternative vorhanden |
| Der Monatstarif | Bei Abwesenheit voll geschuldet | Sie zahlen für einen Platz, den Sie nicht nutzen können |
Bei der Verrechnung macht die Branche kein Geheimnis daraus. Publizierte AGB einer Schweizer Kita sagen es nüchtern: "Der pauschale Monatstarif ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (Rückerstattungen und Reduktionen sind ausgeschlossen)." Deutlicher lässt sich nicht sagen, dass Sie den Platz auch dann bezahlen, wenn Ihr Kind ihn nicht nutzen darf.
Ein praktischer Schritt, den Sie erledigen sollten, bevor Sie ihn brauchen. Lassen Sie sich von Ihrer Kita die Ausschlusskriterien und die Rückkehrregel schriftlich geben, zusammen mit dem Kalender der Betriebsferien. Wer die genaue Fieberschwelle kennt und weiss, ob 24 oder 48 Stunden Symptomfreiheit gelten, verwandelt einen chaotischen Morgen in eine Entscheidung, die längst getroffen ist. Die Einrichtungen geben diese Unterlagen bereitwillig heraus; das unten verlinkte Beispiel ist ein typisches.
Stunden, Anzahl Kinder und Stufe eingeben. Sie erhalten die echte Zahl, pro Kind, inklusive 8,1% MwSt., bevor Sie jemand zurückruft.
Der Monatswert rechnet mit 4,33 Wochen, derselben Konvention, mit der die Schweizer Lohnabrechnung aus einem Stundenvertrag einen Lohn macht. Verrechnet wird pro Kind, mit mindestens zwei Stunden pro Einsatz, und 8,1% MwSt. sind bereits enthalten in den Zahlen rechts. Flex ist der Tarif auf Abruf für alles, was weniger als 48 Stunden im Voraus gebucht wird.
Geprüft, kontrolliert und englischsprachig — die Stufe für den Alltag.
Mehrere Jahre Erfahrung, mit Referenzen, die wir angerufen haben.
Abschluss in Pädagogik oder Kinderbetreuung, mit Kenntnis des Primarlehrplans.
Auf Abruf: unter 48 Stunden Vorlauf, abends, am Wochenende, an Feiertagen.
Sie können selbst jemanden suchen und anstellen, oder Sie buchen eine Betreuungsperson, die bei uns bereits angestellt ist. Am Morgen von Tag vier misst sich der Unterschied in Stunden.
Die Arbeitgeberspalte der Tabelle oben ist eine echte Rechnung, die jemand bezahlt. Wenn Sie Rundil buchen, bezahlt sie Rundil. Wir sind ein betreuter Kinderbetreuungsservice, kein Zwischenhändler: Wir stellen die Nanny an, also gehören die AHV-Nummer, die BVG-Nummer, die Unfalldeckung, die Lohnfortzahlung und die Kündigungsfrist uns. Ihr Haushalt meldet sich nie als Arbeitgeber an und reicht nie etwas ein.
Das Schweizerische Rote Kreuz führt die Kinderbetreuung zu Hause kantonal, und die Kantone antworten bei kranken Kindern gegenteilig. Das ist die nützlichste Information auf dieser Seite.
Seiten des Bundes und der Kantone verweisen Eltern für die Betreuung eines kranken Kindes zu Hause routinemässig ans Schweizerische Rote Kreuz. In mehreren Kantonen ist das ein guter Rat, im grössten ist er nutzlos. Die SRK-Kinderbetreuung zu Hause ist nach Kantonalverbänden organisiert, und jeder Verband schreibt seine eigenen Aufnahmekriterien, seinen eigenen einkommensabhängigen Tarif und seine eigene Vorlaufzeit. Die Unterschiede sind nicht kosmetisch.
| SRK-Kantonalverband | Kranke Kinder? | Stundentarif | Vorlauf und Minimum |
|---|---|---|---|
| Zürich | Nur in Ausnahmefällen | CHF 6 / 12 / 18 / 30 | Im Notfall in 24 Std. · min. 3 Std. · bis 12 Jahre |
| Bern | Ja — ausdrücklich abgedeckt | CHF 7.50 – 40 | 48 Std. Vorlauf, 24 Std. bei Anfrage vor 11:30 · min. 3 Std. |
| Aargau | Ja — Krankheit oder Unfall des Kindes | Einkommensabhängig | Kinderbetreuung zu Hause, kantonale Bedingungen |
| Rundil, schweizweit | Ja — das ist der Kern des Angebots | CHF 45.40 inkl. MwSt. | Kurzfristig · min. 2 Std. · publizierter Tarif |
Zürich sagt es direkt: "Kranke Kinder werden nur in Ausnahmefällen betreut." Ansonsten ist das Angebot hervorragend — CHF 6, 12, 18 oder 30 pro Stunde je nach Haushaltseinkommen, drei Stunden Minimum, Kinder bis zwölf und im Notfall eine Reaktion innerhalb von 24 Stunden —, nur ist der Notfall, für den es gedacht ist, ein krankes oder hospitalisiertes Elternteil und nicht ein krankes Kind.
Bern sagt genau das Gegenteil, und zwar wörtlich: "Ja, unsere Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer sind auch gerne für Sie da, wenn Ihr Kind krank ist." Der Tarif läuft einkommensabhängig von CHF 7.50 bis CHF 40 pro Stunde, das Minimum sind drei Stunden, die Vorlaufzeit beträgt 48 Stunden — verkürzt auf 24, wenn Sie vor 11:30 anfragen. Der Aargau nennt Krankheit oder Unfall des Kindes ebenfalls unter den abgedeckten Situationen.
Zwei weitere Einschränkungen gelten über alle Verbände hinweg und sind vor dem Anruf wichtig. Die Kapazität ist begrenzt, und der Winter ist Hochsaison: In genau den Wochen, in denen jede Familie Betreuung braucht, sind Freiwillige und Angestellte selbst krank. Und die einkommensabhängige Abstufung, die das Angebot so bezahlbar macht, führt dazu, dass ein gut verdienender Haushalt in Zürich oder Zug den höchsten Tarif zahlt — für einen Dienst, der in Zürich ein krankes Kind ohnehin nicht übernimmt. Wir arbeiten in beiden Kantonen — Nanny in Zürich und Nanny in Zug.
profawo ist der bekannteste Anbieter für Notfälle und kranke Kinder in der Schweiz. Seine publizierten Zahlen sind der Massstab, an dem sich diese Seite preislich misst.
Die ETH Zürich publiziert die Konditionen, die sie mit profawo für ihre Angestellten ausgehandelt hat, und das sind die klarsten öffentlichen Zahlen in dieser Ecke des Marktes. Der Tarif beträgt CHF 49 pro Stunde, dazu kommt eine Gebühr von CHF 180 pro Einsatz. Für einen einzelnen Achtstundentag sind das CHF 572 oder CHF 71.50 pro Stunde, sobald man die Gebühr auf den Tag verteilt. Die ETH erstattet 50–100% von Tag eins und 50–80% von Tag zwei.
Eine Rundil-Betreuungsperson der Stufe Qualified kostet für dieselben acht Stunden CHF 42 exkl. MwSt., also CHF 45.40 inkl. 8,1% MwSt. und damit CHF 363.22 für den Tag, ohne jede Gebühr. Der Unterschied an einem einzigen Tag beträgt rund CHF 209. Über vier Krankheitstage in einem Winter sind es mehr als CHF 800, und die Gebühr fällt bei jedem neuen Einsatz erneut an, statt nur einmal.
| Ein Achtstundentag Betreuung | Pro Std. | Gebühren | Total Tag |
|---|---|---|---|
| profawo, über eine Firmenvereinbarung | CHF 49.00 | CHF 180 pro Einsatz | CHF 572.00 |
| Rundil Qualified, inkl. 8,1% MwSt. | CHF 45.40 | Keine | CHF 363.22 |
| Rundil Experienced, inkl. 8,1% MwSt. | CHF 50.81 | Keine | CHF 406.45 |
| Rundil Expert, inkl. 8,1% MwSt. | CHF 58.37 | Keine | CHF 466.99 |
| Rundil Flex, inkl. 8,1% MwSt. | CHF 59.46 | Keine | CHF 475.64 |
Es gibt eine zweite und wichtigere Einschränkung bei der ETH-Lösung, und sie betrifft nicht den Preis. Das Angebot steht ausschliesslich Angestellten und Studierenden der ETH offen, für Kinder von 0 bis 12 Jahren, und die ETH hält ausdrücklich fest, dass ihre eigene Notfallbetreuung keine Betreuung kranker Kinder ist. Das CERN bedient einen ähnlich geschlossenen Kreis. Das sind ausgezeichnete Leistungen für die Menschen, die sie haben, und für alle anderen schlicht nicht verfügbar — also für den grössten Teil des Landes.
Vier Schritte, ausgeschrieben, damit Sie vor dem Absenden genau wissen, worauf Sie sich einlassen.
Schicken Sie das Buchungsformular oder eine WhatsApp-Nachricht mit drei Angaben: wo Sie sind, wie alt das Kind ist und welche Stunden abgedeckt werden müssen. Wenn es für heute ist, schreiben Sie das in die erste Zeile. Wir antworten mit dem, was wirklich verfügbar ist, statt zu versprechen, uns darum zu kümmern — an einem Krankheitsmorgen ist eine vage Antwort schlimmer als ein Nein.
Sie erhalten vor dem Einsatz den Namen der zugewiesenen Betreuungsperson, ihre Erfahrung und ihre Sprachen. Jede Rundil-Betreuungsperson ist bei uns angestellt, geprüft, referenziert und über uns versichert. Ihnen wird niemand Fremdes von einer Inserateplattform geschickt, und Sie unterschreiben keinen Arbeitsvertrag.
Zehn Minuten reichen meistens: der Medikamentenplan, den Ihre Ärztin festgelegt hat, das Fiebertagebuch, falls Sie eines führen, der Tagesablauf, das Essen, der Mittagsschlaf, die Notfallnummern und wo was steht. Die Betreuungsperson hält sich an Ihre Anweisungen und die Ihrer Kinderärztin und ändert nie ein verordnetes Schema.
Verrechnet wird pro gebuchte Stunde und pro Kind, mit mindestens zwei Stunden pro Einsatz, die MwSt. ist separat ausgewiesen. Wird aus Tag vier Tag sechs, verlängern Sie die Buchung, statt den Prozess neu zu starten. Es gibt zu keinem Zeitpunkt eine Antrittsgebühr, eine Mitgliedschaft oder Arbeitgeberpapierkram.
Zum Auftrag der Betreuungsperson: Sie betreut ein Kind, dem es zu Hause nicht gut geht. Das heisst ruhige Aufsicht, Trost, Flüssigkeit, Mahlzeiten, Temperaturkontrolle, wo Sie das wünschen, und die Gabe von Medikamenten genau so, wie Sie es schriftlich angewiesen haben. Es heisst nicht medizinische Versorgung, keine Diagnose und keine Entscheidung darüber, ob ein Symptom eine Ärztin braucht. Verschlechtert sich der Zustand, kontaktiert die Betreuungsperson zuerst Sie und folgt dem vereinbarten Vorgehen. Für alles Medizinische ist Ihre Kinderärztin oder die kantonale Notfallnummer die richtige Adresse.
Beim Thema Ansteckung sind wir direkt. Unsere Betreuungspersonen arbeiten in mehreren Haushalten, sagen Sie uns bei der Buchung deshalb, worum es geht. Manches übernehmen wir ohne Weiteres; bei anderem besprechen wir Schutzmassnahmen oder sagen ehrlich, dass die Betreuung zu Hause an diesem Tag nicht die richtige Antwort ist.
Sie stehen besser da, als Sie denken — vorausgesetzt, Sie trennen die beiden Regeln und kommen mit einem Plan.
Die meisten Auseinandersetzungen über Absenzen wegen kranker Kinder sind in der Schweiz gar keine Auseinandersetzungen über das Recht. Sie entstehen, weil zwei Personen einander verschiedene Artikel zitieren. Wer die Zeit vom Lohn trennt und statt einer Entschuldigung eine Ersatzlösung mitbringt, verändert den Ton des Gesprächs fast vollständig.
Halten Sie fest, dass Sie sich auf Art. 36 Abs. 3 ArG berufen, dass Sie ein Arztzeugnis besorgen, und nennen Sie eine realistische Schätzung der Stunden, in denen Sie nicht verfügbar sind. Konkret schlägt entschuldigend.
Fragen Sie in derselben Nachricht, ob das Unternehmen eine interne Regelung für Betreuungsabsenzen hat. Grössere Schweizer Arbeitgeber haben oft eine, die über dem gesetzlichen Minimum liegt, und werben selten damit.
Schicken Sie es schriftlich. An Tag drei, wenn der Anspruch endet, ist ein schriftlicher Nachweis darüber, was Sie wann gemeldet haben, viel wert.
Sagen Sie, dass Sie ab morgen eine Ersatzbetreuung organisiert haben, und nennen Sie die Stunden, in denen Sie arbeiten werden. Genau dieses Ergebnis erwartet die SECO-Praxis, und es macht aus Ihnen statt eines Problems jemanden, der eines gelöst hat.
Brauchen Sie nur einen halben Tag — eine Betreuungsperson ab Mittag oder Deckung für zwei Sitzungen —, sagen Sie auch das. Bei zwei Stunden Mindesteinsatz ist ein halber Arbeitstag eine echte, buchbare Sache und kein Kompromiss, den Sie aushandeln müssen.
Bieten Sie keine Ferientage an, bevor Sie die interne Regelung und die für Ihren Vertrag geltende kantonale Skala geprüft haben. Einmal bezogene Ferien kommen nicht zurück.
Ein struktureller Punkt, der Haushalte überrascht, in denen beide Eltern arbeiten. Der Dreitagesanspruch steht jeder angestellten Person einzeln zu, beide Elternteile haben also ihren eigenen. Die Woche aufzuteilen — ein Elternteil Montag und Dienstag, der andere Mittwoch — halbiert die Wirkung auf beide Laufbahnen und schont das Guthaben nach Art. 324a auf beiden Seiten. Sehr wenige Paare tun das bewusst.
Wir haben mit Rundil Childcare eine wunderbare Erfahrung gemacht. Unser Kind hat sich von Anfang an wohlgefühlt, und die Kommunikation mit uns war immer klar und beruhigend. Unsere Wochenplanung ist dadurch deutlich einfacher geworden.
Rundil unterstützt uns nach der Schule zuverlässig bei unseren beiden Kindern. Die Betreuung ist herzlich, aufmerksam und verlässlich, und die Kinder freuen sich wirklich auf die gemeinsame Zeit. Wir sind sehr zufrieden mit dem Service.
Wir brauchten eine gelegentliche Betreuung, die sich unseren wechselnden Arbeitszeiten anpasst. Der Ablauf war unkompliziert, und die Unterstützung war professionell und herzlich. Es beruhigt zu wissen, dass jemand Verlässliches da ist, wenn wir Hilfe brauchen.
Unsere Tochter hat sich sehr schnell eingelebt und wirkt nach jedem Einsatz glücklich und entspannt. Wir schätzen besonders die regelmässige Kommunikation und die aufmerksame Rücksicht auf ihren Tagesablauf. Rundil ist für unsere Familie eine grosse Unterstützung.
Wir haben Rundil für eine Abendbetreuung kontaktiert und waren mit dem Ablauf sehr zufrieden. Alles lief ruhig und professionell, und unsere Kinder fühlten sich sicher und wohl. Wir würden den Service jederzeit wieder nutzen.
Die Betreuung ist zuverlässig, freundlich und passt sehr gut zu unserer Familie. Unser Sohn geniesst die Aktivitäten und die Aufmerksamkeit, wir schätzen die Pünktlichkeit und die gute Kommunikation. Das gibt uns echte Ruhe.
Achtzehn Antworten, jede für sich lesbar, mit der Rechtsgrundlage oder der Zahl im ersten Satz, wo es eine gibt.
Rundil verrechnet in der ganzen Schweiz denselben Tarif. Was sich von Kanton zu Kanton ändert, sind die Kosten der Alternative — der Abstand zwischen einer selbst angestellten Nanny und einer bei uns gebuchten ist deshalb in der Waadt am grössten und in Zug am kleinsten.
Der Rest des Clusters behandelt die Vorkehrungen, die einen Krankheitsmorgen beim nächsten Mal zu keiner Krise mehr werden lassen.
Wenn es um denselben Tag geht — Fieber um 06:30, eine geschlossene Kita oder eine Betreuungsperson, die selbst krank geworden ist.
Heute buchen →Alle Stufen, die MwSt.-Rechnung und der Unterschied zwischen unserem Tarif und einer eigenen Anstellung.
Zu den Tarifen →Inklusive Ausschlusskriterien, pauschalem Monatstarif und dem, was ein bezahlter Platz an einem Krankheitstag wert ist.
Richtig vergleichen →Für die regelmässige Lücke zwischen dem Ende des Schultags und dem Ende Ihres Arbeitstags.
Zum Angebot →CHF 42, 47 oder 54 pro Stunde exkl. 8,1% MwSt., pro Kind, mindestens zwei Stunden. Keine Antrittsgebühr, keine Anmeldegebühr, kein Arbeitgeberpapierkram und keine Mindestlaufzeit — eine geprüfte, englischsprachige Nanny zugewiesen in 48 bis 72 Stunden.
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